Wissen Sie wie ein externer Zollbeauftragter Unternehmen in der täglichen Zollarbeit unterstützt?

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, was die Vorteile eines externen Zollbeauftragten sind und wie Unternehmen einen externen Zolldienstleister gewinnbringend einsetzen.

Externer Zollbeauftragter – 5 Vorteile mit O&W

  1. Rechtliche Beratung im Zollrecht durch den externen Zollbeauftragten
  2. Krisenfeste Kommunikation mit dem Zoll
  3. Jahrelange Erfahrung mit Zollabwicklung
  4. Professionelle Zollcompliance & Zollorganisation
  5. Ein Team aus Anwälten für Zoll- und Außenwirtschaftsrecht für gerichtliche und außergerichtliche Vertretung

Konzentrieren Sie sich auf Ihr Hauptgeschäft, wir kümmern uns als zuverlässiger Partner um die Zollorganisation!

Vor allem Zollcompliance ist ein weites und wichtiges Gebiet, das ein externer Zollbeauftragter, vor allem mit anwaltlicher Expertise, schneller und umfassender durchblicken kann.

Eine gute und zuverlässige Compliance-Strukturen bewahrt Ihr Unternehmen nicht nur vor zollrechtlichen Verstößen und hohen Bußgeldern, sondern eröffnet Ihnen vielmehr die Chance, Kosten einzusparen.

Das gilt im Übrigen für sämtliche Unternehmen – egal ob Großunternehmen oder Start-Up.

Was ist ein externer Zollbeauftragter?

Ein externer Zollbeauftragter ist ein Blumenstrauß verschiedener Leistungen im Bereich Zollrecht. Unternehmen können die Leistungen wählen, die zum Unternehmen passen.

Zu den Themen, die ein externer Zollbeauftragter verantwortet, gehören u.a.

Viele Tätigkeiten lassen sich an einen externen Zollbeauftragten auslagern. Wir zeigen nachfolgend auf, welche sich gut auslagern lassen und welche im eigenen Unternehmen behalten werden müssen.

TätigkeitVor Ort nötigAuslagerung an externen Zollbeauftragten möglich
Fachlicher Ansprechpartner für Zollprozesse (Kunden, Dienstleister, Behörden)NeinJa
Fachlicher Ansprechpartner bei Zollproblemen (Kunden, Dienstleister, Behörden)NeinJa
Fachlicher Ansprechpartner bei ZollprüfungenNeinJa
Einreihung von Produkten in den ZolltarifNeinJa
Beantragung von verbindlichen Zolltarifauskünften (vZTA)NeinJa
Planung und Durchführung von MitarbeiterschulungenNeinJa
Durchführung von Zoll-AuditsNeinJa
ExportkontrollverantwortlicherJaNein
Gesamtverantwortlicher PräferenzrechtJaNein
Überwachung / Erstellung von Langzeitlieferantenerklärungen
standortübergreifend
NeinJa
Aufrechterhaltung bestehender ZollbewilligungenJaJa
Erstellung einer zollkonformen Arbeits- und Organisationsanweisung (A+O)NeinJa
Aktualisierung einer vorhandenen Arbeits- und Organisationsanweisung (A+O)NeinJa
Aufgaben, de sich an einen externen Zollbeauftragten auslagern lassen

Warum externe Zollberatung Sinn macht

Als Zollbeauftragter benötigt man heutzutage fundiertes Fachwissen im Zollrecht und in der Import- und Exportkontrolle.

Auch regelmäßige Fortbildungen sind unentbehrlich, da das Zoll- und Außenwirtschaftsrecht durch seine komplexe Rechtslage schnell unübersichtlich wird.

Verstöße im Zollrecht und bei der Exportkontrolle werden scharf geahndet und führen oft zu hohen Nachzahlungen und können für ein Unternehmen im schlimmsten Fall existenzbedrohend sein!

Vor allem aus Compliance-Aspekten ist es daher umso wichtiger, auf dem neuesten Stand zu bleiben, um so hohe Nachzahlungen und den Verlust von zollrechtlichen Privilegien zu vermeiden!

Warum es aus Unternehmenssicht daher von Vorteil sein kann, die Zollabwicklung an einen externen Zollbeauftragten zu delegieren, erfahren Sie in diesem Beitrag!

Fragen zum Externen Zollbeauftragten?

