O&W Rechtsanwälte sind bekannt aus verschiedenen Medien

Seit mehr als 36 Jahren –
Rechtsanwälte für Zollrecht aus Hamburg geben Sicherheit

Benötigen Sie eine Beratung von einem Rechtsanwalt im Zollrecht oder Außenwirtschaftsrecht?

O&W Rechtsanwälte kann Ihnen helfen. Wir haben uns seit 37 Jahren auf das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der Europäischen Union (EU) spezialisiert, so dass wir über umfangreiche Erfahrungen verfügen. Dank unseres Fachwissens können wir Ihnen eine ausgezeichnete Rechtsberatung bieten, die auf Ihre spezielle Situation zugeschnitten ist.

Mit der Rechtsberatung von O&W Rechtsanwälte können Sie darauf vertrauen, dass wir Sie über alle Aktualisierungen im Zusammenhang mit der EU-Gesetzgebung auf dem Laufenden halten und einen reibungslosen Ablauf aller Aspekte Ihrer grenzüberschreitenden Transaktionen gewährleisten. Außerdem helfen wir Ihnen, potenziell kostspielige Fehler zu vermeiden, indem wir Sie unterstützen, wenn Sie Einspruch einlegen müssen oder eine Strafe oder Bußgeld vom Hauptzollamt droht. Wir unterstützen speziell auch Zollbeauftragte bei ihrer täglichen Arbeit.

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf, um mehr darüber zu erfahren, wie wir Ihr Unternehmen im Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht unterstützen können.

Sprechen Sie unsere Anwälte für Zollrecht in Hamburg gerne an. Wir sind telefonisch von Mo. – Fr. in der Zeit von 09 bis 18 Uhr für Sie erreichbar: 040 / 369615-0

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.

Häufige Fragen

  • Ein Anwalt für Zollrecht kann ungünstige Zollbescheide aus der Welt schaffen, in dem er einen Einspruch einlegt. Er kann auch proaktiv für Sie tätig werden und das Zollrecht als Werkzeug benutzen, um Ihnen Ersparnisse beim Import zu bringen. Unsere Rechtsanwälte im Zollrecht schützen Sie auch vor Strafen und Nachzahlungen.

  • Einen Rechtsanwalt im Zollrecht finden Sie bei O&W Rechtsanwälte. Drei Anwälte sind auf nichts anderes spezialisiert, als das Zollrecht. Unsere Kanzlei ist seit über 34 Jahren auf das Zollrecht spezialisiert.

  • Einen Rechtsanwalt brauchen Sie dann, wenn die Zollbehörde Nachforderungen an Sie stellt. Denn dann laufen kurze Fristen, binnen derer Einspruch eingelegt werden muss. Ein Rechtsanwalt kennt zudem verschiedene Branchen und hat viele Verfahren betreut, sodass er aus der Erfahrung weitsichtige Ratschläge geben kann.

  • Für Unternehmen ist eine 15-minütige Erstberatung kostenlos. In diesem Beratungsgespräch klären wir auch, welche Kosten bei einer Beauftragung auf Sie zukommen. Nur wenn Sie hiermit einverstanden sind, werden Kosten für unser Tätigwerden ausgelöst.

  • Als Unternehmer sollte man sich mit den Regelungen des Zollrechts vertraut machen, insbesondere mit den Vorschriften zur Einfuhrabfertigung, Ausfuhrabfertigung, Zolltarif, Zollbewertung und Zollverfahren. Es ist wichtig, dass man die Anforderungen an Dokumentation und Verpackung von Waren kennt und sicherstellt, dass alle erforderlichen Zollformalitäten erfüllt werden. Auch die Einhaltung von Handelsvorschriften und -abkommen, insbesondere im Bereich des Außenwirtschaftsrechts, muss beachtet werden.

Was ein Anwalt für Zollrecht für Sie erreichen kann

Wir können Ihnen helfen, die zollrechtlichen Besonderheiten besser zu verstehen. Viele Mandanten zieht es erst einmal zum Steuerberater, wenn es um Zollrecht oder Außenwirtschaftsrecht geht. Allerdings sind Steuerberater eher auf das eigentliche Steuerrecht spezialisiert, und oft nicht auf die zollrechtlichen Besonderheiten, die die Europäische Union mit sich bringt.

