Im Meldewesen sind verschiedene Themen sehr wichtig, die im Rahmen unserer Beratung als Rechtsanwälte immer wieder auftreten. Unsere Erfahrung zu den Meldepflichten teilen wir hier mit Ihnen.

Die AWV-Meldepflicht ist für viele ein Novum – auch für Berater. Wir engagieren uns als eine der ersten Kanzleien seit 2016 zur AWV-Meldung. Die Praxis der Bundesbank kennen wir genau.

Ratgeber AWV Meldepflicht

Die relevanten Themen sind:

Einführung ins Meldewesen

Die wichtigsten Fragen & Antworten zur AWV-Meldung

Verschiedene Arten der Meldepflicht

  • Z4-Meldung
  • Z5/Z5a Meldung
  • K3/K4 Meldung
  • Z10 Meldung

Weitere Informationen zum Meldewesen können Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank finden.

Haben Sie Fragen zu Ihren Meldepflichten? Dann sprechen Sie uns an. Das erste individuelle Gespräch mit einem spezialisierten Berater ist kostenfrei und unverbindlich.

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Wichtiger Hinweis: Kostenlose Webseiten zur AWV

Es ist wichtig zu wissen, dass viele widersprüchliche Informationen im Markt zu den AWV-Meldepflichten kursieren. Man stellt fest, dass es viele Webseiten gibt, die Tipps und Erklärungen zur AWV-Meldepflicht geben, obwohl diese nicht auf eigenen fundierten Erfahrungen beruhen.

Viele Autoren kennen die richtige Rechtslage nicht und verbreiten deswegen falsche Informationen.

Auf einigen Webseiten findet man bei der Recherche die Behauptung, man könne bei vergessenen Meldungen die Angelegenheit durch einen Anruf bei der Bundesbank regeln.

Im Zuge dessen haben wir auch schon bemerkt, dass manche Anwälte nicht über die Kosten einer Beratung zur AWV-Selbstanzeige aufklären, obwohl dieses dem Gebot der Seriosität entspricht.

Wir haben nachgewiesene Erfahrung mit allen Meldeverpflichtungen nach der AWV seit 2016. Und wir rechnen klar und deutlich nach Aufwand ab. Das Honorar erfragen Sie gerne in einem ersten Gespräch. Viele positive Bewertungen zu unserer Arbeit zeigen, dass wir unserem Anspruch gerecht werden.

Unser Tipp ist daher: Seien Sie bei der Recherche aufmerksam. Prüfen Sie, ob die Informationen, die Sie im Internet finden auch wirklich auf Erfahrung aus der Praxis basieren und das auch belegt werden kann. Nichts ist schlimmer als falsche Informationen im Web, die dann zu Risiken führen.

Sprechen Sie uns bei Fragen gerne ohne Risiken an.

Kommen Sie aus einer besonderen Branche? Dann nutzen Sie gerne unsere Branchenexpertise zu Meldepflichten. Wir haben beispielsweise Unternehmen aus dem Bereich IT/Software, Steuerberater, Kryptotrades, Internate, Personaldienstleister, Speditionen uvm. beraten.

Dieser Artikel wurde am 19. August 2023 erstellt. Er wurde am 28. Dezember 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt, Partner
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.