Zollstrafrecht: Beratung vom Rechtsanwalt bei Bußgeldern und Strafverfahren wegen Zollvergehen

Verstöße gegen das Zollrecht führen oft zu Ermittlungen wegen Steuerhinterziehung, leichtfertiger Steuerverkürzung, Steuergefährdung, Verbrauchssteuergefährdung sowie der Gefährdung der Einfuhr- und Ausfuhrabgaben.

Gerade Unternehmen, die im Warenhandel größere Mengen transportieren, müssen sich mit dem Zollrecht und speziell dem Zollstrafrecht auseinandersetzen, da dies eine zentrale Rolle spielt.

Die Komplexität des Zollrechts begünstigt die Begehung von Zollhinterziehungen. Für eine korrekte Zollerklärung müssen beispielsweise nicht nur der Warenwert, sondern auch die Codenummern des Zolltarifs richtig angegeben werden. Mit uns umfahren Sie alle üblichen und uns in der 37-jährigen Beratungspraxis bekannten Stolpersteine.

Durch den wachsenden grenzüberschreitenden Handel steigt auch die Zahl der Ermittlungsverfahren im Zollstrafrecht kontinuierlich an. Aufgrund der immer komplexeren Regelwerke im Zollrecht erfordert die Materie des Zollstrafrechts zunehmend mehr Expertise.

So können nicht nur erhebliche Geldstrafen sondern auch Haftstrafen verhängt werden. Unsere Rechtsanwälte für Zollstrafrecht prüfen auch die Möglichkeiten einer Selbstanzeige wegen Zollverstößen und begleiten hierbei.

Wir beraten beispielsweise bei:

Das Zollstrafrecht ist eine komplexe Rechtsmaterie, die Kenntnisse im Steuer-, Zoll- und europäischen Recht erfordert. Wir beraten unsere Mandanten umfassend bei Strafverfahren und Ordnungswidrigkeiten im Zusammenhang mit Zollverfahren. Sie können uns einfach unter +49 40 369615-0 kontaktieren.

Zoll-Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten

Neben strafrechtlichen Verstößen gegen das Zollrecht gibt es auch Zollordnungswidrigkeiten. Auch bei Zollordnungswidrigkeiten können hohe Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro verhängt werden, die zusätzlich zu einer Gewerbeuntersagung führen können.

Einen richtigen Bußgeldkatalog, wie im Straßenverkehr gibt es in Zollsachen nicht. Die Strafen und Bußgelder werden immer anhand des Einzelfalls festgesetzt.

Trotz eines bereits ergangenen Bußgeldbescheids ist es möglich, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen und gegen die Ordnungswidrigkeit vorzugehen. Selbst wenn ein Gericht das Bußgeld des Zolls bestätigt, kann noch mit einer Rechtsbeschwerde der Bußgeldbescheid des Zolls aus der Welt geschaffen werden.

Allerdings erfordert eine fundierte Bewertung der Erfolgsaussichten im Bußgeldverfahren gegen den Zoll nicht nur Kenntnisse im Steuer- und Zollrecht, sondern auch im Strafverfahrensrecht. Es ist wichtig, dass bei der Entwicklung einer individuellen Verteidigungsstrategie im Zollstrafrecht die Verbindung aus Strafrecht, Steuerrecht und Zollrecht berücksichtigt wird.

Als spezialisierte Anwaltskanzlei im Bereich des Zollstrafrechts können wir Ihnen die bestmögliche Verteidigung anbieten.

Wir schützen Sie bei Verstößen gegen das Zollrecht vor Bußgeldern und Strafen.

Selbstanzeige beim Zoll – Proaktiv Strafen verhindern

Die strafbefreiende Selbstanzeige, die bei Steuerhinterziehung angewendet wird, kann auch im Zollstrafrecht in Fällen der Zollhinterziehung genutzt werden.

Auch im Zollstrafrecht besteht die Möglichkeit der strafbefreienden Selbstanzeige, wie sie aus dem Steuerrecht bekannt ist.

Mit unserer Hilfe können Unternehmer Straffreiheit durch eine Zoll-Selbstanzeige erreichen und Verstöße gegen das Zollrecht vermeiden, indem sie eine Vorfeldberatung erhalten. Ein Rechtsanwalt für Zollstrafrecht kann bei allen strafrechtlichen Verstößen gegen die Zollgesetze auch vorsorglich helfen. Es lohnt sich in der Regel, proaktiv zu handeln.