  1. Einspruch gegen Zollbescheid einlegen

    Einspruch gegen Zollbescheid einlegen

    Sie haben einen Zollbescheid erhalten und möchten Einspruch einlegen?

    Unsere Zollanwälte prüfen Ihren Zollbescheid und kümmern sich um das weitere Verfahren. Die Anwälte von O&W sind seit vielen Jahren im Zollrecht tätig und kennen die Zollbehörden und ihre Besonderheiten.

    • Gehen Sie gegen Zollnachforderungen vor – mit Hilfe unserer Zollanwälte
    • Sichern Sie alle Fristen und vermeiden Sie nachteilige Zollentscheidungen
    • Persönliche und schnelle Hilfe durch unsere Anwälte für Zollrecht

    Da häufig Fristen laufen, sobald der Zoll eine Nachzahlung oder einen sonstigen Bescheid erlässt, sollte auf jeden Fall schnell ein Rechtsrat durch einen Zollanwalt erfolgen. Anderenfalls können empfindliche Nachteile drohen.

    Mehr zum Zoll-Rechtschutz Einspruch einlegen
  2. Anwalt für Zollstrafrecht

    Zollstrafrecht / Bußgelder vom Zoll

    Als Anwälte für Zollrecht vertreten und verteidigen wir Geschäftsführer und Mitarbeiter der Zollabteilungen bei  Ermittlungsverfahren wegen Zollstraftaten und Ordnungswidrigkeiten oder Verstößen gegen die AWV-Meldepflicht. Verstöße gegen das Zollrecht führen oft zu Ermittlungsverfahren der Zollbehörden.

    Hier empfiehlt sich eine Vertretung von einem auf das Zollstrafrecht spezialiserten Anwalt.

    • Vermeiden Sie Bestrafungen wegen Verstößen gegen das Zollrecht.
    • Jeder Anwalt für Zollrecht von O&W verteidigt Sie bei Vorwürfen der Hauptzollämter.
    • Direkte und diskrete Beratung und Entwicklung einer Verteidigungsstrategie.
    Mehr zum Zollstrafrecht Verteidigung erhalten
  3. Zollberatung

    Zollberatung

    Sie möchten Ihre Zollprozesse optimieren, benötigen juristische Beratung für die richtige Zollabwicklung oder haben aktuelle
    Herausforderungen mit den Zollämtern? Dann sprechen Sie uns gerne an – unsere Zollberatung aus Hamburg liefert Ihnen schnell und zuverlässig Unterstützung. Wir agieren aus dem Hintergrund oder direkt gegenüber den Zollbehörden.

    • Planen Sie alle Zollprozesse und gehen Sie auf Nummer sicher
    • Wir helfen bei Herausforderungen und Problemen mit den Zollbehörden
    • Bundesweite Beratung vom Zentrum des Handels in Hamburg
    Mehr dazu Zollberatung erhalten

Rechtsanwälte für Zollrecht

Rechtsberatung im Zollrecht

Das Zollrecht ist eine sehr komplexe Materie. Neben vielen Bestimmungen der Europäischen Union zum Zollrecht (z.B. Unionszollkodex, sonstigen Verordnungen und Durchführungsverordnungen) gibt es auch deutsche Vorschriften und Gesetze, z.B. aus dem deutschen Steuerrecht. Alle diese Rechtsakte ergänzen die Bestimmungen der EU.

Diese Vielfalt erfordert oft einen spezialisierten Anwalt für Zollrecht. Unsere Rechtsanwälte beraten seit vielen Jahren bereits in dieser ausgewiesenen Spezialmaterie und haben ein internationales Netz an Kooperationspartnern.

Zu den Tätigkeiten gehört die Bearbeitung von:
Darüber hinaus beraten und vertreten wir Unternehmen auch in den folgenden Bereichen :

Sie brauchen Hilfe vom Anwalt für Zollrecht?

