Das internationale Handelsrecht spielt bei O&W Rechtsanwälte neben dem nationalen Kaufrecht eine große Rolle. Das internationale Kauf- und Handelsrecht ist einer der Grundpfeiler der Kanzlei. Grenzüberschreitende Liefergeschäfte sind oft wesentlich komplexer, als der nationale Handel. Umso wichtiger ist eine umfassende Beratung hinsichtlich anwendbarem Recht und Fallstricken in der Gestaltung internationaler Verträge. Das internationale Wirtschaftsrecht erfordert erfahrene Anwälte und Berater.
Wenn Sie planen, mit Ihrer Firma international zu expandieren und ihre Waren und Dienstleistungen im Ausland anzubieten, dann sollte dieser Schritt sorgsam geplant werden.
Unsere Anwälte beraten z.B. im Hinblick auf
Unsere anwaltliche Beratung im internationalen Handelsrecht
Unsere Rechtsanwälte sind auf das internationale Handelsrecht spezialisiert und beraten bei den vielfältigen Gestaltungen, die der internationale Handel mit sich bringt. Sei es die Gestaltung von internationalen Handelsverträgen und oder Vertriebsverträgen, die Gründung von Gesellschaften oder der Verkauf Ihrer Waren.
Zu der Expertise von O&W und jedem Rechtsanwalt bei uns gehört in diesem Bereich Beratung bezüglich
- des internationalen Kaufrechts (international trade law), insbesondere im Bereich UN-Kaufrecht (CISG),
- Rahmenverträgen im internationalen Liefergeschäft und Vertriebsgeschäft,
- Zahlungsbedingungen im internationalen Geschäft und Lieferbedingungen sowie Gewährleistungsbestimmungen,
- Bankgarantien, Dokumenteninkasso, Akkreditive,
- Einbeziehung und Anwendung der INCOTERMS (z.B. CFR, FOB, CIF)
Dabei stellen sich auch immer wieder Fragen im internationalen Privatrecht. Das internationale Privatrecht regelt mittlerweile auf der europäischen Ebene, welches konkrete Recht auf internationale Beziehungen anzuwenden sind. Unternehmen, die keine Rechtswahl getroffen haben, sind oft überrascht, dass nicht das eigene heimische Recht zur Anwendung kommt. So regelt seit dem 17.12.2009 die ROM-I-Verordnung (gilt nicht für Dänemark) europaweit das anwendbare Recht im internationalen Vertragsrecht. Für außervertragliche Ansprüche existiert die ROM-II-Verordnung, die internationales Fehlverhalten außerhalb von Verträgen behandelt, z.B. bei Schädigungen.
[Download] Vermeiden Sie diese 10 typischen Fehler im internationalen Handelsvertrag
Als Sondergebiet gilt dabei der internationale Handel mit Agrarprodukten. Die kontraktliche Abwicklung von Lieferverträgen in diesem Bereich berücksichtigen wir mit unserem Tätigkeitsgebiet Agrarhandel. Zu unserer Expertise gehört auch die Begleitung von Unternehmen beim Aufbau internationaler Lieferbeziehungen.
Welche Probleme es im internationalen Handel gibt
Der internationale Handel ist oft wesentlich komplexer, als das nationale Geschäft. Nicht zu unrecht, wird der internationale Import und Export auch als Königsdisziplin des Handels bezeichnet. Alleine schon aufgrund der größeren Entfernungen gibt es größere Unsicherheiten im internationalen Geschäft.
So muss beispielsweise ein internationaler Liefervertrag oder internationaler Handelsvertretervertrag sorgfältiger ausgearbeitet werden, als das nationale Pendant. Wichtig sind beispielsweise die Vereinbarung eines sinnvollen Gerichtsstands oder des anwendbaren Rechts. Währungskursschwankungen, Kommunikationsprobleme oder auch nationale Gesetze im Land des Vertragspartners bedürfen einer sorgfältigen Prüfung. Oft muss auch geprüft werden, ob nationale Vorschriften im Land des Parterns der Vertragsdurchführung entgegen stehen oder das Projekt gefährden können. Unsere internationales Handelsrecht Kanzlei hat daher ein gut ausgebautes Partnernetzwerk und kann so auch für fremde Rechtsordnungen eine solide Beratung erbringen.
Exportvertrag für den internationalen Handel
Unternehmen sollten sich daher mit den wichtigen nachfolgenden Themen bei jedem internationalen Geschäft befassen, gerade wenn sie Exportverträge oder Export-AGB erstellen wollen. Internationales Handelsrecht und die zu schließenden Verträge befassen sich vorallem mit:
- Haftung und Gewährleistung,
- Lieferung und Gefahrenübergang,
- Preise und Zahlungsbedingungen,
- Rügepflichten und Untersuchung der Ware,
- Eigentumsvorbehalte,
- Höhere Gewalt (force majeure)
Dabei handelt es sich bei den oben aufgeführten Punkten nur um die Basis eines jeden Exportvertrages. Über die Punkte hinaus, sollte man sich die Frage stellen, welches Gericht über etwaige Streitigkeiten entscheiden soll. Im internationalen Handelsrecht werden oft auch Schiedsgerichte vereinbart. Auch die Zahlungssicherung ist oft wichtig, da der in Deutschland übliche Eigentumsvorbehalt international in der Regel nicht sinnvoll ist.
Wenn Sie Fragen rund zum internationalen Handel oder in Bezug auf internationales Wirtschaftsrecht haben, stehen unsere Anwälte für Handelsrecht Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
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Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 Hamburg