O&W Rechtsanwälte sind bekannt aus verschiedenen Medien

Sie benötigen Beistand zu Antidumpingzöllen? –
Unsere Anwälte für Antidumpingrecht geben Ihnen Sicherheit

Oft leitet der Zoll auch Ermittlungen ein, weil er ein strafbares Verhalten annimmt. Das ist fast immer der Fall, wenn ein Unternehmen nicht von sich aus alle Antidumpingzölle bezahlt hat oder die Zollanmeldung falsch war. Wir stehen Ihnen auch dann anwaltlich zur Seite wenn es zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren wegen nicht oder zu wenig gezahlter Antidumpingzölle kommt.

Wenn Sie Fragen zum Thema Antidumpingzoll haben, sei es wegen der Festsetzung dieser Zölle oder daraus resultierender Strafverfahren, dann sprechen Sie uns gerne an: 040 / 369615-0

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.

Waren auf die Antidumpingzölle erhoben werden

Die Produkte, auf die Antidumpingzölle erhoben werden sind vielfältig. Ständig eröffnet die EU neue Antidumpingverfahren und schließt andere wieder.

Insofern müssen Unternehmen stets auf dem neuesten Stand bleiben, wenn sie wissen wollen, ob auf ihre Produkte Antidumpingzölle erhoben werden.

O&W Rechtsanwälte hat Unternehmen aus den verschiedensten Branchen beraten und vertreten, wenn es um Antidumpingzölle ging. Die wichtigsten Branchen, die von Antidumpingzöllen betroffen sind, sind diese:

Sind Ihre Produkte auch betroffen?  040 / 369615-0

Anwaltliche Beratung zu Antidumpingzöllen, der Vermeidung von Nachzahlungen und der Vertretung gegenüber den deutschen und europäischen Behörden

Als Antidumping Anwalt beraten und vertreten wir Unternehmen, Hersteller oder Importeure bei der Abwehr von Antidumpingzöllen und Ausgleichszöllen. Wir prüfen ob ein Zoll gegen Dumping zu Recht für den Import festgesetzt wurde und greifen die Erhebung dieses Zusatzzolls notfalls an. Speziell im Chinageschäft müssen Unternehmen auf Antidumpingzölle gefasst sein.

Oft leitet der Zoll auch Ermittlungen ein, weil er ein strafbares Verhalten annimmt. Das ist fast immer der Fall, wenn ein Unternehmen nicht von sich aus alle Zölle bezahlt hat oder die Anmeldung falsch war. Wir stehen Ihnen auch dann anwaltlich zur Seite wenn es zu einem Bußgeld- oder Strafverfahren wegen nicht gezahlter Antidumpingzölle kommt.

Unsere Anwälte für Antidumping haben schon den verschiedensten Branchen und bei den unterschiedlichsten Produkten geholfen.

Wenn Sie Fragen zum Thema Antidumping, Erstattung, Erlass oder Strafverfahren haben, sprechen Sie uns gerne jederzeit an. Sie erreichen uns telefonisch Mo. – Fr. von 09:00 – 18:00 Uhr unter +49 40 369615-0.

Festlegung von Antidumpingzöllen durch die EU

Die EU  kann sogenannte Antidumpingzölle erlassen. Das ist immer dann möglich, wenn der normale Preis der Ware höher ist, als der Preis zu dem die Ware in die EU verkauft wird. Dazu werden vergleichbarere Preise einer gleichartigen Ware herangezogen oder man ermittelt die Herstellungskosten im Ursprungsland.

„Dumping liegt vor, wenn ein Unternehmen viel geringere Preise für seine Produkte verlangt als die Konkurrenz und damit das Ziel verfolgt, die Konkurrenz auszuschalten.“

Die Europäische Kommission leitet in diesen Fällen ein Antidumping-Untersuchungsverfahren ein und überprüft, ob tatsächlich Dumping vorliegt. Betroffene Unternehmen können bereits in diesem Verfahrensstadium eingreifen.

