Antidumpingzoll auf Kalziumsilizium aus China – Betroffene Produkte

Gegenstand der Antidumpinguntersuchung ist die Legierung Kalziumsilizium mit Ursprung in China, das derzeit unter den Zolltarifnummern ex 7202 99 80 und ex 2850 00 60 (TARIC-Codes 7202 99 80 30 und 2850 00 60 91) eingereiht wird.

Bei der Ware handelt es sich um eine Legierung oder eine chemische Verbindung mit

Das Produkt wird auch in Massenladungen, in Säcken oder Eisenfässern verpackt, in Flachstahlblechen (oder gefüllten Drähten) gestellt oder in einer anderer Form der Darreichung vertrieben.

Kalziumsilicium, das zu der Gruppe der Calciumsilicide gehört, besitzt eine gute elektrische Leitfähigkeit. Daher wird die Ware u.a. in der Metallverarbeitung und zur Herstellung bestimmter Metalllegierungen eingesetzt.

Wegen ihrer stark reduzierenden Eigenschaften kommt Kalziumsilizium dort als Desoxidationsmittel und Entschwefelungsmittel bei der Herstellung von hochwertigem Stahl zum Einsatz.

Betroffene Ware

Kalziumsilizium (CaSi)

Zolltarifnummern

ex 7202 99 80 und ex 2850 00 60 (TARIC-Codes 7202 99 80 30 und 2850 00 60 91)

Land

China

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China

Vorläufiger Antidumpingzoll

Am 15.10.2021 hat die EU-Kommission die Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls bekanntgegeben.

Der vorläufige Antidumpingzoll auf Kalziumsilizium (CaSi) aus China beträgt bis zu 50,6 %.

Teilweise wurden niedrigere Antidumpingzölle festgesetzt. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.

Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:

Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
Ningxia Ketong New Material Technology Co. Ltd., Industriezone Hongguozi, Bezirk Huinong, Stadt Shizuishan, Provinz Ningxia 31,5 % C721
Ningxia Shun Tai Smelting Co., Ltd., Industriepark Zhongwei, Stadt Zhongwei, Provinz Ningxia 43,3 % C722
Shaanxi Shenghua Metallurgy-Chemical Co. Ltd., Öko-Industriepark Yangxian, Stadt Hanzhong, Provinz Shaanxi 32,8 % C723
Alle übrigen Unternehmen 50,6 % C999

Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.

» Vorläufiger Antidumpingzoll – Link zur Verordnung

Einleitung Antidumpingverfahren

Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 ein Antidumpingverfahren für die Einfuhren von Kalziumsilizium (CaSi) aus China eingeleitet.

Hintergrund ist ein Antrag vom Verband Euroalliages vom 04.01.2021, der alle Hersteller von Kalziumsilizium in der Union vertritt.

Der Antrag stellt die Behauptung von gedumpten Ausfuhren von Kalziumsilizium (CaSi) mit Ursprung in China auf.

In dem Antrag auf die Einleitung eines Antidumpingverfahrens ergaben sich stichhaltige Beweise für Verzerrungen des betroffenen Rohstoffangebots in China.

Vor allem das Doppelpreissystem und die erhöhen Stromkosten im Herstellungsprozess in den Provinzen Chinas, wo Hauptexporteure des CaSi ansässig sind, seien hier ein Grund für die Verzerrungen.

Außerdem wird in dem Antrag auf die Verordnung (EU) 2020/909 vom 30. Juni 2020 nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens von Antidumpingmaßnahmen zu Ferrosilicium mit Ursprung in China verwiesen. Darin stellte die Kommission fest, dass die chinesische Ferrolegierungsindustrie, einschließlich der für Kalziumsilizium stark verzerrt ist.

Insgesamt hätten erhöhte Einfuhrmengen und geringe Preise sich negativ auf die Verkaufsmengen in der Europäischen Union und dadurch auch auf die Gesamtleistung, finanzielle Lage und Beschäftigungssituation des betroffenen Wirtschaftszweigs in der EU ausgewirkt.

Interessierte Unternehmen können noch bis zum 27. März 2021 Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einreichen.

» Einleitung Antidumpingverfahren – Link zur Verordnung

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Vorläufiger Antidumpingzoll
  2. Einleitung Antidumpingverfahren
Antidumpingzoll Kalziumsilizium aus China

Leistungsspektrum Antidumpingzoll Kalziumsilizium aus China

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