Als Anwalt für Außenwirtschaftsrecht sind wir mit den Bestimmungen im Außenwirtschaftsrecht gut vertraut. Wir beraten deutsche Exporteure im Außenwirtschaftsrecht und insbesondere in Bezug auf Sanktionen, Embargos, Dual-Use-Güter und Ausfuhrgenehmigungen. Speziell seit der Sanktionen gegen Russland, steht das Außenwirtschaftsrecht wieder stark im Fokus.

„Die Bestimmungen zum Außenwirtschaftsrecht müssen unbedingt beachtet werden – es drohen hohe Haftstrafen.“

Von unseren Büros in Hamburg und München aus beraten wir bundesweit Unternehmen im Außenwirtschaftsrecht. Wir helfen, die Prozesse im Unternehmen zu optimieren und setzen uns für Sie ein, wenn es Meinungsverschiedenheiten mit den Behörden, wie z.B. dem BAFA gibt.

Sprechen Sie unsere Anwälte für Außenwirtschaftsrecht gerne an. Wir sind telefonisch von Mo. – Fr. in der Zeit von 09 bis 18 Uhr für Sie unter +49 40 369615-0 erreichbar.

Außenwirtschaftsrecht – besser gut beraten

Zu unseren Tätigkeiten gehört die Bearbeitung von:

Wichtige Projekte im Außenwirtschaftsrecht

Die Anwälte für Außenwirtschaftsrecht von O&W haben bereits zahlreiche Mandate im Außenwirtschaftsrecht und zu Fragen rund um das Außenwirtschaftsgesetz und die Außenwirtschaftsverordnung betreut. Eine Auswahl unserer vergangenen und aktuellen Projekte finden Sie hier. Für mehr Informationen klicken Sie bitte die Überschrift an.

Dieser Artikel wurde am 7. Juli 2015 erstellt. Er wurde am 22. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.