- Anwalt Zollrecht
- vZTA – Verbindliche Zolltarifauskunft
Sie benötigen eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA)? Die vom Zollrecht vorgesehenen verbindlichen Zolltarifauskünfte sind für viele Unternehmen von Vorteil und deren Möglichkeiten sollten genutzt werden. Die Zollbehörden erteilen diese auf Antrag und die Erteilung ist kostenfrei.
Allerdings bestehen auch einige Risiken bei verbindlichen Zolltarifauskünften, weswegen es Sinn macht, einen Anwalt hinzuzuziehen. Zu nennen sind z.B.
Im Rahmen dieses Beitrags möchten wir Ihnen die wichtigsten Aspekte rund um das Thema verbindliche Zolltarifauskünfte mitgeben.
Der Vorteil einer verbindlichen Zolltarifauskunft liegt darin, dass diese die Einreihung einer Ware in den Zolltarif verbindlich festlegt. Weicht der Zoll später bei der Einfuhr von der Einreihung in der vZTA ab, kann sich ein Unternehmen auf die vZTA berufen. Zudem ist die Abfertigung der Ware meist ohne größere Probleme möglich, da die Codenummer der Ware schon feststeht. So gibt es auch weniger Zollbeschauen.
Unternehmen stehen nämlich oft vor dem Problem, dass sie für ihre Ware die richtige Zolltarifnummer finden müssen.
Der Zoll erteilt dazu am Telefon zwar Auskünfte, dabei handelt es sich aber nicht um rechtliche bindende Aussagen. Bei späteren Streitigkeiten können Unternehmen sich nicht darauf berufen, das die Auskunft des Zolls zutreffend gewesen ist. Eine solche kann daher eine erste Einschätzung und der Ausgangspunkt für weitere Recherchen sein, Unternehmen sollten sich darauf aber nicht verlassen.
Die richtige Zolltarifnummer zu finden, führt daher oft zu Problemen und der Prozess ist fehleranfällig und zeitaufwändig. Wenn Unternehmen die falsche Zolltarifnummer verwenden, sind nicht nur Nachzahlungen der Fall, sondern oft auch strafrechtliche oder bußgeldrechtliche Ermittlungen.
Deswegen sieht der Unionszollkodex neben den unverbindlichen Auskünften auch verbindliche Zollauskünfte vor. Dabei wird unterschieden zwischen
Eine vZTA ist drei Jahre lang gültig. Es sei denn sie wird vorher von der Zollverwaltung zurückgenommen, z.B. wegen falscher Angaben im Antrag oder einer Änderung des Zolltarifs.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) ist ein Instrument, um Unternehmen Sicherheit zur Zolltarifnummer zu geben. Sie wird vom Zoll erteilt und bindet beide Seiten fest.
Im Regelfall zwischen 2 Monaten und einem halben Jahr, je nachdem ob es sich um ein Standartprodukt handelt oder komplexe technische Vorgänge betroffen sind.
Die vZTA ist seitens der Zollverwaltung im Regelfall kostenfrei.
Sie möchten eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen? Wir helfen Unternehmen bei der Erlangung einer vZTA in Deutschland. Notwendig ist lediglich, dass Sie
Die Antragstellung war früher über das Formular 0307 beim Hauptzollamt Hannover möglich – mittlerweile ist die Antragstellung aber nur noch über einen besonderen elektronischen Zugang möglich im Geschäftskunden- und Bürgerportal möglich.
Eine verbindliche Zolltarifauskunft wird nur noch elektronisch beantragt und erteilt. Um eine verbindliche Zolltarif-Auskunft zu beantragen gehen Sie wie folgt vor:
Ein schriftlicher Antrag (Formular 0307 des Zolls) ist nur noch in Ausnahmen möglich.
O&W Rechtsanwälte verfügt hier über einen Zugang, sodass Unternehmen direkt über O&W Rechtsanwälte eine vZTA beantragen können. Sie können den Antrag in jedem Land der EU stellen, da eine vZTA – sobald einmal erteilt – europaweit gilt.
Unternehmen können prinzipiell eine verbindliche Zolltarifnummer selbst beantragen. Allerdings laufen Sie dann das Risiko, dass der Zoll gegebenenfalls eine Zolltarifummer ausgibt, die für das Unternehmen sehr teuer wird. Oft haben wir es schon gesehen, dass das Unternehmen jahrelang seine Ware mit einer Tarifnummer abfertigte und dann letztlich diese Tarifnummer durch den Zoll bestätigt wissen wollte. Im Rahmen der Beantragung der Auskunft wurde dann plötzlich eine ganz andere Zolltarifnummer zugewiesen.
