Der Zollwert ist sowohl für tarifliche Maßnahmen (Berechnung des konkreten Wertzolls) als auch für außertarifliche Maßnahmen (Berechnung von Antidumpingzöllen) relevant.
Unsere Anwälte für Zollrecht beraten zum Zollwert, beispielsweise folgende Aspekte:
- Berechnung des Zollwertes für Unternehmen, insbesondere bei Verrechnungspreisen
- Klärung, ob Beförderungskosten oder Versicherungskosten dem Zollwert zuzurechnen sind
- Anfechtung des durch die Zollbehörden ermittelten oder zu hoch angesetzten Zollwerts
- Berechnung des Zollwertes bei Verkäufen innerhalb der EU
- Änderungen im Zollwert durch den UZK
- Ermittlung des Zollwertes bei defekter Ware
- Hilfe, wenn Zoll den Warenwert anzweifelt
- Wie der Zollwert zu ermitteln ist, wenn Lizenzgebühren und Provisionen gezahlt werden
- Zollwertermittlung für Prototypen
- Auskünfte und Gutachten zum Zollwert
- Berechnung des Zollwertes bei Designleistungen
Das Zollwertrecht ist außerordentlich kompliziert. Die Rechtsanwälte von O&W beraten Sie daher gerne in allen Fragen rund um das Zollwertrecht und vertreten Sie im Nacherhebungs-, Straf- und Bußgeldverfahren. Kontaktieren Sie uns bei Fragen einfach, wir rufen Sie zurück.
Da der Wert der Ware schwanken kann, enthalten die Art. 69 bis 76 des Unionszollkodex (UZK) die grundlegenden Vorschriften für die Ermittlung des Zollwerts. Regelmäßig kommt dabei die Transaktionswertmethode des Art. 70 UZK zum Zuge.
Ist eine Ermittlung des Zollwertes danach nicht möglich, so werden die Hilfsmethoden der nachfolgenden Vorschriften angewendet, wie z.B. die Schlussmethode. Gegebenenfalls sind zum Zollwert auch noch Zu- und Abschläge vorzunehmen.
Wenn für die Einfuhr einer Ware ein Wertzollsatz in Betracht kommt, so ist grundsätzlich eine Zollwertanmeldung abzugeben, die den Unterlagen zur Abfertigung zum freien Verkehr beizufügen ist, damit die Einfuhrabgaben buchmäßig erfasst werden können.
Die richtige Anmeldung des Zollwertes ist sehr wichtig. Wird der Zollwert nicht richtig berechnet (weil z.B. ein vorgesehener Zuschlag nicht mit einberechnet wird) und angegeben, so hat das jedenfalls eine Nacherhebung zur Folge. Gegebenenfalls wird sogar ein Straf- oder Bußgeldverfahren eingeleitet.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 Hamburg