Antidumpingzoll auf Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl aus China – Betroffene Produkte

Betroffen sind Wulstflachprofile (Wulstflachstahl), die derzeit unter dem KN-Code ex 7216 50 91, TARIC-Code 7216 50 91 10 eingereiht werden.

Voraussetzung ist, dass es sich um Wulstflachprofile aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm handelt.

Zur Definition der Ware wurde von den interessierten Parteien auch China, der Türkei und der EU nichts vorgetragen.

Wulstflachprofile werden hauptsächlich im Schiffsbau bei Stahlkonstruktionen für Kreuzfahrtschiffe, Fähren, Militärschiffe und Handelsschiffe verwendet. Sie können auch für den Bau von Offshore-Plattformen und Straßenbahnschienen verwendet werden.

Betroffene Ware

Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl mit einer Breite von bis zu 204 mm

Zolltarifnummern

KN-Code ex 7216 50 91, TARIC-Code 7216 50 91 10

Land

China und Türkei

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China und Türkei

Vorläufige Antidumpingzölle

Die Untersuchung endete am 30.09.2022 und mündete in der Durchführungsverordnung zur Einführung der vorläufigen Antidumpingzölle.

Die türkische Regierung und ein Verwender der Ware in der EU bemängelten im Laufe der Untersuchung zwar, dass sich der ursprüngliche Antrag zu sehr auf vertrauliche Informationen gestützt habe und deshalb nicht überprüfbar gewesen sei. Weiter wurde bemängelt, dass Daten eines europäischen Unternehmens in den Antrag mit eingegangen seien, dass insolvent gegangen sei und die Ware im Überprüfungszeitraum nicht mehr hergestellt habe.

Die Kommission setzte dem allerdings entgegen, dass vertrauliche Informationen geschützt werden könnten und ausschließlich Daten von Unternehmen verwendet worden seien, die im Untersuchungszeitraum Teil des Wirtschaftszweiges der Union gewesen seien, auch wenn dies für das inzwischen insolvent Unternehmen nicht für den gesamten Untersuchungszeitraum gelte.

Die türkische Regierung und ein türkische Hersteller bemängelten ebenfalls, dass einige der im Antrag behaupteten Schädigungen des Wirtschaftszweiges der EU nicht durch die ausländischen Einfuhren zustande gekommen seien.

Diese Auffassung wurde von der Europäischen Kommission nicht geteilt. Der Antrag habe ausreichende Beweise für einen ursächlichen Zusammenhang zwischen ausländischen Einfuhren und der Schädigung des Wirtschaftszweiges enthalten.

Einfuhren der betroffenen Ware aus China wurden mit 14,7 %, Einfuhren der betroffenen Ware aus der Türkei mit 13,6 % vorläufigem Antidumpingzoll belegt.

» Vorläufige Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Antidumpinguntersuchung

Im November 2022 leitete die Europäische Kommission eine Antidumpinguntersuchung für die Einfuhr der betroffenen Ware ein.

Der Untersuchung lag ein Antrag zugrunde, den die Laminados Losal S.A.U. im Namen des Wirtschaftszweiges der EU für Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus Stahl eingereicht hatte.

Die zollamtliche Erfassung der Einfuhren wurde nicht verordnet, sodass Nachzahlungsforderungen für den Zeitraum ab Einleitung der Untersuchung bis zur Einführung der Antidumpingzölle unwahrscheinlich sind.

» Antidumpinguntersuchung – Link zur Verordnung

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Vorläufige Antidumpingzölle
  2. Antidumpinguntersuchung
Antidumpingzoll auf Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl

Leistungsspektrum Antidumpingzoll auf Wulstflachprofile (Wulstflachstahl) aus nicht legiertem Stahl

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