Das führt dann im Regelfall dazu, dass nicht nur in Zukunft eine andere Zolltarifnummer verwendet werden muss, sondern auch die letzten drei Jahre nachverzollt werden müssen.
Bevor Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragen, sollte in jedem Fall sichergestellt sein, dass eine realistische Chance auf die begehrte Zolltarifnummer besteht. Zudem sollten Sie darauf achten, dass der Antrag auf eine Zolltarifauskunft so gestellt wird, dass die Beschreibung der Ware so angepasst wird, dass auch die gewünschte Zolltarifnummer am Ende vergeben werden kann.
Im Antrag müssen auch noch weitere Aspekte zutreffend angegeben werden:
Wenn Sie einen Antrag zur Erteilung einer vZTA abgeben, dann müssen Sie auch einen Vorschlag für eine Zolltarifnummer machen. Hier sind viele Unternehmen überfordert.
In unserer verbindlichen Zolltarifauskunft-Datenbank können wir sehen, welche Zolltarifauskünfte anderen Unternehmen bereits erteilt worden sind, welche Tarifnummern dort gewährt wurden und wie groß die Chancen sind, eine für Sie günstige Zolltarifnummer zu erhalten.
Fehlerhafte Angaben im vZTA-Antrag bergen zudem das Risiko, dass der Zoll die vZTA hinterher für ungültig erklärt. Daher sollten Unternehmen hier sorgsam arbeiten.
Die Erteilung der vZTA erfolgt dann im Regelfall binnen drei Monaten. Wurde eine ähnliche Ware vorher schon von der Zollverwaltung einmal begutachtet, kann es auch deutlich schneller gehen.
Wie lange es dauert, bis eine vZTA erteilt wird, ist aus unserer Erfahrung wie folgt:
Umstände | Dauer bis zur vZTA-Erteilung |
---|---|
Zollverwaltung hat ein ähnliches Produkt schon einmal beurteilt | ca. 60 – 90 Tage |
Für ähnliche Produkte liegen keine vZTA vor | ca. 90 – 120 Tage |
Aufwändige technische Analyse nötig | ca. 4 – 8 Monate |
Wird die vZTA dann vom Zoll erteilt, so wird diese nur noch elektronisch im Zoll-Portal als PDF zur Verfügung gestellt. Früher stellte der Zoll die vZTA-Entscheidungen noch postalisch zu, das ist nun aber nicht mehr der Fall. Unternehmen erhalten aber eine E-Mail, sobald die vZTA im Portal eingeht.
Die Fristen für einen Einspruch gegen die vZTA laufen ab der Einstellung ins Online-Portal! Passen Sie unbedingt auf, dass Sie bei ungünstiger vZTA das Einspruchs-Datum notieren.
Die erteilte vZTA sieht dann beispielsweise wie folgt aus:
Hier hatten wir eine vZTA für einen Mandanten beauftragt, der Teile eines Röntgenapperates eingeführt hatte.
Die verbindliche Zolltarifauskunft ist drei Jahre lang gültig. Nach dem alten Zollkodex lag die Gültigkeit für verbindliche Zolltarifauskünfte noch bei sechs Jahren. Nunmehr müssen Unternehmen sich rechtzeitig erneut um aktualisierte Zolltarifauskünfte kümmern. Gerade für Unternehmen mit großem Warenbestand bedeutet das eine nicht unerhebliche Arbeitsbelastung.
Wir stehen daher Unternehmen mit unserem vZTA-Service zur Verfügung. Wenn Sie Ihre verbindlichen Zolltarifauskünfte verwalten müssen, dann übernehmen wir auch diese Aufgabe gerne für Sie. Dabei achten wir darauf, dass
Sprechen Sie uns gerne auf unsere Dienstleistungen zu verbindlichen Zolltarifauskünften an.
Denken Sie unbedingt vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der vZTA daran, Ihre vZTA zu verlängern. Dieses kann direkt über das Zollportal erledigt werden oder Sie beauftragen O&W Rechtsanwälte mit der Verlängerung Ihrer vZTA.
Bei der Verlängerung der vZTA sollten Sie daran denken zu überprüfen, ob sich am Zolltarif Änderungen ergeben haben. Eventuell gibt es neue Zollkontingente oder Zollaussetzungen, sodass Sie mit einer (neuen) abweichenden Einreihung ein noch besseres Ergebnis erzielen.
