Das Zollrecht betrifft alle Unternehmen, die importieren und exportieren. Es bestimmt darüber, ob Ware eingeführt oder ausgeführt werden darf und welche Abgaben (Zölle, Einfuhrumsatzsteur) gezahlt werden muss.
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Unternehmen zum Thema Zollrecht.
Definition Zollrecht
Früher stand der Begriff „Zollrecht“ für das Recht, einen Zoll von Dritten zu erheben. Heute steht der Begriff vielmehr für die Rechtsgrundlagen, die einem Staat oder der EU erlauben, Zölle zu erheben oder festzusetzen.
Heutzutage werden Zölle bei der Einfuhr von Waren erhoben. Sie dienen dazu, die Warenströme zu steuern und bestimmte Einfuhren lukrativ und andere weniger lohnen werden zu lassen.
Geschichte des Zollrechts vom Mittelalter über deutsches Zollrecht und die EU
Zölle gibt es bereits so lange, wie es zivilisierte Kulturen gibt. Bereits 3.000 v. Chr. dienten diese Zolleinnahmen zur Deckung des Finanzbedarfs eines Staates. Insofern nahmen bereits die Ägypter und andere Hochkulturen im Orients Zölle ein.
Das Zollrecht setzte sich dann weiter im Mittelalter fort. Es war damals das Recht, von Reisenden und Händlern eine Gebühr zu erheben.
Das Recht Zölle zu erheben wurde durch den obersten Herrscher, z.B. den Kaiser oder Bischof, vergeben. Mitunter wurden auch einer ganzen Stadt das Recht zugesprochen, einen Zoll zu erheben.
Das Zollrecht war damit eine wichtige Einnahmequelle für Adelige und besser situierte Bürger.
Bei den damaligen Zollerhebungsstellen wurde Zoll in verschiedenen Formen erhoben, nämlich einerseits als
- Passierzoll oder
- Geleitzoll
Der „Passierzoll“ war eine Gebühr, die für die Benutzung von Wegen, Brücken oder Hafenanlagen gezahlt werden muss. Insofern diente der Zoll als Benutzungsgebühr (im Sinne einer Maut) für die Instandhaltung und Verwaltung von Infrastruktur. Der „Geleitzoll“ hingegen war eine Gebühr zur Gewährung eines sicheren Geleits. Auch hier wurde eine Gegenleistung für die eingezogenen Zölle erbracht.
Später verwandelte sich der Zoll dann eher in eine Art Schutzzoll. Diese sollten die heimische Wirtschaft schützen. Denn indem der Import durch die Erhebung eines Schutzzolls verteuert wurde, konnte man die heimische Wirtschaft vor unerwünschter Konkurrenz schützen. Je höhe die Einfuhrzölle waren, umso günstiger waren gleichartige heimische Waren.
Was macht der Zoll?
Die Aufgaben des Zolls sind vielfältig. Viele glauben, dass der Zoll nur die Aufgabe hat, an der Grenze zu kontrolliere und Importe und Exporte zu kontrollieren.
Das ist aber nicht der Fall.
Der Zoll hat mittlerweile viel mehr Aufgaben, als die meisten denken.
So hat der Zoll die nachfolgenden Augaben:
- Erhebung von Verbrauchssteuer (Kaffeesteuer, Alkopopsteuer, Branntweinsteuer, Tabaksteuer etc.)
- Verkehrssteuererhebung
- Garantieren einer schnellen Importabwicklung
- Risikoanalyse zur Wahrung der Steuergerechtigkeit und des fairen Wettbewerbs
- Marktordnungen insbesondere im Agrarsektor
- Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen
- Bekämpfung der Schwarzarbeit
- Verbraucherschutz im internationalen Warenverkehr
- Kampf gegen gefälschte Produkte
- Kontrolle der EU-Außenwirtschaft
- Artenschutz
- Bekämpfung von Schmuggel und Kriminalität
- Bekämpfung von Terrorismus
- Kampf gegen Geldwäsche
Rechtsgrundlagen des Zollrechts
Für Altfälle: Zollkodex
Unionszollkodex (UZK)
Ergänzende Rechtsakte UZK-DA und UZK-IA
Zollverordnung und Zollverwaltungsgesetz Deutschland
Zollbefreiungsverordnung
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Wozu brauche ich eine EORI-Nummer?
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Abgabe der elektronischen Ausfuhranmeldung
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Zollrechtlich freier Verkehr
Versandverfahren
Zolllagerung
Wiederausfuhr
Vorübergehende Verwendung
Veredelungsverkehre
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Welche Steuern treibt der Zoll ein?
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Was muss ich alles über den Zoll wissen?
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Wem untersteht der Zoll?
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Warum gibt es den Zoll?
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Was sind die Aufgaben vom Zoll?
Zollrechtliche Bewilligungen
Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)
Bewilligung von Gesamtsicherheiten
Was ist der Zolltarif?
Was ist das Zollwertrecht?
Wo finde ich Zollformulare?
Zollrecht – aktuell bleiben ist wichtig
Studium des Zollrechts
Bücher zum Zollrecht
Beratung vom Anwalt für Zollrecht
10 Fakten über den Zoll
- Im Jahr 2018 hat der Zoll mehr als 242 Millionen Zollabfertigungen abgewickelt und dabei 5,1 Milliarden Euro Einfuhrzölle erhoben.
- Die gesamten Einnahmen des Zolls machen fast die Hälfte der dem Bund zufließenden Steuergelder aus. Öffentliche Einrichtungen, unsere Straßen und viele weitere Leistungen des Staates sind damit fast zu 50 Prozent aus diesen Mitteln finanziert.
- Die deutsche Zollverwaltung besteht aus der Generalzolldirektion mit Hauptsitz in Bonn, 41 Hauptzollämtern und 250 Zollämtern sowie acht Zollfahndungsämtern und es sind fast 43.000 Mitarbeiter sind beim Zoll beschäftigt.
- Der Zoll ermittelt seit einigen Jahren auch wegen Schwarzarbeit, Mindestlohnverstößen und verwaltet die KFZ-Steuer.
- Der Zoll hilft bedrohte Tierarten zu retten. Über 1.400 Mal wurden die Zöllnerinnen und Zöllner im Jahr 2019 fündig und beschlagnahmten fast 470.000 Exemplare geschützter Tiere und Pflanzen oder daraus hergestellte Objekte.
- Ca. 3.700 Zollfahnder sind als Hilfspersonen der Staatsanwaltschaft tätig und ermitteln bei Steuerstraftaten, Außenwirtschaftsverstößen, internationaler organisierter
Geldwäsche oder Verstößen gegen Verbote und Beschränkungen im
grenzüberschreitenden Warenverkehr - Der Zoll bekämpft auch Drogenhandel und Schmuggel und Geldwäsche, Waffen und Sprengstoffeinfuhr.
- Der Zoll hat 2019 Plagiate im Wert von über 224 Millionen Euro beschlagnahmt, die dann oft vernichtet wurden.
- Nur ca. 10% der Einsprüche, die gegen verbindliche Zolltarifauskünfte eingelegt worden sind, hat der Zoll nach eigener Auskunft positiv zugunsten des Unternehmens beschieden.
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