Ein Einspruch gegen einen Zollbescheid sollte unbedingt durch einen auf das Zollrecht spezialisierten Anwalt eingereicht werden.
Sind im Einspruchsverfahren die Weichen nicht richtig gestellt worden, kann das spätere Verfahren vor den Finanzgerichten eventuell nicht mehr gewonnen werden.
Darüber hinaus minimiert eine anwaltliche Prüfung des Sachverhalts das Risiko, dass durch unnötige Angaben des Beteiligten „schlafende Hunde“ geweckt werden. Durch unbedachte Äußerungen können Strafverfahren eingeleitet und gegebenenfalls weitere Nachteile seitens der Zollverwaltung drohen.
Unsere Anwälte unterstützen Sie bei Zolleinsprüchen wie folgt:
- Einlegung eines formwirksamen Einspruchs gegen den Zoll
- Beurteilung der Erfolgsaussichten eines Zolleinspruchs im Vorfeld
- sorgfältige Begründung, die auf die Argumente des Zolls eingeht und diese entkräftet
- Überwachung aller Fristen und Formalien
- notfalls Klage gegen den Zollbescheid vor dem Finanzgericht
Wann ist der Zollbescheid fehlerhaft?
Ein Zollbescheid kann aus vielen Gründen fehlerhaft sein. Ein Einspruchsverfahren gegenüber dem Hauptzollamt bietet sich insbesondere dann an, wenn
- Zölle zu hoch durch den Zoll festgesetzt wurden (oder Einfuhrumsatzsteuer und Verbrauchersteuer),
- der Zollwert als Bemessungsgrundlage nicht anerkannt wird,
- die Ware in eine ungünstige Zolltarifnummer eingereiht hat, die mit höheren Zöllen oder Antidumpingabgaben einher geht,
- nach einer Zollprüfung eine Nachzahlung von Zoll droht,
- der Ursprung einer Ware nicht anerkannt wird (z.B. vermutet der Zoll chinesischen Ursprung)
- eine begehrte verbindliche Zolltarifauskunft nicht wie gewünscht erteilt oder widerrufen wird,
- Zollrechtliche Bewilligungen (Aufschubkonto, ermächtigter Ausführer, AEO etc.) widerrufen werden,
- Ausfuhrerstattung nicht gewährt wird oder
- Präferenznachweise nicht anerkannt werden
In unserer Praxis sehen wir in der Regel, dass ein Einspruch dann eingelegt wird, wenn Zölle zu hoch berechnet und festgesetzt worden sind. Denn dieses wirkt sich finanziell unmittelbar aus.
Ein Zollbescheid kann aber auch aus anderen Gründen falsch sein. So kann beispielsweise das Verfahren verletzt worden sein, indem eine Anhörung unterblieben ist oder eine nötige Akteneinsicht durch den Zoll verwehrt wurde.
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Wie lange dauert ein Einspruch beim Zoll?
Wie lange es dauert, bis die Zollbehörde über den Einspruch entschieden hat, lässt sich im Regelfall nicht sagen. Die Behörde offensichtlich einen Fehler gemacht hat, korrigiert sie sich teilweise binnen weniger TageEs gibt allerdings auch Streitigkeiten, die komplex sind und sich über Monate oder Jahre hinziehen können.
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Wie groß sind die Erfolgsaussichten beim Einspruch gegen den Zollbescheid?
Wie groß die Chance ist, beim Zoll mit dem Einspruch zu gewinnen, hängt vor allem davon ab, wie gut dieser begründet ist. Im ersten Schritt kontrolliert die Zollbehörde sich selbst. Daher eine sehr gute Begründung zum Einspruch, damit die Zollverwaltung sich selbst korrigiert. Mit den richtigen Argumenten haben wir schon zahlreiche Zollbescheide aufheben lassen können.
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Wie lange hat man Zeit den Einspruch beim Zoll einzulegen?
Der Einspruch kann beim Hauptzollamt innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden. Sollten Sie die Frist versäumt haben muss geprüft werden, ob über eine Wiedereinsetzung der Anspruch noch nachgeholt werden kann.
