Antidumpingzoll auf Aluminiumkonverterfolie China – Betroffene Produkte
Das Antidumpingverfahren bezieht sich auf bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium, auch als Aluminiumkonverterfolie (ACF) bezeichnet, die ihren Ursprung in China haben.
Die betroffene Ware wird derzeit unter dem KN-Code ex 7607 11 19 (TARIC-Codes 7607 11 19 60 und 7607 11 19 91) eingereiht.
Bei der betroffenen Ware handelt es sich bestimmte Folien und dünne Bänder aus Aluminium, die auf Veredelungsmaschinen weiterverarbeitet (laminiert, beschichtet,
lackiert, extrudiert (bedruckt), formatiert) werden.
Die Folien und Bänder weisen eine Dicke von weniger als 0,021 mm auf. Die Ware hat keine Unterlage und muss gewalzt sein.
Zur Herstellung:
Zunächst werden erhitzte Rohblöcke zu Rollen (Coils) zwischen 2 mm und 4 mm Dicke gewalzt (sog. Warmwalzen), bevor die resultierenden Stränge dann kalt auf die erforderliche Foliendicke
gewalzt werden.
Als alternative Folienwalzmethode gibt es das Stranggießen, das das Rohblockstadium umgeht: Hier wird das geschmolzene Aluminium direkt in Dickband umgewandelt, das unmittelbar zu der Rolle (Coil) gewalzt wird, aus dem dann die Folie gewalzt wird.
Im Handel wird die Aluminiumkonverterfolie wird auf Jumborollen mit einemStückgewicht von mehr als 10 kg geliefert und vertrieben.
Aluminiumkonverterfolie wird für ein weites Spektrum von Anwendungen wie Lebensmittel-, Pharma-, Kosmetik- und Tabakverpackungen sowie in Baumaterialien genutzt.
Folgende Waren sind NICHT von den Antidumpingmaßnahmen betroffen:
- Aluminium-Haushaltsfolien
- Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm,
- ohne Unterlage,
- nur gewalzt,
- in Rollen mit einer Breite von 650 mm oder weniger
- Stückgewicht von mehr als 10 kg
- Aluminium-Haushaltsfolien
- Dicke von wenigstens 0,007 mm und weniger als 0,008 mm –
unabhängig von der Breite der Rollen - auch weichgeglüht
- Dicke von wenigstens 0,007 mm und weniger als 0,008 mm –
- Aluminium-Haushaltsfolien
- Dicke von 0,008 mm bis 0,018 mm,
- in Rollen mit einer Breite von mehr als 650 mm
- auch weichgeglüht
- Aluminium-Haushaltsfolien
- Dicke von mehr als 0,018 mm und weniger als 0,021 mm –
unabhängig von der Breite der Rollen - auch weichgeglüht
- Dicke von mehr als 0,018 mm und weniger als 0,021 mm –
ACF mit einer Dicke unter 6 μm erfasst
Mehrere Unternehmen wandten sich gegen die Antidumpingmaßnahmen bezüglich der Aluminiumkonverterfolie < 6.
Ihrer Behauptung nach hätten Unionshersteller ACF< 6 nicht im Angebot. Dafür spreche schon der Umstand, dass die Unionshersteller solche Erzeugnisse nicht auf ihren Webseiten und in ihren Broschüren bewürben und dass sie Bestellungen solcher Erzeugnisse ablehnten.
Die Unionshersteller seien darüber hinaus auch nicht daran interessiert, ACF< 6 anzubieten, da ihre Produktionskapazität mit anderen Produktbestellungen ausgelastet sei und sie seien auch so nicht in der Lage, die verlangte Handelsqualität zu liefern.
Die Verwendung dünnerer ACF sei außerdem umweltfreundlicher und sollte auch aus diesem Grund aus den Antidumpingmaßnahmen ausgeklammert werden.
Ein Unternehmen brachte außerdem vor, dass der Wirtschaftszweig der Union Lieferengpässe für dünnere ACF habe.