Die Fristen zur Beteiligung ist jedoch oft sehr kurz. In der Praxis sind diese daher meist schon abgelaufen, wenn das Unternehmen überhaupt davon erfährt, dass ein Antidumpingzoll festgelegt werden soll. Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, bei den späteren Einfuhren tätig zu werden und die Antidumpingzölle anzugreifen.

Von Antidumpingzöllen sind viele Länder und Produkte betroffen, als Anwälte beraten wir z.B. zu

Antidumping – Unternehmen müssen reagieren

Werden Antidumpingzölle von der Europäischen Union eingeführt, stellt Unternehmen das oft vor große Herausforderungen. Durch die Antidumpingabgaben erhöhen sich schlagartig die Importkosten. Diese Preiserhöhungen können an die Abnehmer teilweise nicht weitergegeben werden oder sie gefährden jedenfalls die Margen, die das Unternehmen mit ihren Produkten erzielt.

„In der Vergangenheit haben wir uns immer wieder für Unternehmen eingesetzt, deren Geschäftsbetrieb durch die Einführung von Antidumpingzöllen plötzlich gefährdet war.“

Unternehmen sollten sich daher rechtzeitig gegen Antidumpingzölle positionieren. Ist das nicht mehr möglich, so sollte jedenfalls im Einzelfall geprüft werden, ob eine wirtschaftlich tragbare Lösung gefunden werden kann. Auch muss geprüft werden, ob die Antidumpingabgaben rechtlich zulässig sind.

In den letzten Jahren sind stetig neue Waren hinzugekommen, auf die Antidumpingzölle verhängt worden sind. Derzeit sind auf 150 verschiedene Warengruppen Antidumpingzölle in Kraft – so viele wie noch nie.

Statistik Antidumpingverfahren

Die Anzahl der Antidumpingzölle hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Quelle: EU-Kommission

Die größten Gefahren von Antidumpingabgaben sind daher

Derartige Strafzölle können jede Branche treffen. Besonders betroffen war die Solarbranche. Für Solarmodule wurden Antidumpingzölle in nicht unerheblicher Höhe erhoben. Aber auch auf Palettenhubwagen, Textilien oder Eisenschrauben hat es in der Vergangenheit Antidumpingabgaben gegeben.

Erstattung und Erlass von Antidumpingzöllen

Für unsere Mandanten setzen wir uns stets dafür ein, einen Erlass der Antidumpingzölle zu erreichen. Dann müssen die Abgaben gar nicht mehr gezahlt werden. Das ist dann der Fall, wenn das Antidumping durch den Zoll zu Unrecht festgesetzt wurde. Da Zölle normalerweise sofort fällig und zu bezahlen sind, muss oft auch ein vorläufiger Rechtschutz beantragt werden. Ansonsten kann das Unternehmen schnell Probleme mit der Liquidität bekommen.

Wenn die Abgaben schon gezahlt wurden, prüfen unsere Anwälte, ob die Antidumpingzölle erstattet werden können. Wir bereiten dann die notwendigen Anträge für Sie vor.

Hinterziehung von Antidumpingzöllen ist strafbar

Unternehmen sollten darauf achten, dass eine illegale Umgehung oder Hinterziehung von Antidumpingzöllen oft eine Straftat ist. Vielfach finden sich Ideen von Unternehmen, wie diese Zölle umgangen werden. Dazu werden Waren unter falschen Tarifnummern angemeldet oder es wird der Ursprung der Ware verschleiert. Solche Gestaltungen sind meist unzulässig. Das Zollfahndungsamt ermittelt dann meist gegen die Beteiligten und die Geschäftsführung. In diesen Fällen sollte ein auf Antidumping spezialisierter Anwalt tätig werden, um die Vorwürfe gegebenenfalls noch entkräften zu können.

Anwaltliche Beratung im Antidumpingrecht

Und wie können wir Ihnen helfen? Unsere Anwälte für Antidumpingrecht stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Schicken Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns gerne unverbindlich unter +49 40 369615-0 an.

Betroffene Länder von Antidumpingzöllen

Antidumpingzölle werden im Regelfall gegenüber verschiedenen Ländern erhoben. Die meisten Antidumpingzölle begegnen Unternehmen im Chinageschäft. Betroffen sind aber auch andere Länder, wie z.B.