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Wer kann einem helfen einen Einspruch einzulegen?
Die Hilfe von einem Rechtsanwalt für Zollrecht macht sind, wenn Sie den Einspruch gegen den Zoll nicht alleine führen möchten. Sie erhalten Hilfestellung bei der Entwicklung der richtigen Strategie und bei der Schaffung der Argumente, die präzise die für sie günstige Rechtslage darstellen. Die können auch in der Form Hilfe erhalten, als das Rechtsanwälte im Hintergrund bleiben und Ihnen aber als Sparring-Partner zur Verfügung stehen.
Einspruch gegen Zollbescheid wann einlegen?
Das Einspruchsverfahren unterscheidet sich von einer reinen Beschwerde insofern, als dass es sich um ein förmliches Rechtsbehelfsverfahren handelt.
Der Zoll ist also vom Gesetzgeber angehalten, den Zollbescheid umfassend noch einmal auf seine Rechtmäßigkeit selbst zu prüfen.
Einspruch gegen einen Zollbescheid sollte man also immer dann einlegen, wenn man Zweifel daran hat, dass der Zollbescheid richtig ist.
Das Einspruchsverfahren ist seitens der deutschen Zollbehörden kostenfrei. Auch deshalb sollte diese Möglichkeit mit anwaltlicher Hilfe genutzt werden.
Frist für Zoll-Einspruch
Ein Einspruch gegen den Zollbescheid muss binnen eines Monats eingelegt werden. Der Einspruch muss binnen dieser Frist also beim Zoll eingegangen sein.
Bei Versäumen dieser Frist wird ein Bescheid bestandskräftig und kann nicht mehr angefochten werden.
Für die Fristberechnung ist entscheidend, wann der Bescheid Ihrem Vertreter (z.B. der Spedition) zugestellt wurde. Manche leiten Zollschreiben erst viele Tage später weiter. Die Einspruchsfrist kann daher kürzer sein als gedacht.
Einspruchsfrist versäumt? Sprechen Sie uns trotzdem an – in vielen Fällen lässt sich mit strategischen Maßnahmen doch noch Abhilfe schaffen.
Zudem muss dieser Einspruch an das zuständige Hauptzollamt gerichtet werden, das in der Rechtsmittelbelehrung genannt ist. Es muss zudem darauf geachtet werden, dass
- der Zollbescheid zutreffend bezeichnet ist,
- der Einspruchsführer richtig benannt ist,
- die Formalien eingehalten werden
- und eine stichhaltige Begründung mit dem Einspruch geliefert wird
Das entsprechende Verfahrensrecht zum Rechtsschutz gegen die Zollbehörden ist dem nationalen Gesetzgeber überlassen worden. In Deutschland wird der Rechtsbehelf gegen den Zoll durch die Abgabenordnung (AO) und die Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt.
Zollbescheid-Einspruch durch Anwalt
Unternehmen können zwar einen Einspruch auch selbst einlegen, es ist aber ratsam anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Denn die bloße Einlegung des Einspruchs ist nicht ausreichend.
Juristisch gesehen bedarf es keiner besonderen Begründung des Einspruchs, wenn der Adressat des Zollbescheides Einspruch einlegt und dadurch zeigt, dass er mit dem Bescheid nicht einverstanden ist (vgl. Bundesfinanzhof, Urteil v. 27.11.1985, Az.: II R 90/83).
In der Praxis haben wir aber festgestellt, dass eine eine stichhaltige Begründung absolut entscheidend ist. Auch wenn die Begründung noch nicht Voraussetzung für die Einlegung eines Einspruchs ist, so fordert das Hauptzollamt diese im Laufe des Einspruchsverfahrens an.
Auch „nickt das Hauptzollamt“ den Zollbescheid meist nur ab, wenn keine Begründung geliefert wird.
