Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China
Vorläufiger Antidumpingzoll
Am 15.10.2021 hat die EU-Kommission die Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls bekanntgegeben.
Der vorläufige Antidumpingzoll auf Kalziumsilizium (CaSi) aus China beträgt bis zu 50,6 %.
Teilweise wurden niedrigere Antidumpingzölle festgesetzt. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.
Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:
Unternehmen |
Vorläufiger Antidumpingzoll (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Ningxia Ketong New Material Technology Co. Ltd., Industriezone Hongguozi, Bezirk Huinong, Stadt Shizuishan, Provinz Ningxia |
31,5 % |
C721 |
Ningxia Shun Tai Smelting Co., Ltd., Industriepark Zhongwei, Stadt Zhongwei, Provinz Ningxia |
43,3 % |
C722 |
Shaanxi Shenghua Metallurgy-Chemical Co. Ltd., Öko-Industriepark Yangxian, Stadt Hanzhong, Provinz Shaanxi |
32,8 % |
C723 |
Alle übrigen Unternehmen |
50,6 % |
C999 |
Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.
» Vorläufiger Antidumpingzoll
– Link zur Verordnung
Einleitung Antidumpingverfahren
Die Europäische Kommission hat am 18.02.2021 ein Antidumpingverfahren für die Einfuhren von Kalziumsilizium (CaSi) aus China eingeleitet.
Hintergrund ist ein Antrag vom Verband Euroalliages vom 04.01.2021, der alle Hersteller von Kalziumsilizium in der Union vertritt.
Der Antrag stellt die Behauptung von gedumpten Ausfuhren von Kalziumsilizium (CaSi) mit Ursprung in China auf.
In dem Antrag auf die Einleitung eines Antidumpingverfahrens ergaben sich stichhaltige Beweise für Verzerrungen des betroffenen Rohstoffangebots in China.
Vor allem das Doppelpreissystem und die erhöhen Stromkosten im Herstellungsprozess in den Provinzen Chinas, wo Hauptexporteure des CaSi ansässig sind, seien hier ein Grund für die Verzerrungen.
Außerdem wird in dem Antrag auf die Verordnung (EU) 2020/909 vom 30. Juni 2020 nach einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens von Antidumpingmaßnahmen zu Ferrosilicium mit Ursprung in China verwiesen. Darin stellte die Kommission fest, dass die chinesische Ferrolegierungsindustrie, einschließlich der für Kalziumsilizium stark verzerrt ist.
Insgesamt hätten erhöhte Einfuhrmengen und geringe Preise sich negativ auf die Verkaufsmengen in der Europäischen Union und dadurch auch auf die Gesamtleistung, finanzielle Lage und Beschäftigungssituation des betroffenen Wirtschaftszweigs in der EU ausgewirkt.
Interessierte Unternehmen können noch bis zum 27. März 2021 Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einreichen.
» Einleitung Antidumpingverfahren
– Link zur Verordnung