Die Verzollung beschreibt den Akt, bei dem die Ware in die Europäische Union oder nach Deutschland eingeführt wird. Sie richtet sich seit 2016 nach dem Unionszollkodex. Zahlreiche Vorschriften müssen beim Import unter Verzollung beachtet werden. Fehler bei der Verzollung führen entweder zu einer Verzögerung in der Zollabfertigung, zu Nachzahlungen oder auch Strafverfahren.

Die Rechtsanwälte von O&W beraten Unternehmen zu allen Fragen rund um die Verzollung. Unsere Anwälte haben sowohl praktische Erfahrungen bei der Zollabfertigung und erkennen die juristischen Zwänge und der Spielräume, die sich bei der Zollabfertigung ergeben.

Sprechen Sie unsere Zollanwälte gerne an, wenn Sie Fragen zum Thema Import und Verzollung haben. Wir stehen Ihnen telefonisch unter +49 40 369615-0 gerne jederzeit zur Verfügung.

Richtig verzollen – so geht es

Die richtige Verzollung einer Importsendung liegt grundsätzlich in den Händen des Spediteurs. Diesem hat das Unternehmen damit beauftragt, nicht nur den Transport von Übersee durchzuführen, sondern auch alle Formalitäten bei der Einfuhr mit abzuwickeln.

Kommt es also zu Fragen, wie eine Ware richtig zu verzollen ist, so ist der Spediteur in der Regel der erste Ansprechpartner. In diesen Fällen macht es oft auch keinen Sinn, einen Anwalt mit der Verzollung zu beauftragen. Schließlich kennt der Spediteur die Besonderheiten der konkreten Sendung oft viel besser und kann ökonomisch sinnvoller die Verzollung durchführen.

Anwälte sollten erst dann ins Spiel kommen, wenn bei der Verzollung Differenzen mit der Zollverwaltung aufkommen, die auch der Spediteur nicht zu erklären vermag.

Mitunter vertritt die deutsche Zollverwaltung eine andere Rechtsauffassung, sei es ob die Ware einfuhrfähig ist oder welcher Zollsatz Anwendung zu finden hat. In diesen Fällen kann es zu richtigen Verzollung auch gehören, dass juristischer Beistand gesucht wird. Wir können dann beispielsweise proaktiv an das Zollamt herantreten und die Auffassung des Unternehmens untermauern.

Wie verzolle ich richtig?

  • liegt eine EORI-Nummer vor?
  • welche Zolltarifnummer muss angemeldet werden?
  • welcher Zollsatz muss bei der Verzollung entrichtet werden?
  • gibt es Einfuhrverbote oder Einfuhrbeschränkungen?
  • wie ist der Zollwert der Sendung anzumelden?
  • welche Unterlagen (z.B. Frachtunterlagen, Konnossemente etc.) müssen bei der Verzollung eingereicht werden, und wie sind diese Unterlagen zu kodieren?
  • wer tritt als Zollanmelder bei der Verzollung auf?

Vergünstigungen bei der Verzollung, Zollkontingente

Der Spediteur klärt sie auch darüber auf, wann sie überhaupt Zoll bezahlen müssen. im Grundsatz ist jede Einfuhr verzollungspflichtig und es muss Zoll bezahlt werden.

Allerdings sind für viele Produkte mittlerweile die Zölle auch abgeschafft worden. So hat die Welthandelsorganisation beispielsweise auf eine große Menge von elektronischen Produkten, die Zölle entweder schrittweise zurückgefahren oder aber bereits abgeschafft.

Zudem gibt es auch Zollaussetzungen und Zollkontingente, die die Einfuhr günstiger machen können. Zollaussetzung bedeutet, dass der zu erhebende Drittlandszollsatz für alle einzuführenden Waren zumindest herabgesetzt wird. Meistens beträgt der Drittlandszollsatz sogar 0%. Zollkontingente unterscheiden sich von den Zollaussetzungen lediglich dadurch, dass sie nur für eine bestimmte Gesamtmenge an Waren, die in die EU eingeführt werden, gewährt werden (mengenmäßige Beschränkung).

Zollaussetzungen und Zollkontingente werden zumeist für landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren gewährt, die in der EU nur im begrenzten Maße produziert werden. Ziel ist es, die Wettbewerbsfähigkeit der Europäischen Verarbeitungsindustrie zu verbessern. Unternehmen, die Rohstoffe oder Bauteile importieren, sollten sich daher besonders intensiv mit diesem Thema beschäftigen.

Die EU berät jährlich und macht Vorschläge über die Einführung neuer Zollkontingente und Zollaussetzungen.

Zollbeschau oder Zoll hält Ware fest

Im Rahmen der Verzollung kann es auch vorkommen, dass der Zoll eine sogenannte Zollbeschau anordnet. Der Zoll prüft dann die Ware, seine Beschaffenheit und die Übereinstimmung mit der Anmeldung im Rahmen der Abfertigung.

Im Rahmen der Zollbeschau kann es durchaus zu Differenzen mit der Zollverwaltung kommen, sodass sich die Hinzuziehung eines Anwaltes als sinnvoll darstellen kann.

Möglicherweise gibt der Zoll die angemeldete Sendung auch nicht frei. Das ist dann der Fall, wenn entweder von einer Markenrechtsverletzung ausgeht oder aber die Einfuhrfähigkeit der Sendung bezweifelt (beispielsweise bei fehlender CE Kennzeichnung, Kennzeichnungspflichten, fehlenden Bedienungsanleitungen oder Konformitätserklärungen). In diesen Fällen wird auch oft die Marktüberwachungsbehörde eingeschaltet, bevor die Verzollung weitergehen kann.

Dieser Artikel wurde am 4. August 2019 erstellt. Er wurde am 06. Dezember 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.