Antidumpingzoll auf Keramikfliesen aus Indien und der Türkei – Betroffene Produkte
Bei der von den Antidumpingzöllen betroffenen Ware handelt es sich um folgende Produkte:
- keramische Fliesen,
- Boden- und Wandplatten,
- Mosaiksteine,
- ähnliche Waren, auch auf Unterlage
und fertige Formstücke, die derzeit unter den Zolltarifnummern 6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00 eingereiht werden.
Dabei bezeichnen Keramikfliesen Platten aus keramischen Stoffen, die im Innen- und Außenbereich zum Verfliesen von Böden, Wänden, Arbeitsflächen und andere Flächen verwendet werden. Erfasst sind Fliesen in verschiedenen Größen und mit verschiedenen Oberflächen, auch mit bestimmter Zweckbindung (taktile Fliesen, Anti-Rutsch-Fliesen). Erfasst sind sowohl rektifizierte als auch nicht rektifizierte Fliesen, Fliesen mit glasiertem oder unglasiertem Scherben.
Der Scherben einer Keramikfliese wird hauptsächlich aus einer Mischung von Tonen, Feldspaten, Sanden, Carbonaten und Kaolinen hergestellt. Es ist davon auszugehen, dass die Aufzählung keinen abschließenden Charakter hat. Die Mischung der Rohstoffe wird gemahlen, getrocknet, vermischt und anschließend geformt. Nach dem Auftragen von Glasuren werden die Fliesen gebrannt.
Die beteiligten Nationen beantragten unter anderem, Fliesen mit doppelter Beschichtung, Spezialfliesen (Hochglanz, Carving-Effekt, „Zucker-Effekt“), Fliesen ab einer bestimmten Größe und Fliesen, die mit einer Rollpresse hergestellt wurden, aus der Warendefiniton auszunehmen, was im Verfahren allerdings abgelehnt wurde, da
Betroffene Ware
keramische Fliesen, Boden- und Wandplatten, keramische Steinchen, Mosaiksteine und ähnlichen Waren, auch auf Unterlage, sowie fertige Formstücke
Zolltarifnummern
6907 21 00, 6907 22 00, 6907 23 00, 6907 30 00 und 6907 40 00
Land
Indien und Türkei