Unsere Anwälte bei O&W bringen jahrelange Erfahrung auf dem Gebiet des Zoll- und Außenwirtschaftsrecht mit und ermöglichen als externer Zollbeauftragter für Ihr Unternehmen eine risikofreie und zuverlässige Zollabwicklung oder sind Sparringpartner für Ihre Mitarbeiter.

Vorteile externer Zollbeauftragter

Der Einsatz eines externen Zollbeauftragten gibt Unternehmen einen kompetenten externen Ansprechpartner , der mit einem großen Wissens- und Erfahrungsschatz flexibel eingesetzt werden kann.

Hier die Vorteile eines externen Zollbeauftragten auf einen Blick:

  • keine fixen Personalkosten
  • Kosten richten sich nach Auftragslage und individuellem Unternehmensbedarf
  • Mitarbeiter können an anderer Stelle eingesetzt werden
  • Keine betriebsinternen Fortbildungen nötig

Die externe Zollorganisation kann durch entsprechendes Fachpersonal Fehlerquellen minimieren und Sie als Unternehmen können wertvolle Kapazitäten an anderer Stelle einsetzen und für Ihr Hauptgeschäft verwenden.

Insbesondere dann, wenn Ihr Unternehmen häufig mit zollrechtlichen Fragestellungen konfrontiert wird und das Beantragen von verbindlichen Zolltarifauskünften oder anderen zollrechtlichen Bewilligungen oder Ausfuhrgenehmigungen zu viel Personal bindet.

O&W als Externer Zollbeauftragter - eine Rechnung, die sich auszahlt

Wir kümmern uns täglich um Unternehmen und deren zollrechtliche Interessen. Wir sind geübt im Umgang mit dem Zoll und fahren eine sichere Strategie bei Streitigkeiten, die Ihr Unternehmen interessengerecht ans Ziel bringt.

Zollorganisation verlangt Expertise und Fachwissen

Auch aus rechtlicher Sicht macht es Sinn, die Zollabwicklung extern auszulagern.

Denn der Gesetzgeber verlangt seit der Einführung des Unionszollkodex (UZK) im Jahr 2016, dass Zollbeauftragte – egal ob interne oder externe – über eine 3-jährige Berufserfahrung im Bereich Zollrecht oder zumindest eine vergleichbare zollbezogene Weiterbildung  verfügen.

Die Aufgaben können also nicht von jedem beliebigen Mitarbeiter übernommen werden.

Die Anwälte für Zollrecht bei O&W verfügen über eine jahrelange Erfahrung und Expertise auf diesem Gebiet.

Professionelle Zollcompliance externer Berater für einen risikofreien Im- und Export!

Eine effiziente Zollcompliance in betriebsinterne Prozesse einzubinden ist aufwändig. Es bedarf auch hier der entsprechenden Fachkenntnisse im Umgang mit zollrechtlichen Bestimmungen und rechtlichen Herausforderungen bei der Exportkontrolle.

Durch die Auslagerung können mögliche Risiken schneller überblickt und minimiert werden.

Auch bei möglichen Verstößen kann ein erfahrener Anwalt im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht schnell reagieren und eine unternehmensgerechte Lösung bei Streitigkeiten mit dem Zoll erreichen.

Externe Ausbildung für eine langfristige & effiziente Zollabwicklung!

Sollte es sich auf lange Sicht anbieten, einen Mitarbeiter zum Zollbeauftragten auszubilden, kann es sich auch hier für eine Übergangsphase lohnen, sich externe Unterstützung zu holen.

Wir von O&W helfen Ihnen

  • bei der fachgerechten Weiterbildung und
  • unterstützen den werdenden Zollbeauftragten bei seinen Aufgaben und bei der Kommunikation mit dem Zoll.

Auch im Krankheitsfall ist eine externe Auslagerung eine wertvolle Stütze. Stellen Sie sich vor, der Zollbeauftragte erkrankt und die Zollorganisation muss aber weiter abgewickelt und kontrolliert werden – eine immense Aufgabe, die nicht ohne Weiteres von anderen Mitarbeitern übernommen werden kann und darf!

Auch für Unternehmen, die die interne Stelle des Zollbeauftragten nicht weiter besetzen möchten, ist der externe Zollbeauftragte eine sichere Wahl!

In keinem Fall sollte vollständig auf einen Zollbeauftragten verzichtet werden – die Konsequenzen einschließlich hoher Nachzahlungen bei Verstößen für das Unternehmen und vor allem die Geschäftsführung sind groß!

