Zollbeauftragte sind das Rückgrat eines jeden importieren Unternehmens. Gerade wer als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert ist, kommt nicht herum, einen Zollbeauftragten bzw. für den Zoll Gesamtverantwortlichen zu bestellen.

Die Zollanwälte von O&W Rechtsanwälte unterstützen in diesem Bereich wie folgt:

Sprechen Sie unsere Anwälte gerne an, egal ob Sie Zollverantwortlicher sind, es werden sollen oder Geschäftsführer sind und ihre Zollcompliance verbessern wollen. Sie erreichen uns unter 040  3696150

Aufgaben des Zollbeauftragten

Wer eine gute Zollorganisation vorhält, hat auch mindestens einen Zollbeauftragten ernannt. Gesamtverantwortliche für den Zoll nehmen eine entscheidende Schlüsselstellung bei der Erfüllung aller zollrechtlichen Pflichten war. Gleichwohl ist die Tätigkeit der Zoll beauftragte aber auch verantwortungsvoll. Den Fehler in der Zollabwicklung können zu erheblichen finanziellen Einbußen für das Unternehmen führen und im schlimmsten Fall auch Strafverfahren nach sich ziehen.

Zollbeauftragte müssen dabei umfassendes Fachwissen mitbringen, wie z.B. auf dem Gebiet Verbote und Beschränkungen, Antidumping und Ausgleichszölle, Incoterms, ATLAS, Zollverfahren, Unionszollkodex und Durchführungsverordnungen, AEO, Bekannter Versender und Reglementierter Beauftragter, Präferenzrecht oder auch Exportkontrolle.

O&W ist der Partner für Zollverantwortliche

O&W Rechtsanwälte berät und unterstützt schwerpunktmäßig Zollbeauftragte in Unternehmen.

Oft benennt die Geschäftsleitung einzelne Mitarbeiter gegenüber dem Zoll als Zollbeauftragten und der Mitarbeiter wird gewissermaßen ins kalte Wasser geworfen.

Da die Rechtslage bezüglich Einfuhrbestimmungen oft komplex ist, stärken wir Zollbeauftragten den Rücken und beraten gemeinsam mit ihm das Unternehmen.

Während der Zollbeauftragte sich um die Umsetzung innerhalb des Unternehmens kümmert, steuert O&W Rechtsanwälte wertvolle Expertise als Zollanwalt mit jahrelanger Erfahrung bei.

Wenn Sie es wünschen, tritt O&W Rechtsanwälte auch als externer Zollbeauftragter auf.

Wir unterstützen Zollbeauftragte z.B. bei folgenden Fragestellungen:

Sie möchten die Zollabwicklung outsourcen?

Sie möchten die Zollabwicklung an Profis auslagern und keine internen Ressourcen dafür binden? Dann sprechen Sie uns gerne an. O&W Rechtsanwälte ist als externer Zollbeauftragter für Unternehmen seit mehr als drei Jahrzehnten tätig.

Häufige Fragen zu Zollbeauftragten

Aufbau einer Zollorganisation

Wir beraten allerdings auch Unternehmen, die noch keinen Zollbeauftragten haben und darüber nachdenken, die Organisationsstruktur zu verbessern. Wir helfen bei dem Aufbau einer soliden Zollorganisation und sorgen damit als Partner für die Schaffung guter Zoll-Compliance.

Dazu gehören z.B. Aspekte, wie

Aber auch wenn es zu schwerwiegenden Verfehlungen im Rahmen der Zollabwicklung kommt, unterstützen wir die Geschäftsleitung dabei, etwaige Fehler des Zollbeauftragten zu finden und gemeinsam eine für das Unternehmen tragfähige Lösung zu entwickeln, die auch dahin gehen kann, den Zollbeauftragte die Haftung zu nehmen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu unterziehen.

Wenn Sie Fragen zur Ernennung eines Zollbeauftragten haben oder selbst Zollbeauftragter sind und einen Partner wünschen, der mit Ihnen gemeinsam für das Wohl des Unternehmens ihre zollrechtlichen Interessen durchsetzt, sprechen Sie unsere Rechtsanwälte gerne an.

Dieser Artikel wurde am 27. Mai 2019 erstellt. Er wurde am 19. Juni 2022 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Rechtsanwalt
    ABC-Str. 21
    20354 Hamburg
    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.