Der Unionszollkodex enthält auch Regelungen darüber, wann verbindliche Auskünfte automatisch ihre Gültigkeit verlieren. Ändert sich die Kombinierte Nomenklatur (zum Jahreswechsel in der Regel) oder erlässt die Europäische Kommission auf Basis von Art. 57 Abs. 4 UZK eine Einreihungsverordnung, verliert die Auskunft ihre Gültigkeit.
Ebenfalls können verbindliche Zolltarifauskünfte widerrufen werden, wenn sie nicht mehr mit entsprechenden Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur oder aufgrund eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes in Einklang stehen.
In diesen Fällen erlischt die Rechtssicherheit für das Unternehmen auch vor Ablauf von drei Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Unternehmen aber auf eine Übergangsperiode bestehen.
Erfreulich ist, dass Kosten für eine verbindliche Zolltarifauskunft nicht entstehen. Das Verfahren ist seitens der Zollverwaltung kostenlos.
Gerade deswegen sollten Sie die Chance nutzen und einen Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Zolltarifauskunft stellen. Kosten für eine Zolltarifauskunft fallen daher nur an, wenn Sie sich anwaltlich beraten lassen.
Da eine Zolltarifauskunft aber auch mit einer ungünstigen Warentarifnummer den Zollsatz verbindlich für drei Jahre festlegt, ist eine Vorfeldberatung dringend angezeigt.
Möglicherweise haben Sie bereits eine vZTA beantragt und erhalten, sind aber mit der vom Zoll erhaltenen Zolltarifnummer nicht einverstanden. Dann sollten Sie Ihre verbindliche Zolltarifauskunft prüfen.
Die Prüfschritte sind dabei wie folgt:
Wenn Sie unsicher sind, dann sprechen Sie uns gerne an, wir werden Ihre verbindliche Zolltarifauskunft gerne für Sie prüfen.
In den Fällen, in denen Sie mit dem Ergebnis der vZTA nicht einverstanden sind. sollten Sie mit einem Einspruch gegen die vZTA vorgehen. Die Auswirkungen einer falschen verbindlichen Zolltarifauskunft sind nämlich erheblich. So kann diese zu überhöhten Zollsätzen führen.
Wichtig ist allerdings, dass der Einspruch rechtzeitig erfolgt, da dafür bestimmte Fristen laufen. Wenn Sie diesen Einspruch nicht einlegen, sind Sie mit Ihrem Unternehmen an die – ggf. sogar falsche Einreihung – für die nächsten drei Jahre fest gebunden. Unternehmen sollten also darauf achten, dass gegen sämtliche zweifelhafte verbindliche Zolltarifauskünfte Einspruch eingelegt wird.
Selbst wenn die vZTA falsch ist, so muss nach der derzeitigen Rechtslage die in der vZTA festgestellte Zolltarifnummer bei der Zollabfertigung verwendet werden. Denn eine vZTA bindet sowohl die Zollbehörden, als auch den Inhaber. Früher war dieses anders und Unternehmen mussten ungünstige verbindliche Zolltarifauskünfte streng genommen nicht verwenden.
Daher sollten Unternehmen gegen falsche verbindliche Zolltarifauskünfte vorgehen. Denn eine Anmeldung entgegen einer vorliegenden vZTA kann dazu führen, dass der Zoll später im Rahmen eines Strafverfahrens zumindest (bedingten) Vorsatz unterstellt – der Wirtschaftsbeteiligte wusste ja schließlich, dass der Zoll eine andere Zolltarifnummer vertritt.
Wie lange es dauert, bis eine vZTA erteilt wird, ist aus unserer Erfahrung wie folgt:
Statistik zu Einsprüchen gegen vZTA | Anzahl |
---|---|
Erteilte vZTA jährlich | ca. 28.000 Anträge |
Einsprüche gegen vZTA | ca. 200 jährlich |
Klagen gegen vZTA | ca. 100 jährlich |
Sie müssen müssen auch daran denken, dass Sie jede erhaltene verbindliche Zolltarifauskunft in der Zollanmeldung anmelden müssen. Erteilte vZTAs müssen mit der Codenummer C626 (Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zolltarifauskünfte – Anhang A Spalte 1a der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446) in der Zollanmeldung in ATLAS angegeben werden.
