- effektive Verteidigung gegenüber der Zollfahndung und den Hauptzollämtern
- Straffreiheit durch eine Zoll-Selbstanzeige erreichen
- Ein kompetenter Strafverteidiger kann vermeiden, dass Wohnungen und Firmen durchsucht werden
Zollstrafrecht: Beratung vom Rechtsanwalt bei Bußgeldern und Strafverfahren wegen Zollvergehen
Verstöße gegen das Zollrecht führen oft zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Verbrauchssteuergefährdung sowie der Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.
Gerade Unternehmen, die im Warenhandel größere Mengen transportieren, müssen sich mit dem Zollrecht und speziell dem Zollstrafrecht auseinandersetzen, da dies eine zentrale Rolle spielt.
Die Komplexität des Zollrechts begünstigt die Begehung von Zollhinterziehungen. Für eine korrekte Zollerklärung müssen beispielsweise nicht nur der Warenwert, sondern auch die Codenummern des Zolltarifs richtig angegeben werden. Mit uns umfahren Sie alle üblichen und uns in der 36-jährigen Beratungspraxis bekannten Stolpersteine.
Durch den wachsenden grenzüberschreitenden Handel steigt auch die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zollstrafrecht kontinuierlich an. Aufgrund der immer komplexeren Regelwerke im Zollrecht erfordert die Materie des Zollstrafrechts zunehmend mehr Expertise.
So können nicht nur erhebliche Geldstrafen sondern auch Haftstrafen verhängt werden. Unsere Rechtsanwälte für Zollstrafrecht prüfen auch die Möglichkeiten einer Selbstanzeige wegen Zollverstößen und begleiten hierbei.
Wir beraten beispielsweise bei:
- Zoll-Strafverfahren
- Selbstanzeigen wegen Zollvergehen
- Bußgeldbescheiden durch den Zoll
- Vorladungen durch den Zoll
Zoll-Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten
Neben strafrechtlichen Verstößen gegen das Zollrecht gibt es auch Zollordnungswidrigkeiten. Auch bei Zollordnungswidrigkeiten können hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro verhängt werden, die zusätzlich zu einer Gewerbeuntersagung führen können.
Einen richtigen Bußgeldkatalog, wie im Straßenverkehr gibt es in Zollsachen nicht. Die Strafen und Bußgelder werden immer anhand des Einzelfalls festgesetzt.
Trotz eines bereits ergangenen Bußgeldbescheids ist es möglich, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen und gegen die Ordnungswidrigkeit vorzugehen. Selbst wenn ein Gericht das Bußgeld des Zolls bestätigt, kann noch mit einer Rechtsbeschwerde der Bußgeldbescheid des Zolls aus der Welt geschaffen werden.
Allerdings erfordert eine fundierte Bewertung der Erfolgsaussichten im Bußgeldverfahren gegen den Zoll nicht nur Kenntnisse im Steuer- und Zollrecht, sondern auch im Strafverfahrensrecht. Es ist wichtig, dass bei der Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie im Zollstrafrecht die Verbindung aus Strafrecht, Steuerrecht und Zollrecht berücksichtigt wird.
Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich des Zollstrafrechts können wir Ihnen die bestmögliche Verteidigung anbieten.
Wir schützen Sie bei Verstößen gegen das Zollrecht vor Bußgeldern und Strafen.
Selbstanzeige beim Zoll – Proaktiv Strafen verhindern
Die strafbefreiende Selbstanzeige, die bei Steuerhinterziehung angewendet wird, kann auch im Zollstrafrecht in Fällen der Zollhinterziehung genutzt werden.
Auch im Zollstrafrecht besteht die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, wie sie aus dem Steuerrecht bekannt ist.
Mit unserer Hilfe können Unternehmer Straffreiheit durch eine Zoll-Selbstanzeige erreichen und Verstöße gegen das Zollrecht vermeiden, indem sie eine Vorfeldberatung erhalten. Ein Rechtsanwalt für Zollstrafrecht kann bei allen strafrechtlichen Verstößen gegen die Zollgesetze auch vorsorglich helfen. Es lohnt sich in der Regel, proaktiv zu handeln.
Ihr Team aus Anwälten für Zollstrafrecht aus Hamburg berät Mandanten im Zusammenhang mit dem Zollrecht und prüft auch die Möglichkeiten einer Selbstanzeige wegen Zollverstößen und begleitet hierbei.