Unternehmen sollten nicht vergessen, dass die Zollbehörde sich im Einspruchsverfahren in aller Regel selbst kontrolliert. An sich hat die Zollbehörde sich mit Erlass ihres Bescheides bereits festgelegt. Es bedarf daher einiger Argumente, damit der Zoll sich noch umstimmen lässt.
Insofern ist entscheidend, dass die richtigen juristischen Argumente aufgearbeitet werden, um den Zoll zu überzeugen. Die Zollanwälte von O&W kennen zudem die meisten der Sachbearbeiter in den Hauptzollämtern und wissen, wie diese „ticken“.
Einsprüche gegen Zollbescheide sollten sorgfältig begründet werden.
Das Zollamt kann dem Unternehmen nach § 364b AO auch eine Frist zur Begründung des Einspruchs setzen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so entscheidet die Behörde nach Aktenlage zum Zeitpunkt des Fristablaufs. Das sollte auf jeden Fall vermieden werden, da dann gute Argumente zugunsten des Unternehmens durch den Zoll eventuell nicht mehr berücksichtigt werden. Erklärungen und Beweismittel, die erst nach Ablauf der vom Hauptzollamt gesetzten Frist übermittelt werden, werden zugunsten des Einspruchsführers nicht mehr berücksichtigt. Alle Fristen des Zolls müssen daher gewahrt werden.
Zudem ist dem Zoll sogar eine sogenannte „Verböserung“ gestattet (vgl. § 367 Abs. 2 S. 2 AO). Das heißt, er kann nach einem Einspruch die Zollabgaben sogar noch höher festsetzen als vorher. Das sollte in jedem Fall vermieden werden.
Ein Rechtsanwalt für Zollrecht sollte daher den Einspruch einlegen und auch begründen, damit Unternehmen keine Nachteile entstehen.
Klage gegen Zollbescheide
Vor einer Klage beim Finanzgericht muss man einen entsprechenden Einspruch bei den Zollbehörden einlegen.
Im Einspruchsverfahren wird die Recht- und Zweckmäßigkeit der Ausgangsentscheidung von den Behörden nochmals geprüft und gegebenenfalls durch die Einspruchsentscheidung rückwirkend geändert
Hilft die Behörde nicht ab, kann binnen eines weiteren Monats Klage vor den Finanzgerichten erhoben werden.
Im Regelfall läuft die Begehr des Unternehmens darauf, den nachteiligen Zollbescheid zu ändern oder aufheben zu lassen. Deshalb mus sim Regelfall Anfechtungsklage gem. § 40 Abs. 1 Finanzgerichtsordnung (FGO) erhoben werden.
Zum Gegenstand des Klageverfahrens werden im Regelfall die Akten des Einspruchsverfahrens gemacht. Der Richter wird also die bereits ausgetauschten Argumente bewerten. Allerdings empfiehlt es sich auch hier, noch einmal im Rahmen der Klage gegen den Zoll deutlich zu machen, wieso der Zollbescheid falsch ist.
Die Frist für die Erhebung der Klage gegen den Zoll beträgt einen Monat. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist und kann nicht verlängert werden.
Eine Klage ist beim zuständigen Finanzgericht schriftlich zu erheben (vgl. § 64 Abs. 1 FGO) wobei einige Gerichte dazu übergegangen sind, elektronisch eingereichte Klagen von Anwälten zu fordern.
Vorläufige Zahlung der Zollabgaben
Wichtig ist, dass der Einspruch im Zollrecht keine sogenannte „aufschiebende Wirkung“ hat.
Daher müssen die buchmäßig erfassten Zölle und die Einfuhrumsatzsteuer zunächst bezahlt werden, auch wenn ein Einspruch eingelegt wurde.
Allerdings kann ein Antrag auf einstweilige Aussetzung der Vollziehung gestellt werden. Deswegen ist es auch umso wichtiger, dass ein förmlicher Einspruch und nicht nur eine bloße Beschwerde eingelegt wird.
Sie möchten Einspruch gegen den Zoll einlegen oder Ihre Erfolgschancen wissen?
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 Hamburg