Erleichterung beim Handelsverkehr mit den USA. Ein neues internationales Abkommen sichert die wechselseitige Anerkennung der vertrauenswürdigen Wirtschaftsbeteiligten und ermöglicht Unternehmen so den Zugang zu erleichterten Zollformalitäten.

Zwischen den USA und der EU wurde am 04. Mai 2012 ein internationaler Vertrag unterzeichnet, der sich mit der gegenseitigen Anerkennung der vertrauenswürdigen Händler in der Lieferkette beschäftigt. Das Abkommen sichert Wirtschaftsbeteiligten aus der EU damit Vorteile für Exporte in die Vereinigten Staaten. Ihnen werden Vergünstigungen gewährt, schnellere Kontrollen in Aussicht gestellt und ein geringerer Aufwand bei der Zollabfertigung. Im Gegenzug erhalten die vertrauenswürdigen Unternehmen aus den USA (Status: C-TPAT – „US-Customs-Trade Partnership Against Terrorism“) vergünstigte Bedingungen bei der Einfuhr in das Gemeinschaftsgebiet.

Der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO)

Schon seit 2008 können Unternehmen im Gemeinschaftsgebiet beantragen, dass ihnen der Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) verliehen wird. Geregelt ist dieser in Art. 5a Zollkodex (ZK). Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden Erleichterungen bei den Zollformalitäten gewährt, weil ihnen ein gesteigertes Vertrauen entgegengebracht wird. Der Status wird in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt. Um den Status als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter zu erlangen, ist aber ein Zulassungsverfahren zu absolvieren. Die Zulassung zum AEO setzt vor allem voraus:

  • Einhaltung der Zollvorschriften in den letzten 3 Jahren,
  • Existenz eines zufriedenstellenden Buchhaltungssystems,
  • Einhaltung von Sicherheitsstandards,
  • Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Bislang ist vielen Unternehmen der wirtschaftliche Nutzen der Zulassung als AEO aber noch nicht deutlich geworden, da sich nur geringfügige Vorteile in der Praxis zeigten. Deswegen haben auch erst 5.000 europäische Unternehmen den Status als AEO beantragt, auch wenn die Tendenz steigend ist. Die wechselseitige Anerkennung von AEO und C-TPAT dürfte aber zumindest für das USA-Geschäft Vorteile bringen.

Informationen zur Anerkennung AEO / C-TPAT

Wer aktuelle Informationen zur Anerkennung der Sicherheitsprogramme AEO und C-TPAT sucht, der wird zudem in einem Dokument fündig, das die Europäische Kommission und die U.S. Customs and Border Protection herausgegeben haben. Das Dokument zur wechselseitigen Anerkennung finden Sie hier: Häufige Fragen und Antworten zur Anerkennung C-TPAT und AEO

Dieser Artikel wurde am 15. Juli 2012 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.