Die Europäische Kommission hat am 14.05.2020 bekanntgegeben, ein Antidumpingverfahren für bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen und Edelstahl aus der Türkei einzuleiten.

Hintergrund der Maßnahme sind unter anderem Handelsverzerrungen beim Rohstoffangebot von Kohle und Eisenerz in der Türkei. Bereits im April 2020 hatte die Europäische Kommission Antidumpingzölle auf die Einfuhr von warmgewalzter Edelstahlware aus China, Taiwan und Indonesien festlegt.

Unternehmen könnten demnächst also hohe Antidumpingzölle drohen, sollte bei einer zollamtlichen Untersuchung die Umgehung von zuvor angeordneten Antidumpingzöllen festgestellt werden.

Durch eine frühzeitige Stellungnahme an die Europäische Kommission kann aber unter bestimmten Voraussetzungen eine Befreiung von einer zollamtlichen Erfassung und damit die Vermeidung von drohenden Zollnachzahlungen erreicht werden.

Unsere Anwälte für Antidumpingrecht helfen Ihnen bei der vorausschauenden Vermeidung von Antidumpingzoll, wenn dieser nachgezahlt werden soll oder Strafverfahren wegen Umgehungsgestaltungen drohen. 

Antidumping auf warmgewalztes Eisen und Edelstahlware aus der Türkei

Der Anwendungsbereich der Antidumpinguntersuchung erstreckt sich dabei auf Waren aus der Türkei, die folgende Kriterien erfüllen:

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen und nicht legiertem oder legiertem Stahl. Die betroffene Ware wird auch in Rollen (sog. Coils) oder als zugeschnittene Ware und in Form von Schmalbändern („narrow strip“) vertrieben. Betroffen von der Maßnahme sind nur Erzeugnisse, die weder plattiert noch überzogen sind.

Die Ware wird derzeit unter folgenden Zolltarifnummern eingereiht:

  • 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 10, 7208 53 90 und 7208 54 00
  • 7211 13 00, 7211 14 00 und 7211 19 00
  • 7225 19 10 (TARIC-Code 7225 19 10 90), 7225 30 90, 7225 40 60 (TARIC-Code 7225 40 60 90) und 7225 40 90
  • 7226 19 10 (TARIC-Code 7226 19 10 90), 7226 91 91 und 7226 91 99

Nicht betroffen sind dagegen folgende Waren:

  • Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl und kornorientiertem Siliciumelektrostahl
  • Erzeugnisse aus Werkzeugstahl und Schnellarbeitsstahl
  • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von mehr als 10 mm und einer Breite von 600 mm oder mehr
  • Erzeugnisse, nicht in Rollen, ohne Oberflächenmuster, mit einer Dicke von 4,75 mm bis zu 10 mm und einer Breite von 2 050 mm oder mehr.

Warum wird ein Antidumpingverfahren eingeleitet?

Hintergrund der Maßnahme ist ein Antrag von Eurofer, der im Namen von einigen europäischen Herstellern eingereicht worden ist, auf die mehr als 25 % der Produktion von warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl in der Union entfallen.

Die der Europäischen Kommission vorgelegten Beweise zeigten, dass sich die Einfuhr der warmgewalzten Edelstahl – und Eisenware aus der Türkei negativ auf die Preise des europäischen Wirtschaftszweigs ausgewirkt hat. Dies habe zu einer nachteiligen Beeinflussung der Gesamtleistung, der finanziellen Lage und der Beschäftigungssituation geführt, so die Kommission.

Nach Auffassung der Europäischen Kommission kommt es in der Türkei außerdem zu Handelsverzerrungen bei den Rohstoffen Kohle und Eisenerz, die zur Herstellung der betroffenen Ware verwendet werden. So entfallen laut Eurofer angeblich jeweils mehr als 17 % der Herstellungskosten auf Kohle und Eisenerz.

Hintergrund ist, dass für die inländische Kohleindustrie eine Verpflichtung bestehe, den inländischen Markt zu bedienen. Deshalb werde Kohle nicht außerhalb der Türkei gehandelt. Die Suche und Gewinnung von Eisenerz unterliege in der Türkei zudem unternehmensgebundenen Rechten.

Unternehmen, die warmgewalzte Eisen- oder Edelstahlware aus der Türkei beziehen und mit ihnen handeln, sollten jetzt prüfen, ob ihre Einfuhren von dem Antidumpingverfahren betroffen sein könnten, um frühzeitig einer zollamtlichen Erfassung und anderen drohenden Antidumpingmaßnahmen der Kommission vorzubeugen.

Wir überprüfen für Sie, ob Sie von dem Antidumpingverfahren bei warmgewalzten Eisen- und Edelstahlerzeugnissen aus der Türkei betroffen sind und wie Sie weiter verfahren können.

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Dieser Artikel wurde am 21. Mai 2020 erstellt. Er wurde am 25. September 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.