Zollstrafen verhindern
Die Strafen und Bußgelder werden immer individuell je nach Einzelfall festgelegt.
Wichtig ist, dass auch im Zoll-Strafverfahren der Grundsatz in-dubio-pro-reo („Im Zweifel für den Angeklagten“) gilt.
Trotzdem müssen alle Aspekte schnell und gründlich von einem Anwalt für Zollstrafrecht geprüft werden.
Eine sorgfältige Prüfung des Vorwurfs ist erforderlich, um eine angemessene Erklärung abgeben zu können.
Zoll-Durchsuchung
In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass der Zoll mittels der Zollfahndung die Geschäftsräume und Betriebsstätten eines Unternehmens durchsucht. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass in erheblichem Umfang Verstöße gegen den Zollkodex vorliegen und damit in strafbarer Weise Einfuhrabgaben nicht gezahlt wurden.
In diesen Fällen sollten keine vorschnellen Aussagen getätigt werden und es sollte umgehend Rücksprache mit einem Rechtsanwalt aus dem Bereich Zollstrafrecht erfolgen. Anderenfalls werden oft Fakten geschaffen, die sich später nicht mehr aus der Welt räumen lassen.
Wir setzen uns bei der Zollfahndung für Sie ein, dass Beweismittel in Ihren Geschäftsräumen bleiben können, damit Sie den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten können.
Zoll-Straftaten und Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrigkeiten im Zollrecht sind die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO), die Gefährdung von Verbrauchssteuern (§ 381 AO) und die Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO).
Straftaten im Zusammenhang mit dem Zoll sind unter anderem
- Bannbruch (§ 372 AO),
- gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel (§ 373 AO),
- Zollhinterziehung (§ 370 AO), z.B. wegen einer falschen Verzollung
- Steuerhehlerei (§ 374 AO),
- Begünstigung (§ 369 Abs. 1 Nr. 4 AO) und
- Steuerzeichenfälschung (§§ 148, 149 StGB, § 369 Abs. 1 Nr. 3 AO).
Das Hauptzollamt leitet meist dann ein Ermittlungsverfahren ein, wenn:
- der Zoll erkenn den Warenwert nicht an,
- die falsche Zolltarifnummer wurde angemeldet,
- es besteht der Verdacht, dass eine Umgehung von Antidumpingzöllen vorliegt,
- es wurde zu viel Bargeld mit ins Ausland genommen, ohne es vorher beim Zoll anzumelden
Im Außenwirtschaftsrecht haben wir Unternehmen und Geschäftsführer z.B. vor Strafen wegen folgender Verstöße geschützt:
- Unterlassene Z4-Meldung gegenüber der Bundesbank (Zahlungsmeldung im Außenwirtschaftsverkehr)
- Ausfuhrverbote missachtet
- Verstöße gegen Russland Sanktionen
Wir verteidigen Sie bei Ermittlungen des Zolls
Für unbeantwortete Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir sofort zur Verfügung.
Im Falle eines umfangreichen Zollstrafverfahrens steht oft auch die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Es ist ferner mit Durchsuchungen von Wohnungen und Betriebsstätten durch die Zollfahndung zu rechnen. Selbst wenn eine Durchsuchung nicht verhindert werden kann, kann eine Beschlagnahme von Beweismitteln in vielen Fällen mit der Zollfahndung besprochen werden. Ein kompetenter Strafverteidiger kann in einigen Fällen eine Vermeidung der Durchsuchung von Wohnungen und Betriebsstätten erreichen.
Es ist daher wichtig, dass Sie unverzüglich einen auf das Zoll-Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Geschäftsführer und Mitarbeiter in Unternehmen erhalten bei eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eine kompetente Beratung durch O&W Rechtsanwälte.
Zollverteidigung durch O&W Rechtsanwälte
O&W Rechtsanwälte bietet eine effektive Verteidigung gegenüber der Zollfahndung und den Hauptzollämtern an. Die Anwälte sind spezialisiert auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren des Zolls und stehen seinen Mandanten seit mehr als 36 Jahren zur Seite.
Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber
- der Zollfahndung,
- den Straf- und Bußgeldstellen der Hauptzollämter,
- den Staatsanwaltschaften und
- Gerichten und
- beraten bereits im Vorfeld eines Strafverfahrens.
Betroffene können jetzt unter der Telefonnummer +49 40 369615-0 eine kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung erhalten.
Ihr Ansprechpartner
-
RechtsanwältinABC-Str. 2120354 Hamburg
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