Anwaltliche Beratung zu Antidumpingzöllen, der Vermeidung von Nachzahlungen und der Vertretung gegenüber den deutschen und europäischen Behörden
Als Antidumping Anwalt beraten und vertreten wir Unternehmen, Hersteller oder Importeure bei der Abwehr von Antidumpingzöllen und Ausgleichszöllen. Wir prüfen ob ein Zoll gegen Dumping zu Recht für den Import festgesetzt wurde und greifen die Erhebung dieses Zusatzzolls notfalls an. Speziell im Chinageschäft müssen Unternehmen auf Antidumpingzölle gefasst sein.
Oft leitet der Zoll auch Ermittlungen ein, weil er ein strafbares Verhalten annimmt. Das ist fast immer der Fall, wenn ein Unternehmen nicht von sich aus alle Zölle bezahlt hat oder die Anmeldung falsch war. Wir stehen Ihnen auch dann anwaltlich zur Seite wenn es zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren wegen nicht gezahlter Antidumpingzölle kommt.
Unsere Anwälte für Antidumping haben schon den verschiedensten Branchen und bei den unterschiedlichsten Produkten geholfen.
Wenn Sie Fragen zum Thema Antidumping, Erstattung, Erlass oder Strafverfahren haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Sie erreichen uns telefonisch Mo. – Fr. von 09:00 – 18:00 Uhr unter 040 / 369615-0.
Festlegung von Antidumpingzöllen durch die EU
Die EU kann sogenannte Antidumpingzölle erlassen. Das ist immer dann möglich, wenn der normale Preis der Ware höher ist, als der Preis zu dem die Ware in die EU verkauft wird. Dazu werden vergleichbarere Preise einer gleichartigen Ware herangezogen oder man ermittelt die Herstellungskosten im Ursprungsland.
„Dumping liegt vor, wenn ein Unternehmen viel geringere Preise für seine Produkte verlangt als die Konkurrenz und damit das Ziel verfolgt, die Konkurrenz auszuschalten.“
Die Europäische Kommission leitet in diesen Fällen ein Antidumping-Untersuchungsverfahren ein und überprüft, ob tatsächlich Dumping vorliegt. Betroffene Unternehmen können bereits in diesem Verfahrensstadium eingreifen.
Die Fristen zur Beteiligung ist jedoch oft sehr kurz. In der Praxis sind diese daher meist schon abgelaufen, wenn das Unternehmen überhaupt davon erfährt, dass ein Antidumpingzoll festgelegt werden soll. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, bei den späteren Einfuhren tätig zu werden und die Antidumpingzölle anzugreifen.
Von Antidumpingzöllen sind viele Länder und Produkte betroffen, als Anwälte beraten wir z.B. zu
Antidumping – Unternehmen müssen reagieren
Werden Antidumpingzölle von der Europäischen Union eingeführt, stellt Unternehmen das oft vor große Herausforderungen. Durch die Antidumpingabgaben erhöhen sich schlagartig die Importkosten. Diese Preiserhöhungen können an die Abnehmer teilweise nicht weitergegeben werden oder sie gefährden jedenfalls die Margen, die das Unternehmen mit ihren Produkten erzielt.
„In der Vergangenheit haben wir uns immer wieder für Unternehmen eingesetzt, deren Geschäftsbetrieb durch die Einführung von Antidumpingzöllen plötzlich gefährdet war.“
Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig gegen Antidumpingzölle positionieren. Ist das nicht mehr möglich, so sollte jedenfalls im Einzelfall geprüft werden, ob eine wirtschaftlich tragbare Lösung gefunden werden kann. Auch muss geprüft werden, ob die Antidumpingabgaben rechtlich zulässig sind.
In den letzten Jahren sind stetig neue Waren hinzugekommen, auf die Antidumpingzölle verhängt worden sind. Derzeit sind auf 150 verschiedene Warengruppen Antidumpingzölle in Kraft – so viele wie noch nie.

Die Anzahl der Antidumpingzölle hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Quelle: EU-Kommission
Die größten Gefahren von Antidumpingabgaben sind daher
Derartige Strafzölle können jede Branche treffen. Besonders betroffen war die Solarbranche. Für Solarmodule wurden Antidumpingzölle in nicht unerheblicher Höhe erhoben. Aber auch auf Palettenhubwagen, Textilien oder Eisenschrauben hat es in der Vergangenheit Antidumpingabgaben gegeben.
Erstattung und Erlass von Antidumpingzöllen
Für unsere Mandanten setzen wir uns stets dafür ein, einen Erlass der Antidumpingzölle zu erreichen. Dann müssen die Abgaben gar nicht mehr gezahlt werden. Das ist dann der Fall, wenn das Antidumping durch den Zoll zu Unrecht festgesetzt wurde. Da Zölle normalerweise sofort fällig und zu bezahlen sind, muss oft auch ein vorläufiger Rechtschutz beantragt werden. Ansonsten kann das Unternehmen schnell Probleme mit der Liquidität bekommen.
Wenn die Abgaben schon gezahlt wurden, prüfen unsere Anwälte, ob die Antidumpingzölle erstattet werden können. Wir bereiten dann die notwendigen Anträge für Sie vor.
Hinterziehung von Antidumpingzöllen ist strafbar
Unternehmen sollten darauf achten, dass eine illegale Umgehung oder Hinterziehung von Antidumpingzöllen oft eine Straftat ist. Vielfach finden sich Ideen von Unternehmen, wie diese Zölle umgangen werden. Dazu werden Waren unter falschen Tarifnummern angemeldet oder es wird der Ursprung der Ware verschleiert. Solche Gestaltungen sind meist unzulässig. Das Zollfahndungsamt ermittelt dann meist gegen die Beteiligten und die Geschäftsführung. In diesen Fällen sollte ein auf Antidumping spezialisierter Anwalt tätig werden, um die Vorwürfe gegebenenfalls noch entkräften zu können.
Anwaltliche Beratung im Antidumpingrecht
Und wie können wir Ihnen helfen? Unsere Anwälte für Antidumpingrecht stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne unverbindlich unter 040 / 369615-0 an.