Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China und Türkei
Vorläufige Antidumpingzölle
Die Untersuchung endete am 30.09.2022 und mündete in der Durchführungsverordnung zur Einführung der vorläufigen Antidumpingzölle.
Die türkische Regierung und ein Verwender der Ware in der EU bemängelten im Laufe der Untersuchung zwar, dass sich der ursprüngliche Antrag zu sehr auf vertrauliche Informationen gestützt habe und deshalb nicht überprüfbar gewesen sei. Weiter wurde bemängelt, dass Daten eines europäischen Unternehmens in den Antrag mit eingegangen seien, dass insolvent gegangen sei und die Ware im Überprüfungszeitraum nicht mehr hergestellt habe.
Die Kommission setzte dem allerdings entgegen, dass vertrauliche Informationen geschützt werden könnten und ausschließlich Daten von Unternehmen verwendet worden seien, die im Untersuchungszeitraum Teil des Wirtschaftszweiges der Union gewesen seien, auch wenn dies für das inzwischen insolvent Unternehmen nicht für den gesamten Untersuchungszeitraum gelte.
Die türkische Regierung und ein türkische Hersteller bemängelten ebenfalls, dass einige der im Antrag behaupteten Schädigungen des Wirtschaftszweiges der EU nicht durch die ausländischen Einfuhren zustande gekommen seien.
Diese Auffassung wurde von der Europäischen Kommission nicht geteilt. Der Antrag habe ausreichende Beweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ausländischen Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweiges enthalten.
Einfuhren der betroffenen Ware aus China wurden mit 14,7 %, Einfuhren der betroffenen Ware aus der Türkei mit 13,6 % vorläufigem Antidumpingzoll belegt.
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Antidumpinguntersuchung
Im November 2022 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für die Einfuhr der betroffenen Ware ein.
Der Untersuchung lag ein Antrag zugrunde, den die Laminados Losal S.A.U. im Namen des Wirtschaftszweiges der EU für Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus Stahl eingereicht hatte.
Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wurde nicht verordnet, sodass Nachzahlungsforderungen für den Zeitraum ab Einleitung der Untersuchung bis zur Einführung der Antidumpingzölle unwahrscheinlich sind.
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