Antidumpingzoll auf nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl aus China – Betroffene Produkte
Betroffen sind Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, gemeinhin als „nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl“ bezeichnet, mit annähernd zylinderförmigem Körper und einer Wanddicke von mindestens 0,5 mm von der für Materialien außer verflüssigte Gase, Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen (Fittingen, Stutzen, Griff- und Bodenstücken oder sonstigen anderen Teilen), auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien.
Zum Zeitpunkt der Verordnung werden die Waren unter den KN-Codes ex 7310 10 00 und ex 7310 29 90, TARIC-Codes 7310 10 00 10 und 7310 29 90 10 eingereiht.
Ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen sind Stutzen, Rohrventile, Verbindungsstücke oder Zapfköpfe, Etikette, Ventile und sonstige einzeln eingeführte Teile der betroffenen Waren.
Die Fässer werden vornehmlich für den Transport von Flüssigkeiten, insbesondere von Getränken zum Ausschank an Zapfanlagen verwendet.
Betroffene Ware
Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, gemeinhin als „nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl“ bezeichnet, mit annähernd zylinderförmigem Körper und einer Wanddicke von mindestens 0,5 mm von der für Materialien außer verflüssigte Gase, Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen (Fittingen, Stutzen, Griff- und Bodenstücken oder sonstigen anderen Teilen), auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien
Zolltarifnummern
KN-Codes ex 7310 10 00 und ex 7310 29 90, TARIC-Codes 7310 10 00 10 und 7310 29 90 10
Land
China