O&W Rechtsanwälte berät und vertritt Unternehmen gegenüber allen Zollämtern und Hauptzollämtern in Deutschland. Wir haben ausgezeichnete Behördenkontakte und kennen die Sachbearbeiter meist aus anderen Verfahren genau. Das schafft uns oft direkte Gesprächsmöglichkeiten und das Erreichen der Ziele unserer Mandanten „auf dem kurzen Dienstwege“.


Wir haben Unternehmen beispielsweise gegenüber folgenden Hauptzollämtern in Deutschland vertreten:

  • Hauptzollamt Aachen
  • Hauptzollamt Augsburg
  • Hauptzollamt Berlin
  • Hauptzollamt Bielefeld
  • Hauptzollamt Braunschweig
  • Hauptzollamt Bremen
  • Hauptzollamt Darmstadt
  • Hauptzollamt Dortmund
  • Hauptzollamt Dresden (Flughafen Leipzig/Halle)
  • Hauptzollamt Duisburg
  • Hauptzollamt Düsseldorf
  • Hauptzollamt Erfurt
  • Hauptzollamt Frankfurt (Oder)
  • Hauptzollamt Frankfurt am Main
  • Hauptzollamt Gießen
  • Hauptzollamt Hamburg (ehemals HZA Hamburg-Hafen, HZA Hamburg-Stadt, HZA Hamburg-Jonas)
  • Hauptzollamt Hannover
  • Hauptzollamt Heilbronn
  • Hauptzollamt Itzehoe
  • Hauptzollamt Karlsruhe
  • Hauptzollamt Kiel
  • Hauptzollamt Koblenz
  • Hauptzollamt Köln
  • Hauptzollamt Krefeld
  • Hauptzollamt Landshut
  • Hauptzollamt Lörrach
  • Hauptzollamt Magdeburg
  • Hauptzollamt München
  • Hauptzollamt Münster
  • Hauptzollamt Nürnberg
  • Hauptzollamt Oldenburg
  • Hauptzollamt Osnabrück
  • Hauptzollamt Potsdam
  • Hauptzollamt Regensburg
  • Hauptzollamt Rosenheim
  • Hauptzollamt Saarbrücken
  • Hauptzollamt Schweinfurt
  • Hauptzollamt Singen
  • Hauptzollamt Stralsund
  • Hauptzollamt Stuttgart
  • Hauptzollamt Ulm

Funktionen von Hauptzollamt und Zollamt

Die Hauptzollämter sind die den Zollämtern übergeordneten Behörden. Sie selbst unterstehen der Generalzolldirektion. In den Hauptzollämtern werden auch die Einspruchsverfahren gegen Zollbescheide bearbeitet. Von den Hauptzollämtern werden auch Zollprüfungen und Außenwirtschaftsprüfungen angeordnet und Nachzahlungen werden von hier veranlasst. Auch Straf- und Bußgeldverfahren werden von den Hauptzollämtern aus geführt. Die einzelnen Zollämter nehmen hingegen die Einfuhrabfertigung und Ausfuhrabfertigung vor.

Intern sind die Hauptzollämter in verschiedene Sachgebiete unterteilt, die wie folgt aufgebaut sind:

Zollfahndungsamt als Unterabteilung vom Hauptzollamt

Manche unserer Mandanten kommen auch mit dem Zollfahndungsamt in Berührung. Meist wird es dann aber unangenehm, insbesondere wenn eine Vorladung von der Zollfahndung erfolgt. Denn das Zollfahndungsamt ermittelt bei schweren Verstößen gegen das Zollrecht und Außenwirtschaftsrecht. Die Zollfahndungsämter sind eine Unterabteilung der einzelnen Hauptzollämter. Nicht jedes Hauptzollamt hat auch ein eigenes Zollfahndungsamt. Die wichtigsten sind:

Ein guter Kontakt zum Hauptzollamt zahlt sich aus

Ein guter Kontakt zum Zollamt oder Hauptzollamt zahlt sich oft aus. Denn die wichtigsten Entscheidungen rund um Bußgeldverfahren, Nachzahlungen oder Einsprüchen werden hier getroffen. In der Regel zahlt es sich aus, wenn ein persönlich freundlicher aber in der Sache bestimmter Umgangston mit dem Hauptzollamt gepflegt wird. So lassen sich beispielsweise Nachanalysen oder Erörterungstermine veranlassen, die dem Unternehmen dann direkt weiterhelfen.

O&W Rechtsanwälte pflegt seit vielen Jahren ausgezeichnete Kontakte zu den Entscheidungsträgern in den Behörden und ist daher in der Lage, auch vorab schon einmal auszuloten, ob der Zoll einem Einspruch abhelfen wird oder weitere Argumente nötig sein werden.

Dieser Artikel wurde am 9. Februar 2019 erstellt. Er wurde am 28. Oktober 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.