Ihr Team aus Anwälten für Zollstrafrecht aus Hamburg berät Mandanten im Zusammenhang mit dem Zollrecht und prüft auch die Möglichkeiten einer Selbstanzeige wegen Zollverstößen und begleitet hierbei.

Zollstrafen verhindern

Die Strafen und Bußgelder werden immer individuell je nach Einzelfall festgelegt.

Wichtig ist, dass auch im  Zoll-Strafverfahren der Grundsatz in-dubio-pro-reo („Im Zweifel für den Angeklagten“) gilt.

Trotzdem müssen alle Aspekte schnell und gründlich von einem Anwalt für Zollstrafrecht geprüft werden.

Eine sorgfältige Prüfung des Vorwurfs ist erforderlich, um eine angemessene Erklärung abgeben zu können.

Zoll-Durchsuchung

In Einzelfällen kann es auch vorkommen, dass der Zoll mittels der Zollfahndung die Geschäftsräume und Betriebsstätten eines Unternehmens durchsucht. Das ist regelmäßig dann der Fall, wenn der Verdacht besteht, dass in erheblichem Umfang Verstöße gegen den Zollkodex vorliegen und damit in strafbarer Weise Einfuhrabgaben nicht gezahlt wurden.

In diesen Fällen sollten keine vorschnellen Aussagen getätigt werden und es sollte umgehend Rücksprache mit einem Rechtsanwalt aus dem Bereich Zollstrafrecht erfolgen. Anderenfalls werden oft Fakten geschaffen, die sich später nicht mehr  aus der Welt räumen lassen.

Wir setzen uns bei der Zollfahndung für Sie ein, dass Beweismittel in Ihren Geschäftsräumen bleiben können, damit Sie den Geschäftsbetrieb aufrecht erhalten können.

Zoll-Straftaten und Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrigkeiten im Zollrecht sind die leichtfertige Steuerverkürzung (§ 378 AO), die Steuergefährdung (§ 379 AO), die Gefährdung von Verbrauchssteuern (§ 381 AO) und die Gefährdung von Einfuhr- und Ausfuhrabgaben (§ 382 AO).

Straftaten im Zusammenhang mit dem Zoll sind unter anderem

Das Hauptzollamt leitet meist dann ein Ermittlungsverfahren ein, wenn:

Im Außenwirtschaftsrecht haben wir Unternehmen und Geschäftsführer z.B. vor Strafen wegen folgender Verstöße geschützt:

Wir verteidigen Sie bei Ermittlungen des Zolls

Für unbeantwortete Fragen und eine unverbindliche Ersteinschätzung stehen wir sofort zur Verfügung.

Im Falle eines umfangreichen Zollstrafverfahrens steht oft auch die Existenz des Unternehmens auf dem Spiel. Es ist ferner mit Durchsuchungen von Wohnungen und Betriebsstätten durch die Zollfahndung zu rechnen. Selbst wenn eine Durchsuchung nicht verhindert werden kann, kann eine Beschlagnahme von Beweismitteln in vielen Fällen mit der Zollfahndung besprochen werden. Ein kompetenter Strafverteidiger kann in einigen Fällen eine Vermeidung der Durchsuchung von Wohnungen und Betriebsstätten erreichen.

Es ist daher wichtig, dass Sie unverzüglich einen auf das Zoll-Strafrecht spezialisierten Rechtsanwalt einschalten, um eine effektive Verteidigung zu gewährleisten. Geschäftsführer und Mitarbeiter in Unternehmen erhalten bei eingeleiteten Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eine kompetente Beratung durch O&W Rechtsanwälte.

Zollverteidigung durch O&W Rechtsanwälte

O&W Rechtsanwälte bietet eine effektive Verteidigung gegenüber der Zollfahndung und den Hauptzollämtern an. Die Anwälte sind spezialisiert auf Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren des Zolls und stehen seinen Mandanten seit mehr als 37 Jahren zur Seite.

Wir vertreten unsere Mandanten gegenüber

Betroffene können jetzt unter der Telefonnummer +49 40 369615-0 eine kostenlose 15-minütige Ersteinschätzung erhalten.

Dieser Artikel wurde am 3. Juli 2012 erstellt. Er wurde am 22. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt, Partner
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.