Antidumping auf Monoethylenglykol (MEG) aus USA & Saudi-Arabien – Betroffene Produkte

Das Antidumpingverfahren bezieht sich auf Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in den USA und Saudi-Arabien, das derzeit unter dem KN-Code ex 2905 31 00 eingereiht wird.

Das Produkt Ethylenglycol, auch bekannt unter dem Begriff „Glycol“ bzw. „Glykol“, wird aus Ethen oder aus Ethylenoxid erzeugt.

Monoethylenglycol (MEG) wiederum wird mit hoher Selektivität (> 99 %) über die Zwischenstufe des Ethylencarbonats hergestellt und gehört daher zur Warengruppe zweiwertige Alkohole.

Die Einsatz- und Verwendungszwecke sind bei Monoethylenglycol (MEG) und vor allem Ethylenglycol unterschiedlich:

In der Industrie wird die betroffene Ware vor allem in der Herstellung von Polyester wie Polyethylenterephthalat (PET) eingesetzt. Gängig ist aber auch die Verwendung als Frostschutzmittel und Korrosionsschutzmittel in Kühlflüssigkeiten.

Daneben wird die Ware wegen ihrer hydrophilen Eigenschaften auch als Absorptionsmittel für die Entfernung von Wasserdampf aus Erd- und Raffineriegas oder Kreislaufgasen der Hydroraffination verwendet.

Verkehrsflughäfen nutzen Glycol-Wasser-Gemische außerdem als Enteisungsmittel für Flugzeuge und Verkehrsflächen. Die Forschung verwendet Ethylenglycol als Lösungs- und Reduktionsmittel für die Flüssigphasensynthese von eindimensionalen Metallnanostrukturen.

Was die Verarbeitung betrifft, so werden etwa 45 % der weltweit produzierten Menge an Ethylenglycol in China weiterverarbeitet.

Off-spec MEG auch erfasst

Die Kommission stellte außerdem fest, dass „Off-spec MEG“ ebenfalls von den Antidumpingmaßnahmen erfasst wird.

Denn Off-spec MEG sei kein anderer Warentyp, sondern lediglich MEG minderer Qualität, das während des Transports versehentlich mit Sauerstoff angereichert wurde, so die Kommission.

Es handele sich dabei also nicht um eine bewusste Herstellung dieser Form von MEG. Außerdem könne Off-spec MEG je nach Grad der Verschlechterung entweder ausgesondert oder mit MEG erster Güte vermischt und für bestimmte Anwendungen wie z. B. als Motorkühlmittel in der Automobilindustrie verwendet werden.

Betroffene Ware

Monoethylenglycol (MEG), Trivialname Glycol

Zolltarifnummern

ex 2905 31 00 (TARIC-Code 2905 31 00 10)

Land

USA und Saudi-Arabien

37 Jahre Erfahrung - Stellen Sie Ihre Fragen zum Antidumpingzoll

Kontaktieren Sie unsere Anwälte für Antidumpingrecht - wir bieten Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung

040 / 369615-0

Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für USA und Saudi-Arabien

Endgültige Antidumpingzölle

Am 16. November 2021 hat die EU-Kommission endgültige Antidumpingzölle auf die Einfuhren von Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in Saudi-Arabien und den USA eingeführt und die Sicherheitsleistungen für den eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll endgültig vereinnahmt.

Die Sicherheitsleistungen, die die endgültigen Antidumpingzölle übersteigen, werden im Übrigen freigegeben.

Die Antidumpingzölle für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in Saudi-Arabien betragen 7,7 % des CIF- Warenwertes.

Land Unternehmen Endgültiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
Saudi-Arabien Saudi Kayan petrochemical company (Saudi Kayan) 7,7 % C674
Saudi-Arabien Yanbu National Petrochemical Company (Yansab) 7,7 % C675
Saudi-Arabien Eastern Petrochemical Company (Sharq) 7,7 % C676
Saudi-Arabien Saudi Yanbu Petrochemical Company (Yanpet) 7,7 % C677
Saudi-Arabien Arabian Petrochemical Company (Petrokemya) 7,7 % C678
Saudi-Arabien Jubail United Petrochemical Company (United) 7,7 % C679
Saudi-Arabien Alle übrigen Unternehmen 7,7 % C999

 

Der vorläufige Antidumpingzoll für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in den USA beträgt bis zu 60,1 % des CIF- Warenwertes.

