Zollbeauftragte sind das Rückgrat eines jeden importieren Unternehmens. Gerade wer als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) zertifiziert ist, kommt nicht herum, einen Zollbeauftragten bzw. für den Zoll Gesamtverantwortlichen zu bestellen.
Die Zollanwälte von O&W Rechtsanwälte unterstützen in diesem Bereich wie folgt:
- Partner für Zollverantwortliche im Unternehmen bei schwierigen Fragestellungen, als Rechtsberater oder Sparring-Partner
- Unterstützung der Geschäftsleitung bei der Bestellung und Abberufung von Zollverantwortlichen und dem Aufbau einer Zollorganisation
Aufgaben des Zollbeauftragten
Wer eine gute Zollorganisation vorhält, hat auch mindestens einen Zollbeauftragten ernannt. Gesamtverantwortliche für den Zoll nehmen eine entscheidende Schlüsselstellung bei der Erfüllung aller zollrechtlichen Pflichten war. Gleichwohl ist die Tätigkeit der Zoll beauftragte aber auch verantwortungsvoll. Den Fehler in der Zollabwicklung können zu erheblichen finanziellen Einbußen für das Unternehmen führen und im schlimmsten Fall auch Strafverfahren nach sich ziehen.
Zollbeauftragte müssen dabei umfassendes Fachwissen mitbringen, wie z.B. auf dem Gebiet Verbote und Beschränkungen, Antidumping und Ausgleichszölle, Incoterms, ATLAS, Zollverfahren, Unionszollkodex und Durchführungsverordnungen, AEO, Bekannter Versender und Reglementierter Beauftragter, Präferenzrecht oder auch Exportkontrolle.
O&W ist der Partner für Zollverantwortliche
O&W Rechtsanwälte berät und unterstützt schwerpunktmäßig Zollbeauftragte in Unternehmen.
Oft benennt die Geschäftsleitung einzelne Mitarbeiter gegenüber dem Zoll als Zollbeauftragten und der Mitarbeiter wird gewissermaßen ins kalte Wasser geworfen.
Da die Rechtslage bezüglich Einfuhrbestimmungen oft komplex ist, stärken wir Zollbeauftragten den Rücken und beraten gemeinsam mit ihm das Unternehmen.
Während der Zollbeauftragte sich um die Umsetzung innerhalb des Unternehmens kümmert, steuert O&W Rechtsanwälte wertvolle Expertise als Zollanwalt mit jahrelanger Erfahrung bei.
Wenn Sie es wünschen, tritt O&W Rechtsanwälte auch als externer Zollbeauftragter auf.
Wir unterstützen Zollbeauftragte z.B. bei folgenden Fragestellungen:
- Wie muss der Zollbeauftragte Mitarbeiter schulen?
- Wie ist in Krisenfällen (z.B. bedeutsame Nachzahlung) mit dem Zoll zu kommunizieren?
- Wie ist in Zweifelsfällen vorzugehen, zum Beispiel wenn die Zolltarifnummer unklar ist? Sollte tatsächlich eine verbindliche Zolltarifauskunft beantragt werden oder könnte diese sich als ungünstig erweisen?
- Wie es bei Zollprüfungen zu verfahren, gerade wenn Verstöße in der Vergangenheit stattgefunden haben?
- wie muss die Organisation im Betrieb erfolgen und wie müssen Spediteuren Zollagenten angewiesen werden?
- Beratung und Vertretung von Zollverantwortlichen im Rahmen der Haftung von Zollbeauftragten
Sie möchten die Zollabwicklung outsourcen?
Sie möchten die Zollabwicklung an Profis auslagern und keine internen Ressourcen dafür binden? Dann sprechen Sie uns gerne an. O&W Rechtsanwälte ist als externer Zollbeauftragter für Unternehmen seit mehr als drei Jahrzehnten tätig.
Häufige Fragen zu Zollbeauftragten
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Wer kann Zollbeauftragter werden?
Zollbeauftragter kann grundsätzlich jeder werden. Es empfiehlt sich aber eine langjährige Berufspraxis im Bereich Zoll und/oder eine Ausbildung als Speditionskaufmann/-frau oder der Erwerb eines Zertifikats als Zollfachkraft, wie es von Seminaranbietern angeboten wird.
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Was ist ein Zollbeauftragter?
Ein Zollbeauftragter (auch „Zollverantwortlicher“ oder „Gesamtverantwortlicher Zoll“) verantwortet im Unternehmen alle Zollvorgänge und berichtet der Geschäftsleitung über Import und Exportvorgänge. Er hat meist Vollmachten zur Kommunikation mit dem Zoll und gutes Wissen zu Zollprozessen.
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Was verdient ein Zollbeauftragter?
Im Schnitt liegt das Einkommen als Zollbeauftragter bei 41.000 € bis 59.000 €, was gemessen an der Verantwortung nicht sehr viel ist.
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Wer haftet bei Zollvergehen?
Bei Zollvergehen haftet finanziell das Unternehmen. Es kann nur beschränkt beim Zollbeauftragten Rückgriff nehmen. Für (vorsätzliche) Falschanmeldungen haftet auch der Zollbeauftragte strafrechtlich selbst.
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Was ist die Rechtsgrundlage für Zollbeauftragte?
Es gib keine Rechtsgrundlage für die Bestellung eines Zollbeauftragten. Vielmehr ist der Begriff eine Funktionsbezeichnung und bedeutet, dass die Geschäftsleitung Zollaufgaben an eine bestimmte Person delegiert hat. Die Ernennung eines Zollbeauftragten ist daher Ausfluss guter Zollcompliance.
Aufbau einer Zollorganisation
Wir beraten allerdings auch Unternehmen, die noch keinen Zollbeauftragten haben und darüber nachdenken, die Organisationsstruktur zu verbessern. Wir helfen bei dem Aufbau einer soliden Zollorganisation und sorgen damit als Partner für die Schaffung guter Zoll-Compliance.
Dazu gehören z.B. Aspekte, wie
- Aufbau einer abteilungsübergreifenden Zollorganisation
- Rechtssichere Ernennung eines Zollbeauftragten
- Haftungsfreistellungen von Zollbeauftragten
Aber auch wenn es zu schwerwiegenden Verfehlungen im Rahmen der Zollabwicklung kommt, unterstützen wir die Geschäftsleitung dabei, etwaige Fehler des Zollbeauftragten zu finden und gemeinsam eine für das Unternehmen tragfähige Lösung zu entwickeln, die auch dahin gehen kann, den Zollbeauftragte die Haftung zu nehmen oder arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu unterziehen.
Wenn Sie Fragen zur Ernennung eines Zollbeauftragten haben oder selbst Zollbeauftragter sind und einen Partner wünschen, der mit Ihnen gemeinsam für das Wohl des Unternehmens ihre zollrechtlichen Interessen durchsetzt, sprechen Sie unsere Rechtsanwälte gerne an.Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 Hamburg