Im Rahmen einer guten Zollcompliance sollten Unternehmen darauf achten, dass ihre Spediteure bei der Verzollung auch tatsächlich alle vorhandenen verbindlichen Zolltarifauskünfte anmelden. Die Nichtanmeldung kann im Prüfungsfalle nämlich zu Strafverfahren führen.
Verbindliche Zolltarifauskünfte (vZTA) zu beantragen gehört zu den Vorgängen, die viel Aufwand erzeugen. Da für jede Ware eine eigene vZTA beantragt werden muss, stehen Zollbeauftragte bei großen Artikelstämmen vor viel Arbeit. Zudem verliert eine vZTA ihre Gültigkeit nach 3 Jahren, sodass das Procedere erneut beginnt.
Unser Service lohnt sich ab der der ersten vZTA, die Sie beantragen wollen. Sie profitieren von anwaltlicher Unterstützung, können die vZTA online beantragen und erhalten automatisch Erinnerungen und Warnungen, wenn Ihre Zolltarifauskunft erneuert werden muss. Besonders Unternehmen mit sehr großem Artikelstamm können in besonderem Maße von unserem Service profitieren da die gesamte Verwaltung von vZTA outgesourct werden kann.
Unser vZTA-Service bietet sich vorallem für sehr große Artikelstämme an. Egal ob 100 oder 10.000 Artikel für die Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft benötigen. Übergeben Sie uns Daten zu Ihren Artikel direkt aus dem ERP oder Excel – um den Rest kümmern wir uns und wir reichen binnen kürzester Zeit für alle Waren einen vZTA-Antrag ein. Die Abwicklung erfolgt für Sie bequem online.
Sobald für Ihr Produkt eine vZTA erteilt ist, können Sie in unserer Online-Datenbank bequem nach Ihren vZTA über die Angabe der vZTA-Nummer oder Ihrer Artikelnummer suchen.
Die Zollverwaltung hat noch keine offizielle Schnittstelle, damit Sie eine vZTA online beantragen können. Sie können aber unseren Service komplett online nutzen. Über unsere IT-Systeme können wir dann ohne weiteren Aufwand für Sie einen vZTA Antrag generieren.
Sobald eine Entscheidung über eine vZTA ergeht, erhalten Sie von uns eine Mitteilung. Wir prüfen auch, ob der Zoll die von Ihnen beantragte Zolltarifnummer bewilligt hat. Wenn das nicht der Fall ist, können Sie uns mit einem Klick mit der Einlegung eines Einspruchs beauftragen.
Das Beantragen von vZTA ist kostenlos – macht aber für die betroffenen Mitarbeiter oft sehr viel Verwaltungsarbeit. Bei großen Artikelstämmen ist der Zollbeauftragte meist nur noch damit befasst, die vZTA-Anträge zu organisieren. Sprechen Sie uns einfach an und wir unterbreiten Ihnen ein maßgeschneidertes Angebot für die Beantragung Ihrer vZTA im Unternehmen.
Sobald die vZTA erteilt worden ist, erhalten Sie von uns eine Nachricht zusammen mit einer Prüfung, ob die gewünschte Zolltarifnummer vom Zoll bewilligt worden ist.
Wenn die Gültigkeit einer vZTA ausläuft erhalten Sie rechtzeitig eine Information von uns und können sich online entscheiden, ob Sie eine Verlängerung wünschen. Wenn ja, lässt sich die Verlängerung der vZTA mit einem Mausklick erledigen – kein umständliches erneutes Ausfüllen des vZTA Antrags nötig – das übernehmen wir für Sie.
Mit unserem vZTA-Service können Sie das Management Ihrer vZTA outsourcen. Wir benötigen lediglich exportierte Daten aus Ihrer Warenwirtschaft und kümmern uns um die Beantragung und Verlängerung aller Ihrer vZTA.
Wir prüfen für Sie jede vZTA automatisch auf Fehler im Vergleich zum Antrag, informieren Sie rechtzeitig über Abweichungen und vertreten Sie nötigenfalls im späteren Einspruchsverfahren. So haben Sie größtmögliche Rechtssicherheit für den anwendbaren Zollsatz. Da die vZTA den Wirtschaftsbeteiligten bindet und oft nicht mit der beantragten Zolltarifnummer erlassen wird, muss jede erhaltene vZTA geprüft werden.
Bei großen Artikelstämmen können wir durch unser automatisiertes Verfahren die Richtigkeit der vZTA schnell und sicher prüfen.
Dieser Artikel wurde am 6. Juli 2015 erstellt. Er wurde am 18. Juli 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.