Kontaktieren Sie uns jetzt - wir bieten Unternehmen eine kostenlose Ersteinschätzung

040 / 369615-0
  1. Anwaltliche Zollberatung gibt Sicherheit

    Anwaltliche Zollberatung gibt Sicherheit

    Da das Zollrecht durch seinen Bezug zum Recht der EU sehr komplex ist, müssen Unternehmen immer wieder prüfen, ob ihr Betrieb richtig organisiert ist.

    Es muss sichergestellt sein, dass alle Abteilungen die Regelungen des Unionszollkodex berücksichtigen.

    Mit Hilfe unserer Anwälte für Zollrecht erarbeitete Ablauf- und Organisationsanweisungen sind für alle im Unternehmen beteiligten Mitarbeiter oft eine sehr große Hilfe. Eine solche Anweisung vermeidet später auch, dass ein Strafverfahren gegen die Geschäftsführung eingeleitet wird (Stichwort: Compliance). Oft wirft die Zollverwaltung Unternehmern und Geschäftsführern vor, sie hätten nicht die notwendige Strukturen und Organisationsvorgaben geschaffen, um alle Aspekte des Zollrechts zu beachten.

    Diese Aspekte besprechen wir mit Ihnen insbesondere im Bereich unserer Zollberatung.

    Wir agieren daher aus Hamburg sowohl proaktiv bei der Planung zollrechtlicher Prozesse für Sie, als auch dann, wenn beispielsweise bereits ein Einspruch eingelegt werden muss, weil ein Zollbescheid ergangen ist oder Straf- und Bußgeldverfahren vom Zoll drohen.

    Sprechen Sie unsere Anwälte für Zollrecht in Hamburg gerne an.

  2. Schnelles Tätigwerden gegen falsche Zollbescheide nötig

    Schnelles Tätigwerden ist nötig

    Gerade wenn der Zoll einen Bescheid über Einfuhrabgaben erlassen hat, der nicht mit Ihrer Anmeldung bei der Einfuhr übereinstimmt, sollten Sie mit einem Rechtsanwalt für Zollrecht aktiv werden.

    Es kann durch auf das Zollrecht spezialisierte Rechtsanwälte geprüft werden, ob der Bescheid zu Recht ergangen ist.

    Oft sollte gegen einen falschen Bescheid des Zolls vorgegangen werden. Nur so lässt sich vermeiden, dass sich eine ungünstige Praxis in der Abfertigung durch das Zollamt einstellt und es wird effektiver Rechtsschutz gewährt. Diese kann dann auch bei späteren Einfuhren gegen Sie wirken. Eine solche Praxis in der Verwaltung sollte auf jeden Fall vermieden werden.

    Sie haben nur wenige Wochen Zeit einen Einspruch einzulegen. Sie sollten auf jeden Fall schnell handeln und einen Rechtsanwalt befragen.

    Bei öfteren Verstößen durch ein Unternehmen droht auch der Entzug von zollmäßigen Privilegien. So kann z.B. der Status als AEO aberkannt werden. Spätestens wenn die Verwaltung ein Bußgeld- oder Strafverfahren einleitet, dann ist die Hilfe durch einen Rechtanwalt für Zollrecht notwendig. Die Strafen können sehr hoch ausfallen und das Unternehmen sogar in der Existenz gefährden. Rufen sie uns gerne in unserem Büro in Hamburg an und stimmen Sie mit uns das weitere Vorgehen ab.

Referenzen im Zollrecht

Die Zollanwälte von O&W haben bereits zahlreiche Mandate im Zollrecht betreut. Eine Auswahl unserer vergangenen und aktuellen Projekte finden Sie hier. Für mehr Informationen klicken Sie bitte die Überschrift an.

  • Die Anwälte für Zollrecht von O&W aus Hamburg haben ein großes Entsorgungsunternehmen aus Hamburg dabei beraten, wie im Hinblick auf Schiffsabfälle und die Vorschriften des neuen Unionszollkodex vorzugehen ist und wie diese Schiffsabfälle nach dem MARPOL Übereinkommen zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Die Zoll-Verordnung war an diesem Punkt unklar.

