Antidumpingzoll auf nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl aus China – Betroffene Produkte

Betroffen sind Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, gemeinhin als „nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl“ bezeichnet, mit annähernd zylinderförmigem Körper und einer Wanddicke von mindestens 0,5 mm von der für Materialien außer verflüssigte Gase, Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen (Fittingen, Stutzen, Griff- und Bodenstücken oder sonstigen anderen Teilen), auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien.

Zum Zeitpunkt der Verordnung werden die Waren unter den KN-Codes ex 7310 10 00 und ex 7310 29 90, TARIC-Codes 7310 10 00 10 und 7310 29 90 10 eingereiht.

Ausdrücklich von der Verordnung ausgenommen sind Stutzen, Rohrventile, Verbindungsstücke oder Zapfköpfe, Etikette, Ventile und sonstige einzeln eingeführte Teile der betroffenen Waren.

Die Fässer werden vornehmlich für den Transport von Flüssigkeiten, insbesondere von Getränken zum Ausschank an Zapfanlagen verwendet.

Betroffene Ware

Fässer, Kegs, Behälter, Trommeln, Sammelbehälter, Tonnen und ähnliche Gefäße, nachfüllbar, aus nicht rostendem Stahl, gemeinhin als „nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl“ bezeichnet, mit annähernd zylinderförmigem Körper und einer Wanddicke von mindestens 0,5 mm von der für Materialien außer verflüssigte Gase, Rohöl und Erdölprodukte verwendeten Art mit einem Fassungsvermögen von mindestens 4,5 Litern unabhängig von der Art der Endbearbeitung, dem Volumen oder der Stahlsorte, auch mit Zusatzteilen (Fittingen, Stutzen, Griff- und Bodenstücken oder sonstigen anderen Teilen), auch mit Anstrich oder überzogen mit anderen Materialien

Zolltarifnummern

KN-Codes ex 7310 10 00 und ex 7310 29 90, TARIC-Codes 7310 10 00 10 und 7310 29 90 10

Land

China

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China

Endgültige Antidumpingzölle

Nach der Einführung der vorläufigen Antidumpingzölle nahm die Kommission aufgrund von Stellungnahmen der betroffenen Parteien eine erneute Überprüfung vor, in deren Rahmen die erhobenen Daten präzisiert wurden.

Im Zuge dessen wurde die Dumpingspannen neu berechnet. Im Ergebnis führte die Kommission einen niedrigeren Antidumpingzoll von 69,6 % ein.

Unternehmensspezifisch wurden abweichend niedrigere Zölle für folgende Unternehmen festgelegt:

Volksrepublik China

Penglai Jinfu Stainless Steel Products Co., Ltd

69,6  %

A024

Volksrepublik China

Ningbo Major Draft Beer Equipment Co., Ltd

62,6  %

A030

Volksrepublik China

Andere mitarbeitende, im Anhang aufgeführte Unternehmen

66,7  %

Im Anhang der Verordnung aufgeführt sind folgende Unternehmen:

Volksrepublik China

Kingyip – Guangzhou JingYe Machinery Co., Ltd.

A031

Ningbo Hefeng Container Manufacturer Co., Ltd.

A032

Qingdao HenKeg Craft Beer Technology Co., Ltd.

A033

Yantai Toptech Ltd.

A034

Die Anwendung eines unternehmensspezifisch geringeren Antidumpingzolls setzt voraus, dass den Zollbehörden eine Handelsrechnung mit folgendem Wortlaut vorgelegt wird:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in der Volksrepublik China hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Die bisher geleisteten Sicherheiten für die Einführung ab Geltung der vorläufigen Antidumpingzölle wurden bis zur Höhe der nunmehr endgültig festgesetzten Antidumpingzölle vereinnahmt und ansonsten freigegeben.

Unternehmern steht möglicherweise ein Rückzahlungsanspruch für zu viel geleistete Sicherheit zu.

» Endgültige Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Vorläufige Antidumpingzölle

Die Antidumpinguntersuchung mündete in einer Durchführungsverordnung, mit der vorläufige Antidumpingzölle in Höhe von 91,0 % eingeführt wurden.

Unternehmensspezifisch wurden abweichend niedrigere Zölle für folgende Unternehmen festgelegt:

Volksrepublik China

Penglai Jinfu Stainless Steel Products Co., Ltd

58,8  %

A024

Ningbo Major Draft Beer Equipment Co., Ltd

52,9  %

A030

Im Anhang aufgeführte andere mitarbeitende Unternehmen

56,3  %

Im Anhang der Verordnung aufgeführt waren folgende Unternehmen:

Volksrepublik China

Kingyip — Guangzhou JingYe Machinery Co., Ltd.

A031

Ningbo Hefeng Container Manufacturer Co., Ltd.

A032

Qingdao HenKeg Craft Beer Technology Co., Ltd.

A033

Yantai Toptech Ltd.

A034

Da die Antidumpingzölle vorläufig galten, war für die Einfuhr von betroffener Ware eine Sicherheit in Höhe der Zölle zu leisten.

» Vorläufige Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Antidumpinguntersuchung

2022 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung betreffend die Einfuhren nachfüllbarer Fässer aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in China ein.

Der Untersuchung lag ein Antrag des Europäischen Verbandes der Hersteller von Fässern (European Kegs Committee) zugrunde, der Nachweise für eine Dumpingpraxis und dadurch verursachte Schäden für den Wirtschaftszweig der EU einreichte.

Eine zollamtliche Erfassung der Ware während des Untersuchungszeitraumes wurde nicht angeordnet.

» Antidumpinguntersuchung – Link zur Verordnung

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Endgültige Antidumpingzölle
  2. Vorläufige Antidumpingzölle
  3. Antidumpinguntersuchung
Antidumpingzoll auf nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl

Leistungsspektrum Antidumpingzoll auf nachfüllbare Fässer aus nicht rostendem Stahl

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