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  • Was kostet das Frachten- und Speditionsinkasso?

    Inkasso von Frachtforderungen ist gar nicht so teuer, wie Sie erwarten. Die gute Nachricht vorab: Im Erfolgsfalle entstehen Ihnen keine Kosten. Ansonsten zahlen Sie für einen einfachen außergerichtlichen Inkassovorgang  ab 70,20 € netto.

    • Ist der Schuldner also liquide, müssen die Inkassokosten durch den Schuldner getragen werden. Kosten für ein Inkassoschreiben entstehen Ihnen also nur, wenn die Forderung nicht eingetrieben werden kann.
    • Die Kosten für ein Inkassoschreiben richten sich dabei nach der Höhe der offenen Forderung.

    Im Falle einer Fracht- oder Standgeldforderung von z.B. 1.000 Euro errechnen die Kosten sich wie folgt:

    Offene Forderung

    1000 €

    Erstattungsfähige Inkassokosten nach 1,3-Gebühr

    104 €

    Auslagenpauschale

    20 €

    Gesamtkosten

    124 €

    Zahlung durch Schulnder

    -124 €

    Ihnen entstandene Kosten

    0,00 €

    Wenn die Frachtforderung nicht bezahlt wird, erhöhen sich die Kosten im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens möglicherweise noch. Sie können den Inkassovorgang aber auch jederzeit abbrechen, wenn Sie kein weiteres Geld ausgeben möchten.

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Inkasso für Speditionen

Mit unserem Inkasso für Speditionen sind wir Ihr Partner für das Forderungsmanagement im Bereich der Logistik. Offene Frachtforderungen sind gerade in der Logistikbranche keine Seltenheit. O&W Rechtsanwälte ist Ihr Partner im Fracht-Inkasso.

Frachtforderungen bewegen sich meist im Bereich von wenigen hundert bis tausend Euro. Wenn der Absender nicht zahlt, wird das Fracht einfordern oft zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen; denn Personal ist erst einmal mit dem Frachteninkasso beschäftigt anstatt sinnvollen Tätigkeiten nachzugehen.

Das Inkasso der Fracht verläuft oft im Sande, weil Auftraggeber auf mehrere Mahnungen nicht reagieren. Besonders, wenn Frachtforderungen im Ausland geltend gemacht werden müssen, erhöht sich der Aufwand noch.

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Inkasso-Auftrag: So treiben wir Ihre Frachtforderung digital ein

Wenn Sie offene Forderungen von Frachten haben, müssen Sie bei uns kein langes Inkasso-Auftragsformular ausfüllen. Mandanten mit entsprechendem Frachtinkasso-Volumen erhalten einen vollständig digitalen Komfortzugang für den Einzug Ihrer Forderungen.

Geben Sie bis 16 Uhr direkt alle Daten ein und wir beginnen in der Regel noch am selben Tag mit dem Inkasso. So vermeiden Sie auch die Verjährung Ihrer Frachtforderungen.

Sie erhalten über das digitale Mandantenportal auch jederzeit Einblick in den Stand Ihrer Frachtforderungen.

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  • Welche Erfahrung hat O&W mit Inkasso für Logistiker?

    Die Kanzlei von O&W Rechtsanwälte betreut seit mehr als 31 Jahren Unternehmen aus der Branche Transport und Logistik. Wir führen nationales und internationales Inkasso für Speditionen und Frachtführer durch. Das Transportrecht ist durch seine kurzen Verjährungsfristen und die Internationalität eine Spezialmaterie und daher nur für ausgewiesene Experten geeignet.

  • Ab wie vielen Aufträgen im Jahr lohnt sich das Inkasso?

    Sie können unser Online-Inkasso bereits ab der ersten offenen Rechnung nutzen. Für Unternehmen, die regelmäßig Inkassodienstleistungen in Anspruch nehmen, bieten wir attraktive Jahresmitgliedschaften an.

  • Wo kann ich den Inkassoauftrag erteilen?

    Das Inkasso zu beauftragen geht ganz einfach online. Sie erhalten von uns einen Komfortzugang und können so Ihre Transportrechnungen direkt zum Inkasso anmelden.

  • Welche Forderungen kann ich geltend machen?

    Sie können jede Forderung zum Inkasso an uns übergeben. In der Regel eignen sich unbestrittene Forderungen am besten. Aber auch in allen anderen Fällen können Sie die Forderung an uns übergeben. Sollte die Forderung bestritten sein, übernimmt ein Rechtsanwalt die Prüfung und leitet dann das Inkasso ein.

  • Ist ein Inkassobüro nicht günstiger als ein Anwalt für Inkasso?

    Nein, ein herkömmliches Inkassobüro ist nicht unbedingt günstiger, als ein Anwalt. Im Gegenteil – das Inkasso vom Rechtsanwalt ist in der Regel die schnellere Alternative. Denn im Falle der Nichtzahlung können Ansprüche sofort gerichtlich geltend gemacht werden. Zudem sind die entstehenden Kosten auf den säumigen Zahler umzulegen. Im Erfolgsfalle zahlen Sie also für das Inkasso Ihrer Forderung nichts.

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