Zollabwicklung & Zollorganisation als All-Inclusive-Paket

Um Ihnen als Unternehmen die Sorge und Verantwortung für eine sichere und effiziente Zollorganisation abzunehmen, haben wir bei O&W als externer Zollbeauftragter ein All-Inclusive-Paket für unsere Mandanten entwickelt.

Dabei passen wir die Zollabwicklung einschließlich der wichtigen Zollcompliance an Ihre Unternehmensstruktur an und bieten Ihnen auf regelmäßiger Basis einen vollumfassenden Service und eine Beratungsleistung bei allen zollrechtlichen Fragestellungen an.

Egal ob Zoll- und Außenwirtschaftsprüfung, zollrechtliche Warentarifierung, Beantragung von zollrechtlichen Bewilligungen oder Exportkontrolle – wir sind als zuverlässiger Ansprechpartner für Sie da.

Wie externer Zollbeauftragter Ihr Haftungsrisiko minimiert

Sollte es zu fehlerhaften Zollanmeldungen oder Verstößen gegen Ausfuhrverbote oder andere außenwirtschaftliche Bestimmungen kommen, steht die Liquidität des gesamten Unternehmens auf dem Spiel!

Denn bei Zollvergehen und Verstößen gegen außenwirtschaftsrechtliche Bestimmungen haftet grundsätzlich finanziell das Unternehmen selbst.

Nur in bestimmten Fällen kann das Unternehmen beschränkt beim Zollbeauftragten Rückgriff nehmen, während bei (vorsätzlichen) Falschanmeldungen auch der externe Zollbeauftragte strafrechtlich selbst haften muss.

Ob Klein- oder Großunternehmen – selbst bei kleineren Verstößen ist man als Unternehmen schneller in der Haftung als man denkt!

Im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht ändern sich aufgrund europäischer Verordnungen und Regelungen im Zolltarif nahezu täglich die Anforderungen.

Stimmt die unternehmensinterne Kommunikation zwischen den verschiedenen Abteilungen wie Logistik und Vertrieb an einer Stelle nicht, können sich leichtfertig Fehler im System einschleichen, die dann im schlimmsten Fall direkt zu finanziellen Einbußen und sogar Strafverfahren führen.

Um solche Fehler zu vermeiden, ist eine professionelle Zollorganisation unerlässlich, die mit einem externen Zollbeauftragten an die betriebsinternen Abläufe und Prozesse passgenau abgestimmt werden kann.

Sie möchten die Zollabwicklung outsourcen?

Sie möchten die Zollabwicklung an Profis auslagern und keine internen Ressourcen dafür binden? Dann sprechen Sie uns gerne an. O&W Rechtsanwälte ist als externer Zollbeauftragter für Unternehmen seit mehr als drei Jahrzehnten tätig.

Jetzt kostenlos beraten lassen.

Tätigkeiten Zollbeauftragter allgemein

Zollbeauftragte sind einer der wichtigsten Stützpfeiler bei Import-Unternehmen und tragen als Gesamtverantwortlicher die Garantie für die korrekte Zollabwicklung im internationalen Handels- und Warenverkehr.

Vor allem Unternehmen, die als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert sind, sind auf einen Zollbeauftragten im Unternehmen angewiesen.

Der Zollbeauftragte in einem Unternehmen hat also eine Schlüsselposition, wenn es um eine solide und erfolgreiche Im- und Exportabwicklung und die Erfüllung zollrechtlicher Pflichten geht.

Daher muss der Zollbeauftragte im Unternehmen das entscheidende Know-How im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht mitbringen.

Umfassendes und aktuelles Fachwissen in folgenden Themenbereichen ist unerlässlich:

  1. Ein- und Ausfuhrverbote und andere Handelsbeschränkungen
  2. Antidumping und Ausgleichszölle
  3. Incoterms
  4. ATLAS
  5. Unionszollkodex und Durchführungsverordnungen
  6. Bekannter Versender und Reglementierter Beauftragter
  7. Präferenzrecht
  8. Zollrechtliche Bewilligungen wie AEO/ZWB, Verwahrungslager, Zolllager, Versandverfahren (ZE/ZV), Gesamtsicherheit, Zahlungsaufschub
  9. Exportkontrolle

Haben Sie Interesse und benötigen einen Zollbeauftragten im Unternehmen? Rufen Sie uns gerne an und wir vereinbaren einen ersten Termin!

Dieser Artikel wurde am 22. März 2021 erstellt. Er wurde am 15. Juni 2021 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Anton Schmoll

    Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.