Teilweise wurden für die USA aber auch niedrigere Antidumpingzölle vorgeschlagen. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.

Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:

Land Unternehmen Endgültiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Lotte Chemical Louisiana LLC 3,0 % C684
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) MEGlobal Americas Inc 46,7 % C680
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Andere in Anhang I der Verordnung aufgeführte
mitarbeitende Unternehmen
10,3 %
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Alle übrigen Unternehmen 60,1 % C999

Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze auf Monoethylenglycol (MEG) aus den USA für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.

» Endgültige Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Vorläufige Antidumpingzölle

Am 11. Juni 2021 hat die EU-Kommission vorläufige Antidumpingzölle eingeführt:

Die Antidumpingzölle für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in Saudi-Arabien betragen 11,1 % des CIF- Warenwertes.

Land Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
Saudi-Arabien Saudi Kayan petrochemical company (Saudi Kayan) 11,1 % C674
Saudi-Arabien Yanbu National Petrochemical Company (Yansab) 11,1 % C675
Saudi-Arabien Eastern Petrochemical Company (Sharq) 11,1 % C676
Saudi-Arabien Saudi Yanbu Petrochemical Company (Yanpet) 11,1 % C677
Saudi-Arabien Arabian Petrochemical Company (Petrokemya) 11,1 % C678
Saudi-Arabien Jubail United Petrochemical Company (United) 11,1 % C679
Saudi-Arabien Für alle übrigen Unternehmen 11,1 % C999

 

Der vorläufige Antidumpingzoll für Monoethylenglycol (MEG) mit Ursprung in den USA beträgt bis zu 52 % des CIF- Warenwertes.

Teilweise wurden für die USA aber auch niedrigere Antidumpingzölle vorgeschlagen. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.

Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:

Land Unternehmen Vorläufiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Lotte Chemical Louisiana LLC 8.5% C684
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) MEGlobal Americas Inc 38.3% C680
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Andere in Anhang I der Verordnung aufgeführte
mitarbeitende Unternehmen
13,5 %
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) Für alle übrigen Unternehmen 52,0 % C999

Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze auf Monoethylenglycol (MEG) aus den USA für die genannten Unternehmen setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.

Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.

» Vorläufige Antidumpingzölle – Link zur Verordnung

Einleitung Antidumpingverfahren

Die Europäische Kommission hat am 14.10.2020 ein Antidumpingverfahren für die Einfuhren von Monoethylenglycol (MEG) sowohl für den Ursprung in den USA als auch in Saudi-Arabien eingeleitet.

Hintergrund ist ein Antrag der Defence Committee of European MEG Producers vom 31. August 2020, der die Behauptung von gedumpten Ausfuhren von Monoethylenglycol (MEG) aufstellt.

Auf die Defence Committee of European MEG Producers entfallen mehr als 25 % der gesamten Unionsproduktion von Monoethylenglykol (MEG).

Die vorgelegten Beweise im Antrag legen nahe, dass sich die Menge und die Preise der betroffenen Ware nachteilig auf die Verkaufsmengen, den Verkaufspreis und den Marktanteil des Wirtschaftszweiges auswirken.

Demnach ergäben die Beweise eine anhaltende und erhebliche Dumping-Spanne in den USA und in Saudi-Arabien, so die europäischen Hersteller.

Interessierte Unternehmen können noch bis zum 20. November 2020 Stellungnahmen bei der Europäischen Kommission einreichen.

» Einleitung Antidumpingverfahren – Link zur Verordnung

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Endgültige Antidumpingzölle
  2. Vorläufige Antidumpingzölle
  3. Einleitung Antidumpingverfahren
Antidumpingzoll Monoethylenglykol (MEG) aus USA / Saudi-Arabien

Leistungsspektrum Antidumpingzoll Monoethylenglykol (MEG) aus USA / Saudi-Arabien

Sie benötigen Hilfe in Bezug auf Antidumpingzoll Monoethylenglykol (MEG) aus USA / Saudi-Arabien? Dann sehen Sie sich an, welche Leistungen unserer Anwälte im Antidumpingrecht Ihnen zur Verfügung stehen.

Rechtsanwälte für Antidumpingrecht