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Das Russlandgeschäft wird durch die politische Lage in der Ostukraine und die Sanktionen des Westens stark berührt. Auch die Russische Föderation hat ihrerseits mit Sanktionen gegen den Westen geantwortet.

Unternehmen, die auf dem russischen Markt agieren, sollten sich über diese Sanktionen und ihre Folgen im Klaren sein. Russland ist gleichzeitig Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und der Eurasischen Zollunion mit Belarus und Kasachstan (ZU). Damit kann man Russland, was das Zollrecht angeht, durchaus mit Deutschland in der Europäischen Union (EU) vergleichen. So drohen bei Verstößen oder Umgehungen gegen die russischen Sanktionen auch in Russland nicht nur Nacherhebungen von Einfuhrabgaben, sondern auch Bußgelder und vor allem strafrechtliche Konsequenzen.

Offiziell herrscht in Russland seit Anfang August ein einjähriges Einfuhrverbot für bestimmte Lebensmittel aus der EU, Norwegen, Australien, Kanada und den USA. Dabei handelt es sich unter anderem um Fisch- Fleisch- und Milchprodukte, sowie Früchte, Obst und Lebensmittelerzeugnisse die hauptsächlich in die ersten 21 Kapitel des Harmonisierten Systems (HS) eingereiht werden. Aufgrund einer Initiative der Auslandshandelskammer (AHK) Russland, die von einigen namhaften deutschen Produzenten unterstützt worden ist, ist die Einfuhrverbotsliste seitens Russlands am 20.08.2014 gekürzt worden. Die AHK hat eine deutsche Übersetzung des entsprechenden Regierungsbeschlusses mit der aktuellen Warenliste hier veröffentlicht.

Sollte der Westen die Sanktionsspirale weiterdrehen, so wird Russland nach den Worten des russischen Außenministers Sergei Lawrow „adäquat reagieren“. Nicht ausgeschlossen ist, dass dann, wie bereits in der Vergangenheit erwogen, die Autoindustrie mit Sanktionen belegt wird.

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Dieser Artikel wurde am 31. August 2014 erstellt. Er wurde am 30. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.