Bereits seit dem 01.01.2008 können sich in der EU ansässige Unternehmer den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authorised Economic Operator) sichern. 

AEO gelten vor den europäischen und nationalen Zollbehörden als besonders zuverlässig. 

Mit dem Status einher gehen viele Vorteile in internationalen Lieferprozessen und sowohl bei der Einfuhr als auch bei der Ausfuhr von Waren. 

Unternehmer können durch den AEO-Status Vorteile gegenüber der Konkurrenz nutzen.

Die wichtigsten Themen rund um den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten sind die Folgenden:

  • Welche Vorteile hat ein AEO?
  • Was sind die Voraussetzungen für den AEO
  • Vorbereitung auf die Antragstellung
  • Wie beantrage ich den Status als AEO?
  • Widerruf des AEO, was tun?
  • Datenbank über zugelassene Wirtschaftsbeteiligte
  • Sicherheitserklärungen gegenüber einem AEO

Welche ist die richtige AEO-Bewilligung?

Man unterscheidet zwischen der AEO-Bewilligung für zollrechtliche Vereinfachungen (AEOC) und der AEO-Bewilligung für Sicherheit (AEOS). Die Kombination beider Bewilligungen ist möglich (AEOCS). 

Der AEOC-Status eignet sich für Unternehmen, die Waren in die EU importieren bzw. aus der EU exportieren und Vorteile bei Zollprozessen in Anspruch nehmen wollen. 

Der AEOS-Status eignet sich für Unternehmen, die zusätzlich im Rahmen der Internationalen Lieferkette vor allem im Kontakt mit Handelspartnern im Ausland ihre Sicherheitsstandards und dadurch ihre Verlässlichkeit als Handelspartner behördlich zertifizieren lassen wollen. 

Es bestehen Abkommen zwischen der EU und verschiedenen Ländern, mit denen gegenseitig der Status als AEO-S der dort ansässigen Unternehmen anerkannt wird.

Welche Vorteile bringt der AEO-Status konkret? 

Der AEO-Status ist in allen Mitgliedstaaten der EU anerkannt, nicht nur im Mitgliedstaat, in dem das Unternehmen ansässig ist. 

AEO, die Waren importieren oder exportieren, können von erheblichen Geschwindigkeitsvorteilen bei ihren Lieferprozessen rechnen:

Für bestimmte Vereinfachungen ist der Status als AEO sogar zwingend vorausgesetzt, bspw. für die zentrale Zollabwicklung für Einfuhren über verschiedene Zollstellen bei einer einzelnen Zollstelle. 

Weiter kann der AEO-Status zu erheblichen Liquiditätsvorteilen führen. Denn Unternehmen, die mit einem Aufschubkonto operieren wird gestattet, eine geringere Sicherheitsleistung für die aufgeschobenen Einfuhrabgaben zu hinterlegen. Sie müssen mithin nicht den vollen Aufschubbetrag hinterlegen und können diese finanziellen Ressourcen anderweitig reinvestieren. 

Weitere Vorteile durch Analyse der Prozesse 

Durch den umfangreichen Beantragungsprozess müssen Unternehmer die verschiedenen Abteilungen ihrer Lieferprozesse durchleuchten und können so Optimierungspotential aufdecken. 

Die Beratung durch einen kompetenten Ansprechpartner in Fragen der Zollprozesse und der Internationalen Lieferkette kann hier weitere Türen öffnen und direkt die Möglichkeit für weitere Vorteile durch zollrechtliche Bewilligungen schaffen. 

Wie werde ich AEO? 

Die Bewilligung des AEO-Status setzt in jedem Fall das Erfüllen von drei Bedingungen voraus: 

Für den AEOC-Status für zollrechtliche Bewilligung ist zusätzlich der Nachweis über Fachkompetenz in Fragen der Zollverfahren erforderlich. 

Für den AEOS-Status für Sicherheit ist zusätzlich der Nachweis über das Erfüllen zahlreicher Sicherheitsanforderungen erforderlich. 

Erfahren Sie hier, wie eine AEO-Bewilligung beantragt wird und vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch, um herauszufinden, von welchen Vorteilen Ihr Unternehmen profitieren kann. 

Sie haben Fragen zur AEO-Bewilligung? Melden Sie sich bei uns.

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Dieser Artikel wurde am 15. September 2023 erstellt. Er wurde am 22. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.