Viele unserer Fälle haben einen internationalen Bezug und sie weisen Berührungspunkte zu mehreren Rechtsordnungen auf. Die Anwälte von O&W unterhalten daher seit Jahren ein starkes internationales Netzwerk mit Auslandskorrespondenten. Damit sind wir in der Lage, Ihnen einen schnellen und fundierten internationalen Service zu erbringen.

Unsere ständigen Korrespondenten kennen die Lage vor Ort oft am besten und wir sind so in der Lage internationale Prozesse direkt vor Ort zu führen.

Auf der Grundlage dieser Zusammenarbeiten bieten wir unseren Mandanten Beratung

Die wichtigsten Städte, in denen wir ständige Korrespondenten haben sehen Sie in der Karte oben.

Russland Desk

Zudem beraten wir im Rahmen unseres Russland Desk Unternehmen beim Markteinstieg in Russland und Geschäften mit russischen Unternehmen sowie russische Unternehmen bei ihrem geschäftlichen Engagement in der Europäischen Union.

Dieser Artikel wurde am 11. Januar 2015 erstellt. Er wurde am 21. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.