Eine Untersuchung der Kommission ergab, dass zwar keines der Unternehmen ACF< 6 aktiv vermarktet, jedoch in der Lage sind, ACF< 6 herzustellen und die nötigen Kapazitäten dafür hätten.
Daher konnte die Kommission das Risiko eines Lieferengpasses bei einer künftigen Zunahme der Nachfrage nach ACF< 6 nicht bestätigen.
Auf den Einwand der Unternehmen, dass die Verwendung dünnerer ACF umweltfreundlicher sei, erinnerte die Kommission an die Wirkung und die Zweckdienlichkeit von Handelsschutzmaßnahmen wie Antidumpingzöllen.
Deren Zweck sei es nicht, Einfuhren bestimmter Waren zu verhindern, sondern sicherzustellen, dass diese Einfuhren zu nicht schädigenden Preisen gehandelt würden. Vor dem Hintergrund wies die Kommission den Antrag auf Ausklammerung von ACF< 6 aus der Warendefinition zurück.
ACF für Fahrzeugbatterien erfasst
Eine Unternehmen beantragte die Ausklammerung von Aluminiumfolie für Fahrzeugbatterien aus folgenden Gründen:
- Aluminiumfolie für Fahrzeugbatterien sei eine vollkommen andere Ware mit anderer Verwendung, da für sie die
Legierungen 1050/1060/1100/3003 verwendet würden; die wichtigsten Legierungen für ACF für
Verpackungszwecke seien hingegen die Legierungen 8079/8011, - auch die Maschinen und Prozesse für ihre Herstellung seien anders, was zu zwei glänzenden Oberflächen im
Gegensatz zu den glänzend/matten Oberflächen anderer ACF führe. Das bringe auch abweichende
Herstellkosten und Verkaufspreise mit sich, - die Folie werde von den Unionsherstellern nicht hergestellt und
- sie werde gegenwärtig nicht in die EU ausgeführt
Die Kommission wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass die genannten Legierungen alle mehr als 98 % Aluminium enthalten würden und der Antrag nicht auf eine bestimmte Legierung beschränkt sei.
Die Verwendung verschiedener Legierungen für unterschiedliche Warenvarianten sei nicht ungewöhnlich und könne daher nicht als ein Ausschlusskriterium dienen.
Außerdem entstehe die glänzende bzw. matte Oberfläche dadurch, dass im letzten Walzwerk zwei Lagen der ACF zusammen gewalzt würden, wodurch die beim Walzen einander zugewandten Seiten der ACF matt würden, so die Kommission in ihrer Begründung. Die materiellen Eigenschaften seien aber dieselben.
Schließlich befinde sich die Fahrzeugbatterieherstellung in der EU noch in der Anfangsphase und es gebe genügend Anhaltspunkte dafür, dass die Unionshersteller sich darauf vorbereiten, die Nachfrage dieses aufstrebenden Marktsegments zu befriedigen, begründete die Kommission die Ablehnung des Antrags.
Der Einwand, es gebe gegenwärtig keine Einfuhren in größerem Umfang aus China, sei gerade darauf zurückzuführen, dass sich die Herstellung von Batterien für Elektrofahrzeuge in der EU noch in der Anfangsphase befinde.
In ihrer Analyse stellte die EU-Kommission fest, dass ACF für Batterien von Elektrofahrzeugen technisch gesehen auch solche ACF sind, die unter die Warendefinition der Antidumpinguntersuchung fallen.
Vor dem Hintergrund wies die Kommission den Antrag auf Ausklammerung von ACF für Batterien von Elektrofahrzeugen aus den Antidumpingmaßnahmen zurück.
Betroffene Ware
Aluminiumkonverterfolie / Aluminium-Folien / Aluminium-Bänder / ACF
Zolltarifnummern
ex 7607 11 19 (TARIC-Codes 7607 11 19 60 und 7607 11 19 91)
Land
China