  • Antidumpingzölle für Waren aus China
  • Antidumpingzölle für Waren aus Russland
  • Antidumpingzölle für Waren aus Weißrussland
  • Antidumpingzölle für Waren aus den USA
  • Antidumpingzölle für Waren aus Kanada
  • Antidumpingzölle für Waren aus Argentinien
  • Antidumpingzölle für Waren aus Indonesien
  • Antidumpingzölle für Waren aus Indien
  • Antidumpingzölle für Waren aus Japan
  • Antidumpingzölle für Waren aus Korea
  • Antidumpingzölle für Waren aus Malaysia
  • Antidumpingzölle für Waren aus Sri Lanka
  • Antidumpingzölle für Waren aus Tunesien
  • Antidumpingzölle für Waren aus Kambodscha
  • Antidumpingzölle für Waren aus Pakistan
  • Antidumpingzölle für Waren von den Philippinen
  • Antidumpingzölle für Waren aus Taiwan
  • Antidumpingzölle für Waren aus dem Iran
  • Antidumpingzölle für Waren aus der Ukraine
  • Antidumpingzölle für Waren aus Trinidad und Tabago
  • Antidumpingzölle für Waren aus Marokko
  • Antidumpingzölle für Waren aus Südafrika
  • Antidumpingzölle für Waren aus Vietnam
  • Antidumpingzölle für Waren aus Laos
  • Antidumpingzölle für Waren aus der Republik Mazedonien
  • Antidumpingzölle für Waren aus der Türkei
  • Antidumpingzölle für Waren aus Thailand

33 Jahre Erfahrung - Stellen Sie Ihre Fragen zum Antidumpingzoll

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Antidumpingrecht - wir bieten Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung

Anwaltliche Beratung zum Antidumpingzoll

Die Rechtsanwälte von O&W haben bereits zahlreiche Mandate im Recht des Antidumping betreut. Eine Auswahl unserer vergangenen und aktuellen Projekte finden Sie hier. Für mehr Informationen klicken Sie bitte die Überschrift an.

  • Bei importierten Solarmodulen bezweifelte der Zoll den Warenursprung und vermutete, dass diese tatsächlich aus China stammten. Das hätte Antidumpingabgaben zur Folge gehabt, die die Existenz des Unternehmens fast bedroht hätten. O&W hat über eine Aussetzung der Vollziehung beraten und das Einspruchsverfahren durchgeführt.

  • Betreuung eines Unternehmens, das chinesische Palettenhubwagen einführen wollte, die mit einem Antidumpingzoll belegt waren.

  • Vertretung eines Unternehmens, das Schrauben aus Asien importiert. Klärung von Fragen bzgl. der Einreihung der Ware in die richtige Tarifposition und hinsichtlich verbindlicher Zolltarifauskünfte, da in anderen Ländern der EU die Einreihung so vorgenommen wurde, dass kein Antidumping anfällt.

  • Ständige Betreuung zahlreicher Unternehmen im Hinblick auf den Import von Solarmodulen mit Warenursprung in China und der diesbezüglichen Erhebung von Antidumpingzöllen. Klären von Fragen hinsichtlich Verpflichtungserklärungen und Ausfuhrverpflichtungsbescheinigungen.

  • Betreuung eines mittelständischen Unternehmens wegen der Erhebung von Antidumpingzöllen auf Solarglas und Klärung, ob die importierte Ware unter die Warendefinition der Antidumpingverordnung fällt.

  • Beratung eines Unternehmens, welches auf seine Produkte plötzlich Antidumpingzoll zahlen musste, weil der Zoll die Ware falsch untersucht und dementsprechend eintarifiert hatte. Im Einspruchsverfahren konnte O&W die Aufhebung der Antidumpingzölle und den Einsatz der zutreffenden Untersuchungsmethode durchsetzen.

  • O&W Rechtsanwälte hat mehrere Unternehmen beraten, bei denen der Verdacht bestand, dass Wolframelektroden aus China über andere Länder verschifft werden, um die Antidumpingzölle zu umgehen. Dabei wurde auch im Zollstrafrecht unterstützt.