Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für USA und Saudi-Arabien
Endgültige Antidumpingzölle
Am 16. November 2021 hat die EU-Kommission endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in Saudi-Arabien und den USA eingeführt und die Sicherheitsleistungen für den eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll endgültig vereinnahmt.
Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden im Übrigen freigegeben.
Die Antidumpingzölle für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in Saudi-Arabien betragen 7,7 % des CIF- Warenwertes.
Land |
Unternehmen |
Endgültiger Antidumpingzoll (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Saudi-Arabien |
Saudi Kayan petrochemical company (Saudi Kayan) |
7,7 % |
C674 |
Saudi-Arabien |
Yanbu National Petrochemical Company (Yansab) |
7,7 % |
C675 |
Saudi-Arabien |
Eastern Petrochemical Company (Sharq) |
7,7 % |
C676 |
Saudi-Arabien |
Saudi Yanbu Petrochemical Company (Yanpet) |
7,7 % |
C677 |
Saudi-Arabien |
Arabian Petrochemical Company (Petrokemya) |
7,7 % |
C678 |
Saudi-Arabien |
Jubail United Petrochemical Company (United) |
7,7 % |
C679 |
Saudi-Arabien |
Alle übrigen Unternehmen |
7,7 % |
C999 |
Der vorläufige Antidumpingzoll für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in den USA beträgt bis zu 60,1 % des CIF- Warenwertes.
Teilweise wurden für die USA aber auch niedrigere Antidumpingzölle vorgeschlagen. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.
Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:
Land |
Unternehmen |
Endgültiger Antidumpingzoll (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
Lotte Chemical Louisiana LLC |
3,0 % |
C684 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
MEGlobal Americas Inc |
46,7 % |
C680 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
Andere in Anhang I der Verordnung aufgeführte
mitarbeitende Unternehmen |
10,3 % |
|
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
Alle übrigen Unternehmen |
60,1 % |
C999 |
Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze auf Monoethylenglycol (MEG) aus den USA für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.
» Endgültige Antidumpingzölle
– Link zur Verordnung
Vorläufige Antidumpingzölle
Am 11. Juni 2021 hat die EU-Kommission vorläufige Antidumpingzölle eingeführt:
Die Antidumpingzölle für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in Saudi-Arabien betragen 11,1 % des CIF- Warenwertes.
Land |
Unternehmen |
Vorläufiger Antidumpingzoll (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Saudi-Arabien |
Saudi Kayan petrochemical company (Saudi Kayan) |
11,1 % |
C674 |
Saudi-Arabien |
Yanbu National Petrochemical Company (Yansab) |
11,1 % |
C675 |
Saudi-Arabien |
Eastern Petrochemical Company (Sharq) |
11,1 % |
C676 |
Saudi-Arabien |
Saudi Yanbu Petrochemical Company (Yanpet) |
11,1 % |
C677 |
Saudi-Arabien |
Arabian Petrochemical Company (Petrokemya) |
11,1 % |
C678 |
Saudi-Arabien |
Jubail United Petrochemical Company (United) |
11,1 % |
C679 |
Saudi-Arabien |
Für alle übrigen Unternehmen |
11,1 % |
C999 |
Der vorläufige Antidumpingzoll für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in den USA beträgt bis zu 52 % des CIF- Warenwertes.
Teilweise wurden für die USA aber auch niedrigere Antidumpingzölle vorgeschlagen. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.
Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:
Land |
Unternehmen |
Vorläufiger Antidumpingzoll (in %) |
TARIC-Zusatzcode |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
Lotte Chemical Louisiana LLC |
8.5% |
C684 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
MEGlobal Americas Inc |
38.3% |
C680 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
Andere in Anhang I der Verordnung aufgeführte
mitarbeitende Unternehmen |
13,5 % |
|
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
Für alle übrigen Unternehmen |
52,0 % |
C999 |
Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze auf Monoethylenglycol (MEG) aus den USA für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.
Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:
„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“
Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.
» Vorläufige Antidumpingzölle
– Link zur Verordnung
Einleitung Antidumpingverfahren
Die Europäische Kommission hat am 14.10.2020 ein Antidumpingverfahren für die Einfuhren von Monoethylenglycol (MEG) sowohl für den Ursprung in den USA als auch in Saudi-Arabien eingeleitet.
Hintergrund ist ein Antrag der Defence Committee of European MEG Producers vom 31. August 2020, der die Behauptung von gedumpten Ausfuhren von Monoethylenglycol (MEG) aufstellt.
Auf die Defence Committee of European MEG Producers entfallen mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Monoethylenglykol (MEG).
Die vorgelegten Beweise im Antrag legen nahe, dass sich die Menge und die Preise der betroffenen Ware nachteilig auf die Verkaufsmengen, den Verkaufspreis und den Marktanteil des Wirtschaftszweiges auswirken.
Demnach ergäben die Beweise eine anhaltende und erhebliche Dumping-Spanne in den USA und in Saudi-Arabien, so die europäischen Hersteller.
Interessierte Unternehmen können noch bis zum 20. November 2020 Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einreichen.
» Einleitung Antidumpingverfahren
– Link zur Verordnung