Als Anwalt für Außenwirtschaftsrecht sind wir mit den Bestimmungen im Außenwirtschaftsrecht gut vertraut. Wir beraten deutsche Exporteure im Außenwirtschaftsrecht und insbesondere in Bezug auf Sanktionen, Embargos, Dual-Use-Güter und Ausfuhrgenehmigungen. Speziell seit der Sanktionen gegen Russland, steht das Außenwirtschaftsrecht wieder stark im Fokus.
„Die Bestimmungen zum Außenwirtschaftsrecht müssen unbedingt beachtet werden – es drohen hohe Haftstrafen.“
Von unseren Büros in Hamburg und München aus beraten wir bundesweit Unternehmen im Außenwirtschaftsrecht. Wir helfen, die Prozesse im Unternehmen zu optimieren und setzen uns für Sie ein, wenn es Meinungsverschiedenheiten mit den Behörden, wie z.B. dem BAFA gibt.
Sprechen Sie unsere Anwälte für Außenwirtschaftsrecht gerne an. Wir sind telefonisch von Mo. – Fr. in der Zeit von 09 bis 18 Uhr für Sie unter +49 40 369615-0 erreichbar.Außenwirtschaftsrecht – besser gut beraten
Zu unseren Tätigkeiten gehört die Bearbeitung von:- Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen und Unterstützung, wenn Ausfuhrgenehmigungen abgelehnt werden
- Bei Verstößen gegen Ausfuhrverbote
- Terrorlisten und Sanktionslisten
- Dual-Use-Verordnung
- Sanktionen der Europäischen Union (z.B. Elfenbeinküste, Belarus, Iran, Jemen, Libanon, Liberia, Libyen, Russland, Syrien)
- Verteidigung in Strafverfahren und Bußgeldverfahren wegen Sanktionsverstößen, speziell bzgl. Russland
- Begleitung bei der Außenwirtschaftsprüfung
- Ausarbeitung von Compliance-Systemen und Beratung zur Organisation im Falle von Sanktionsverstößen und deren Vorbeugung
Wichtige Projekte im Außenwirtschaftsrecht
Die Anwälte für Außenwirtschaftsrecht von O&W haben bereits zahlreiche Mandate im Außenwirtschaftsrecht und zu Fragen rund um das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung betreut. Eine Auswahl unserer vergangenen und aktuellen Projekte finden Sie hier. Für mehr Informationen klicken Sie bitte die Überschrift an.
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Selbstanzeigen wegen Verstößen im Außenwirtschaftsrecht
Die Anwälte von O&W haben erreicht, dass Mitarbeiter von Exportunternehmen bei Verstößen gegen das Außenwirtschaftsrecht nicht wegen einer Ordnungswidrigkeit belangt werden konnten, indem wirksame Selbstanzeigen gefertigt wurden.
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Arbeitsanweisungen zur Vermeidung von Sanktionsverstößen
O&W hat Unternehmen beraten, die in Sanktions-Länder liefern. In diesen Fällen ist es besonders wichtig, sicherzustellen, dass alle Genehmigungserfordernisse und Verbote durch alle Mitarbeiter beachtet werden. O&W hat in einem Workshop gemeinsam mit dem Kunden ein Mitarbeiterhandbuch erstellt und Arbeitsanweisungen für das Unternehmen erstellt, damit ein rechtssicherer Export möglich ist.
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Verstöße gegen die Iran-Sanktionen
O&W hat ein Unternehmen beraten, das gegen die Iran-Sanktionen verstoßen hatte. In der Konsequenz wurde gegen die Geschäftsführung ermittelt und O&W konnte letztendlich erreichen, dass eine erheblich geringere Strafe als ursprünglich erwartet verhängt wurde.
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Compliance: Russland-Sanktionen
Unterstützung einer deutschen Reederei unter Compliance-Gesichtspunkten bei Geschäftsabschlüssen mit russischen Unternehmen nicht gegen die Russland-Sanktionen zu verstoßen.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 Hamburg