Wer Zollanmeldungen für den Import oder die Ausfuhr abgibt, der wird mit zahlreichen Abkürzungen konfrontiert. Das Verfahren zur Zollanmeldung ATLAS ist elektronisch und in der Regel ersetzen Codierungen entweder bestimmte Unterlagen oder aber auch bestimmte Erklärungen. Aufschubkonto.

Die wichtigsten Unterlagencodierungen in ATLAS haben wir nachfolgend für Sie zusammengestellt. Die Liste ist nicht abschließend und Ihr Verzollungsagent kennt im Regelfall alle Codes.

Oft müssen auch mehrere Codierungen bei einer Position eingetragen werden. Denkbar ist beispielsweise bei der Versendung eines Fahrzeuges, dass diese Codierungen angemeldet werden müssen:

Wo finde ich die ATLAS-Codierungen?

Die Anzahl der ATLAS-Codierungen ist groß. Teilweise ändern diese sich auch regelmäßig, weil z.B. meine Codierungen hinzu kommen, wenn neue Maßnahmen eingeführt werden.

Die aktuellen Unterlagencodierungen sollten den Merkblättern des Zolls entnommen werden. Diese Merkblätter finden sich unter: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoelle/ATLAS/ATLAS-Publikationen/Merkblaetter/merkblaetter_node.html

Bitte bedenken Sie aber: 

Selbst der Zoll übernimmt keine Haftung für den Inhalt der Merkblätter. Unternehmen müssen daher stets selbst prüfen, ob bestimmte Codierungen anzugeben sind.

Häufige ATLAS Unterlagencodierungen

BedeutungZoll-Codierung
HandelsrechnungN380
Pro-forma-RechnungN325
Kein Dual-use GutY901
Keine Militärgüter3LNA
Keine Lieferung in ein Waffenembargoland3LNA/81
Waren fallen nicht unter das Washingtoner ArtenschutzabkommenY900
Waren fallen nicht unter die Ozonschicht gefährdende StoffeY902
Waren sind keine KulturgüterY903
Waren sind keine Produkte aus Hunde- und KatzenfellenY922
Warenverkehrsbescheinigung
EUR.1
N954
Präferenzielle Ursprungserklärung
auf der Rechnung; WVB EUR.2
N864
Warenverkehrsbescheinigung
EUR-MED
U045
Ursprungserklärung auf der
Rechnung EUR-MED
U048
Ursprungszeugnis Formblatt AN865
Warenverkehrsbescheinigung A.TR.N018
Direktbeförderungsnachweis7HHF
Konnossement bzw. Bill of LadingN705

Verzögerungen bei fehlender Codierung

Wenn Sie die entsprechenden Codierungen nicht angeben dann gibt es zwei Konsequenzen: Zum einen kann es sein, dass die Verzollung sich verzögert, weil der Zoll weitere Informationen benötigt. Auch kann es zu einer Zollbeschau kommen.

Beim Export kann eine fehlende Unterlagencodierung aber weitaus problematischer sein. Denn der Zoll kann davon ausgehen, dass Sie z.B. gar nicht geprüft haben, ob ein Ausfuhrverbot vorliegt oder dass Sie versucht haben, ein bestehendes Ausfuhrverbot zu umgehen. Dann kann es zu Bußgeld– oder Strafverfahren kommen.

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