Antidumpingzoll auf Aluminiumprofile aus China – Betroffene Produkte
Bei der betroffenen Ware handelt es sich dabei um Stangen und Stäbe, Profile (auch Hohlprofile) und Rohre aus Aluminium, die nicht zusammengesetzt sind.
Auch erfasst sind Legierungen mit einem Aluminiumgehalt von 99,3 % oder weniger und solche Waren aus Aluminium, die zu Konstruktionszwecken vorgearbeitet sind. Das heißt, sie wurden z.B. auf Länge zugeschnitten, gebohrt, gebogen, abgeschrägt oder mit Gewinde versehen.
Die Ware wird derzeit unter den Zolltarifnummern ex 7604 10 10, ex 7604 10 90, 7604 21 00, 7604 29 10, 7604 29 90, ex 7608 10 00, 7608 20 81, 7608 20 89 und ex 7610 90 90 (TARIC-Codes 7604101011, 7604109011, 7604109025, 7604109080, 7608100011, 7608100080, 7610909010 eingereiht.
Nicht betroffen sind dagegen folgende Waren:
- Waren, die z.B. durch Schweißen oder durch Verbindungselemente zu Unterbaugruppen zusammengefügt sind
- geschweißte Rohre
- Waren, die sich in einem verpackten Bausatz aus Fertigerzeugnissen befinden
Um mehr Klarheit zu schaffen und das Risiko einer falschen Einreihung zu mindern, lieferte die Kommission in seiner Durchführungsverordnung zur Einführung endgültiger Antidumpingzölle im März 2021 weitere Einzelheiten zu den ausgeklammerten Waren.
Folgende Ware ist NICHT von den Antidumpingmaßnahmen betroffen:
- Waren, die (z. B. durch Schweißen oder Verbindungselemente) zu „Unterbaugruppen“ zusammengefügt sind.
- Waren, die in „Bausätzen aus Fertigerzeugnissen“ verkauft werden.
Waren werden in der Regel nur dann in Unterbaugruppen dargeboten, wenn die Unterbaugruppe dazu bestimmt ist, zu einer größeren Einheit wie einem Endprodukt oder einer Baugruppe zusammengefügt zu werden. Außerdem muss es wirtschaftlich hinreichend gerechtfertigt sein, Waren auf diese Weise zu verkaufen.
Unstimmigkeiten gab es auch bei Waren, die in „Bausätzen aus Fertigerzeugnissen“ verkauft werden.
Auch hier muss eine ausreichende wirtschaftliche Rechtfertigung vorliegen. Nur dann können Waren in „Bausätzen aus Fertigerzeugnissen“ verkauft werden.
Bausätze aus Fertigerzeugnissen liegen im Übrigen dann vor, wenn sie alle wesentlichen Merkmale des aus dem Zusammenfügen des „Bausatzes“ resultierenden Fertigerzeugnisses umfassen und unmittelbar für den endgültigen Verwendungszweck (Zusammenfügen dieses Fertigerzeugnisses) bereit und vollständig sind.
Um Missverständnisse zu vermeiden, wird es für beide Warentypen gesonderte TARIC-Codes geben, um die Einreihung solcher Waren und die Zollkontrolle zu erleichtern.
Viele Branchen sind betroffen
Vor allem Unternehmen aus der Automobilindustrie gehören zu den Abnehmern von solchen Aluminiumstrangpresserzeugnissen, die dort vor allem im Fahrwerksbereich und zu Sicherheitskomponenten weiterverarbeitet werden. Daneben ist auch die Solarindustrie ein zunehmender Absatzmarkt. Von den Antidumpingzöllen sind viele Branchen betroffen, wir haben beispielsweise Mandanten aus dem Bereich
- Aluminiumprofile für LED-Leuchtkörper
- Aluminiumprofile im Möbelbau
- Aluminiumprofile für Gartenhäuser
- Aluminiumprofile für Kühlkörper
- Aluminiumprofile für die Bodenverlegung
- Aluminiumprofile für Fensterrahmen
Aluprofile haben die unterschiedlichsten Formen und Größen. Auf dem nachfolgenden Bild sieht man beispielsweise Aluminiumprofile, die im Möbelbau bzw. der LED-Beleuchtung eingesetzt werden.
Ob alle diese Profile wirklich dem Antidumpingzoll unterfallen, ist bislang noch nicht geklärt. Hier kommt es darauf an, das sauber geprüft wird, ob die Profile im Einzelfall aufgrund ihrer konkreten Eigenschaften eventuell unter eine Ausnahme der Antidumpingzollverordnung gefasst werden können.
Vorsicht bei falscher Zolltarifnummer für Aluprofile
Unternehmen sollten sich im Übrigen davor hüten, ihre Aluminiumprofile einfach unter einer falschen Zolltarifnummer anzumelden, um die Strafzölle zu umgehen.
Beliebt ist beispielsweise derzeit die Zolltarifnummer 7610 90 90 (Konstruktionen und Konstruktionsteile, aus Aluminium, a.n.g. sowie zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stangen „Stäbe“, Profile, Rohre und dergl., aus Aluminium, a.n.g. (ausg. vorgefertigte Gebäude der Pos. 9406, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Brücken und Brückenelemente, Türme und Gittermaste)
Denn es gibt durchaus einen Interpretationsspielraum, welche Art von Waren, unter dem KN-Code 7610 90 90 angemeldet werden können. Es besteht daher konkret die Gefahr, dass Unternehmen die betroffene Ware als Baugruppen oder fertige Bausätze unter dem KN-Code 7610 90 90 deklarieren, um die Zölle zu umgehen.
Die EU-Kommission hat daher beschlossen, dass die Einfuhren von Baugruppen und Fertigwarensätzen überwacht werden, um das das Umgehungsrisiko zu minimieren.
Im Übrigen ist die Anmeldung der falschen Zolltarifnummer für Aluprofile auch eine Straftat und Geschäftsführer und Mitarbeiter können wegen einer Zollhinterziehung angeklagt werden, die mit bis zu 10 Jahren Gefängnis geahndet werden kann.
Betroffene Ware
Stangen (Stäbe), Profile (auch Hohlprofile) und Rohre, nicht zusammengesetzt, auch zu Konstruktionszwecken vorgearbeitet (z. B. auf Länge zugeschnitten, gebohrt, gebogen, abgeschrägt oder mit Gewinde versehen), hergestellt aus Aluminium, auch in Legierungen, mit einem Aluminiumgehalt von 99,3 % oder weniger)
Zolltarifnummern
ex 7604 10 10, ex 7604 10 90, 7604 21 00, 7604 29 10, 7604 29 90, ex 7608 10 00, 7608 20 81, 7608 20 89 und ex 7610 90 90
Land
China