Antisubventionszoll auf Fettsäure aus Indonesien – Betroffene Produkte

Bei der untersuchten Ware handelt es sich um gesättigte oder ungesättigte Fettsäuren

mit Ursprung in Indonesien, die unter den Zolltarifnummern ex 2915 70 40, ex 2915 70 50, ex 2915 90 30, ex 2915 90 70, ex 2916 15 00, 3823 11 00, 3823 12 00, 3823 19 10 und ex 3823 19 90 (TARIC-Code(s) 2915 70 40 95, 2915 70 50 10, 2915 90 30 95, 2915 90 70 95, 2916 15 00 10 und 3823 19 90 95) eingereiht werden.

Betroffen sind daher folgende Waren:

Betroffene Ware

Fettsäure

Zolltarifnummern

ex 2915 70 40, ex 2915 70 50, ex 2915 90 30, ex 2915 90 70, ex 2916 15 00, 3823 11 00, 3823 12 00, 3823 19 10 und ex 3823 19 90 (TARIC-Code(s) 2915 70 40 95, 2915 70 50 10, 2915 90 30 95, 2915 90 70 95, 2916 15 00 10 und 3823 19 90 95)

Land

Indonesien

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040 / 369615-0

Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für Indonesien

Einleitung Antisubventionsverfahren

Am 13.05.2022 hat die EU-Kommission neben dem Antidumpingverfahren jetzt auch ein Antisubventionsverfahren bezüglich der Einfuhren von Fettsäure mit Ursprung in Indonesien eingeleitet.

Bei der Untersuchung wird geprüft, ob die Einfuhren von Fettsäure mit Ursprung in Indonesien subventioniert und ob eine Schädigung des Wirtschaftszweigs der Union durch die mutmaßlich subventionierten Einfuhren hervorgerufen werden.

Bei den mutmaßlichen Subventionierungspraktiken seitens der indonesischen Regierung handelt es sich u.a. um:

  • Direkte Geldtransfers
  • Verzicht von Einnahmen
  • Nichterhebung von Abgaben
  • Bereitstellung von Waren und Dienstleistungen zu einem geringeren Preis als dem angemessenem Entgelt
  • Bereitstellungen von Ausfuhrfinanzierungen und – Garantien zu Vorzugsbedingungen durch die Indonesia EXIM Bank und ASEI
  • Verschiedene Zuschüsse
  • Befristete Steuerbefreiung
  • Einkommenssteuerfreibetrag
  • Befreiung von Einfuhrzöllen und Mehrwertsteuer auf Maschinen
  • Befreiung von der Einfuhrabgabe in Gebieten unter zollamtlicher Überwachung (Bounded Zones)
  • Verschiedene Regelungen für Sonderwirtschaftszonen
  • Regelung der Befreiung und Erstattung von Einfuhrabgaben im Rahmen des Programms „KITE“
  • Vorzugsfinanzierung im Rahmen des „ People Business Credit Programme“
  • Bereitstellung von Palmöl und Gas zu einem geringeren als dem angemessenem Entgelt

Unternehmen sollten beachten, dass getrennte Untersuchungen bezüglich des Antisubventionsverfahrens und dem zugleich laufendem Antidumpingverfahren vorliegen.

Das parallel laufende Antidumpingverfahren betrifft dieselbe Ware. Jedoch bittet die Kommission, die interessierten Parteien, sich getrennt für beide Untersuchungen registrieren zu lassen.

Zudem weist die Kommission darauf hin, dass Informationen oder Stellungnahmen, die im Zusammenhang mit der Antidumpinguntersuchung übermittelt werden, nicht automatisch bei der Antisubventionsuntersuchung berücksichtigt werden. Demnach werden die Parteien gebeten, alle Informationen zu dieser Antisubventionsuntersuchung gesondert zu übermitteln.

Grundsätzlich soll die Untersuchung innerhalb von 12 Monaten, spätestens aber 13 Monate nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen werden.

