Antidumpingzoll auf Walzdraht aus China – Betroffene Produkte

Bei der Antidumpingware handelt es sich um warmgewalzte Stangen und Stäbe in ungleichmäßig aufgewickelten Rollen (Coils) aus Eisen, nicht legiertem oder legiertem Stahl mit Ursprung in China, die derzeit unter den Zolltarifnummern 7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50 und 7227 90 95 eingereiht werden.

Von den Antidumpingmaßnahmen ausgenommen sind Produkte aus nicht rostendem Stahl.

Folgende Produkte sind daher von den endgültigen Antidumpingzöllen betroffen:

Walzdraht wird in unterschiedlichen Anwendungsgebieten verwendet, u.a. bei

Betroffene Ware

Walzdraht

Zolltarifnummern

7213 10 00, 7213 20 00, 7213 91 10, 7213 91 20, 7213 91 41, 7213 91 49, 7213 91 70, 7213 91 90, 7213 99 10, 7213 99 90, 7227 10 00, 7227 20 00, 7227 90 10, 7227 90 50 und 7227 90 95

Land

China

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Aktueller Stand des Antidumpingverfahrens für China

Endgültiger Antidumpingzoll

Die EU-Kommission hält nach einer Auslaufüberprüfung weiter an den endgültigen Antidumpingzöllen auf Walzdraht aus China fest.

Der endgültige Antidumpingzoll auf Walzdraht mit Ursprung in China beträgt bis zu 24,0 %.

Teilweise wurden aber auch niedrigere Antidumpingzölle festgesetzt. Bestimmte Firmen kommen daher in den Genuss von Vergünstigungen.

Es handelt sich dabei um nachfolgende Firmen:

Unternehmen  Endgültiger Antidumpingzoll (in %) TARIC-Zusatzcode
Valin Group 7,9 % A930
Alle übrigen Unternehmen 24,0 % A999

Die Anwendung der vergünstigten Antidumpingzollsätze setzt allerdings voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird.

Dabei muss die Handelsrechnung eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet:

„Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“

Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz in Höhe von 24,0 % des Warenwertes für die Einfuhren aus China  Anwendung.

Hier drohen erhebliche Nachzahlungsrisiken. Unternehmen müssen daher sicherstellen, dass sie die richtigen Dokumente bei der Einfuhr haben.

» Endgültiger Antidumpingzoll – Link zur Verordnung

Auslaufüberprüfung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 703/2009 führte die EU bereits 2009 einen endgültigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Walzdraht mit Ursprung in China ein und verlängerte die Antidumpingzölle mit der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1846.

Die Kommission wurde nun aufgrund des Antrags der European Steel Association tätig, die am 14. Juli 2020 im Namen von Unionsherstellern einen Antrag für eine Auslaufüberprüfung einreichte.

Die EU-Kommission kam zu dem Schluss, dass dass die Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von
Walzdraht aus China aufrechterhalten werden sollten.

Dafür spreche die erhöhte Wahrscheinlichkeit für ein anhaltendes Dumping und erneutes Auftreten der ursprünglich durch die gedumpten Einfuhren aus dem betroffenen Land verursachten Schädigung.

Übersicht Verfahrensablauf

Nach Datum absteigend sortiert
  1. Endgültiger Antidumpingzoll
  2. Auslaufüberprüfung
Antidumpingzoll Walzdraht aus China

Leistungsspektrum Antidumpingzoll Walzdraht aus China

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