  • O&W hat ein großes Fahrradunternehmen beraten, in wie fern eine von der Europäischen Kommission erteilte Befreiung von Antidumpingzöllen für wesentliche Fahrradteile im Rahmen der Übernahme eines fremden Unternehmens auf den Erwerber übergehen und für die eigene Montage von Fahrrädern nutzbar gemacht werden kann.

  • Bei importierten Solarmodulen bezweifelte der Zoll den Warenursprung und vermutete, dass diese tatsächlich aus China stammten. Das hätte Antidumpingabgaben zur Folge gehabt, die die Existenz des Unternehmens fast bedroht hätten. O&W hat über eine Aussetzung der Vollziehung beraten und das Einspruchsverfahren durchgeführt.

  • Bei medizinischen Produkten übernahm O&W schon oft die Beurteilung, ob die Einreihung durch den Zoll zu Recht erfolgt ist und welche Möglichkeiten bestehen, um eine abweichende Einreihung in den Zolltarif zu erreichen. Da die Einreihungsauffassung des Zolls oft zu erheblich höheren Zöllen führt, waren diese Fragen für das importierende Unternehmen von Medizinprodukten sehr wichtig. O&W berät hier fortlaufend.

  • Für ein Unternehmen aus der Möbelbranche führt O&W derzeit ein Einspruchsverfahren durch. Das von dem Unternehmen verwendete Möbelglas wird vom Zoll mit sogenanntem „Solarglas“ gleichgesetzt, was dazu führt, dass hohe Antidumpingzölle erhoben werden. Da diese Gläser gar nicht in der Solarbranche verwendet werden kann, lässt O&W für seinen Klienten gerichtlich prüfen, ob die Antidumpingverordnung überhaupt rechtmäßig ist.

  • Ein Unternehmen aus der Schweiz nimmt Zollpräferenzen zwischen der EU und der Schweiz in Anspruch, wobei es sein Auslieferungslager in Deutschland betreibt. Der Zoll hat in der Vergangenheit diverse Ursprungserklärungen nicht bestätigt, gleichzeitig aber keine Nachforschungen angestellt. O&W klärt für diesen Mandanten gerichtlich, ob die Ursprungsnachweise zu Recht erstellt wurden und dementsprechend die Zollpräferenzen in der Schweiz zu gewähren sind.

  • Ein exportierendes Unternehmen nimmt die Unterstützung von der Kanzlei O&W Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wahr und lässt sich bei der Optimierung der Exportkontrolle für das Exportgeschäft und der Außenwirtschaftsprüfung im eigenen Unternehmen beraten. O&W half bei der Erstellung eines Exportkontrollhandbuches, um allen Mitarbeitern ein Regelwerk für die Exportkontrolle an die Hand zu geben.

  • Unterstützung einer deutschen Reederei unter Compliance-Gesichtspunkten bei Geschäftsabschlüssen mit russischen Unternehmen nicht gegen die Russland-Sanktionen zu verstoßen.

  • Beratung eines polnischen Importeurs von Gardinenstangen im Hinblick auf in Deutschland verhängte Antidumpingzölle. O&W konnte im Rahmen des Einspruchsverfahrens den Erlass der Antidumpingzölle für das Unternehmen erreichen.

  • Anwaltliche Beratung eines Unternehmens wegen der Einfuhr von Schrauben ohne Abführung von Antidumpingzoll. Erörterungen der Möglichkeiten einer Selbstanzeige und Verteidigungsstrategie für das Strafverfahren.

  • O&W hat ein Hamburger Unternehmen beraten, inwiefern für bestimmte pharmazeutische Stoffe und deren Derivate eine Zollbefreiung nach der „Liste P“ in Anspruch genommen und eine Nacherhebung vermieden werden kann.

  • Beratung eines Unternehmens wegen der Einfuhr von Schrauben ohne Abführung von Antidumpingzoll. Erörterungen der Möglichkeiten einer Selbstanzeige und Verteidigungsstrategie für das Strafverfahren.

  • Autoliebhaber sind schon häufiger beim Oldtimerimport mit dem Zoll in Konflikt geraten. O&W hat zahlreiche Oldtimer-Käufer gegenüber der Zollverwaltung beraten, wenn dieser die Eigenschaft des Fahrzeuges als Oldtimer nicht anerkannt hat.