Im Meldewesen sind verschiedene Themen sehr wichtig, die im Rahmen unserer Beratung als Rechtsanwälte immer wieder auftreten. Unsere Erfahrung zu den Meldepflichten teilen wir hier mit Ihnen.
Die AWV-Meldepflicht ist für viele ein Novum – auch für Berater. Wir engagieren uns als eine der ersten Kanzleien seit 2016 zur AWV-Meldung. Die Praxis der Bundesbank kennen wir genau.
Die relevanten Themen sind:
Einführung ins Meldewesen
- Diese Meldepflichten gibt es bei Auslandsüberweisungen
- Meldepflicht für Konten im Ausland
- Fristen für die Meldungen
- Die Rolle der Bundesbank bei Meldepflichten
- AWV-Meldung online erledigen (Meldeportal AMS)
- Kennzahlen bei der AWV-Meldung
- Meldepflicht beim Übertrag von Konten
- Behandlung mehrerer Zahlungen im Monat
Die wichtigsten Fragen & Antworten zur AWV-Meldung
- AWV-Meldepflicht vergessen?
- Strafen bei nicht gemachter AWV-Meldung
- AWV-Meldepflicht Selbstanzeige
- Erfahrungen mit AWV-Meldepflicht
Weiterführende Informationen
- AWV: Was muss gemeldet werden?
- Geldwäsche bei Auslandszahlungen
- Finanzamt und AWV-Meldepflicht
- Auslandsüberweisungen: So gelingen sie
- Meldepflicht für Private
- Meldepflicht bei Paypal
- Fehlanzeige bei Zahlungen unter 12.500 €
- Ratgeber: Geld ins Ausland überweisen
- Steuerberater und AWV-Meldung
Verschiedene Arten der Meldepflicht
- Z4-Meldung
- Z5/Z5a Meldung
- K3/K4 Meldung
- Z10 Meldung
Weitere Informationen zum Meldewesen können Sie auf der Website der Deutschen Bundesbank finden.
Haben Sie Fragen zu Ihren Meldepflichten? Dann sprechen Sie uns an. Das erste individuelle Gespräch mit einem spezialisierten Berater ist kostenfrei und unverbindlich.
Wichtiger Hinweis: Kostenlose Webseiten zur AWV
Es ist wichtig zu wissen, dass viele widersprüchliche Informationen im Markt zu den AWV-Meldepflichten kursieren. Man stellt fest, dass es viele Webseiten gibt, die Tipps und Erklärungen zur AWV-Meldepflicht geben, obwohl diese nicht auf eigenen fundierten Erfahrungen beruhen.
Viele Autoren kennen die richtige Rechtslage nicht und verbreiten deswegen falsche Informationen.
Auf einigen Webseiten findet man bei der Recherche die Behauptung, die Meldepflichten dienten dazu, die Geldwäsche zu kontrollieren oder aber man könne bei vergessenen Meldungen die Angelegenheit durch einen Anruf bei der Bundesbank regeln.
Im Zuge dessen haben wir auch schon bemerkt, dass manche Anwälte nicht über die Kosten einer Beratung zur AWV-Selbstanzeige aufklären, obwohl dieses dem Gebot der Seriosität entspricht.
Wir haben nachgewiesene Erfahrung mit allen Meldeverpflichtungen nach der AWV seit 2016. Und wir rechnen klar und deutlich nach Aufwand ab. Das Honorar erfragen Sie gerne in einem ersten Gespräch. Viele positive Bewertungen zu unserer Arbeit zeigen, dass wir unserem Anspruch gerecht werden.
Unser Tipp ist daher: Seien Sie bei der Recherche aufmerksam. Prüfen Sie, ob die Informationen, die Sie im Internet finden auch wirklich auf Erfahrung aus der Praxis basieren und das auch belegt werden kann. Nichts ist schlimmer als falsche Informationen im Web, die dann zu Risiken führen.
Sprechen Sie uns bei Fragen gerne ohne Risiken an.
Kommen Sie aus einer besonderen Branche? Dann nutzen Sie gerne unsere Branchenexpertise zu Meldepflichten. Wir haben beispielsweise Unternehmen aus dem Bereich IT/Software, Steuerberater, Kryptotrades, Internate, Personaldienstleister, Speditionen uvm. beraten.
Dieser Artikel wurde am 19. August 2023 erstellt. Er wurde am 24. September 2023 aktualisiert
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