Spätestens bis 9 Monate nach dieser Bekanntmachung kann die Kommission vorläufige Maßnahmen in Bezug auf das Antisubventionsverfahren einführen.

» Einleitung Antisubventionsverfahren – Link zur Verordnung

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Einleitung Antisubventionsverfahren
Antidumpingzoll Fettsäure Indonesien

Leistungsspektrum Antidumpingzoll Fettsäure Indonesien

Sie benötigen Hilfe in Bezug auf Antidumpingzoll Fettsäure Indonesien? Dann sehen Sie sich an, welche Leistungen unserer Anwälte im Antidumpingrecht Ihnen zur Verfügung stehen.

Antidumpingzoll auf Fettsäure aus Indonesien – Betroffene Produkte

Bei der untersuchten Ware handelt es sich um gesättigte oder ungesättigte Fettsäuren

mit Ursprung in Indonesien, die unter den Zolltarifnummern ex 2915 70 40, ex 2915 70 50, ex 2915 90 30, ex 2915 90 70, ex 2916 15 00, 3823 11 00, 3823 12 00, 3823 19 10 und ex 3823 19 90 (TARIC-Code(s) 2915 70 40 95, 2915 70 50 10, 2915 90 30 95, 2915 90 70 95, 2916 15 00 10 und 3823 19 90 95) eingereiht werden.

Betroffen sind daher folgende Waren:

Betroffene Ware

Fettsäure

Zolltarifnummern

ex 2915 70 40, ex 2915 70 50, ex 2915 90 30, ex 2915 90 70, ex 2916 15 00, 3823 11 00, 3823 12 00, 3823 19 10 und ex 3823 19 90 (TARIC-Code(s) 2915 70 40 95, 2915 70 50 10, 2915 90 30 95, 2915 90 70 95, 2916 15 00 10 und 3823 19 90 95)

Land

Indonesien

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für Indonesien

Informationen der vorläufigen Untersuchung - Antidumpingverfahren

Am 01.07.2022 gab die Kommission bekannt, dass sie nicht beabsichtigt vorläufige Maßnahmen einzuführen. Jedoch wird die Untersuchung weiter fortgesetzt. Demnach sollten sich interessierte Unternehmen weiterhin informieren und mit Maßnahmen in Bezug auf das Antidumpingverfahren bestimmter Fettsäuren mit Ursprung in Indonesien rechnen.

Einleitung Antidumpingverfahren

Die EU-Kommission hat am 30.11.2021 ein Antidumpingverfahren in Bezug auf bestimmte Fettsäuren mit Ursprung in Indonesien eingeleitet.

Hintergrund ist ein Antrag vom 18. Oktober 2021 von der Coalition against Unfair Trade in Fatty Acid.

Diese hatten den Antrag im Namen des Wirtschaftszweigs der Union für Fettsäure gestellt.

Der Kommission zufolge gibt es genügend Beweise dafür, dass die Gesamteinfuhren von Fettsäure aus Indonesien erheblich gestiegen sind.

Ferner hätten sich die Einfuhrpreise bereits negativ auf die
Höhe der Verkaufspreise, die verkauften Mengen, den Marktanteil und die gesamte finanzielle Lage des Wirtschaftszweigs der Union ausgewirkt.

Interessierte Unternehmen können binnen 37 Tagen nach Veröffentlichung
der Bekanntmachung, also spätestens am 06.01.2022, Stellungnahmen bei der EU-Kommission einreichen.

Anträge auf eine Anhörung zur Einleitung des Antidumpingverfahrens müssen binnen 15 Tagen nach Veröffentlichung, also spätestens am 15.12.2021 eingereicht werden.

In spätestens 7 bzw. 8 Monaten müssen Unternehmen mit vorläufigen Antidumpingzöllen rechnen, sollten sich die Beweise für ein Dumping erhärten und die Voraussetzungen für Antidumpingzölle vorliegen.

» Einleitung Antidumpingverfahren – Link zur Verordnung

Leistungsspektrum Antidumpingzoll Fettsäure Indonesien

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