Welche Konsequenzen drohen bei der Angabe der falschen Zolltarifnummer? Unsere Zollanwälte schützen Sie vor Konsequenzen.

Sie haben eine falsche Zolltarifnummer verwendet und fragen sich, welche Konsequenzen nun drohen? Die Antwort hierauf ist nicht ganz einfach zu geben. Wenn man Glück hat passiert nichts. Im ungünstigsten Fall können erhebliche Nachzahlungen und sogar Zollstrafverfahren drohen.

Welche Konsequenzen einer falschen Zolltarifnummer hat hängt zunächst davon ab, ob er diese bei der Einfuhr oder bei der Ausfuhr falsch angegeben wurde.

VerstoßFolgen
Falsche Zolltarifnummer bei Einfuhr verwendet und deswegen
… zu viel Zoll bezahltWettbewerbsnachteile durch zu teure Einfuhr. Es besteht die Möglichkeit, eines Erstattungsantrags, wenn die falsche Zahlung belegt werden kann.
… zu wenig Zoll gezahlt Es droht bis zu 10 Jahre eine Nachzahlung. Es können Bußgelder verhängt werden und ein Steuerstrafverfahren eingeleitet werden.
Falsche Zolltarifnummer bei der Ausfuhr verwendetEs liegt eine Ordnungswidrigkeit vor und ein Bußgeld droht. Bei falsch deklarierten dual-use Gütern kann auch ein Strafverfahren drohen.

Falsche Zolltarifnummer bei der Einfuhr

Wird eine unzutreffende Warentarifnummer beim Import angegeben, so wird sich dieses direkt auf die zu zahlenden Einfuhrabgaben auswirken. Entweder werden zu hohe Einfuhrabgaben gezahlt, weil der Zollsatz der (meist unwissentlich) gewählten Zolltarifnummer höher ist als der richtige Zollsatz. In diesen Fällen sollte das Unternehmen prüfen, ob eine Erstattung sinnvoll ist.,

Falsche Zolltarifnummer
Es gibt tausende Zolltarifnummern – aber welche ist richtig? Und was passiert, wenn man die falsche Zolltarifnummer verwendet?

Oder aber es werden zu wenig Einfuhrabgaben gezahlt, eventuell wird auch zum Zollsatz Null abgefertigt. Während im ersten Fall letztendlich nur ein schlechtes Geschäft gemacht wird und die Konsequenzen eher innerbetrieblich sind, ist der zweite Fall deutlich problematischer.

Denn werden aufgrund der falschen Zolltarifnummer zu wenig Zölle, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern erhoben, so sieht die Zollverwaltung hierin oft eine Zollhinterziehung, die sogar in Form einer Steuerhinterziehung strafbar ist.

Falsche Zolltarifnummer bei der Ausfuhr

Wird eine falsche Zolltarifnummer bei der Ausfuhr gewählt, so wirkt sich dieses nicht auf die Einnahmesituation des Staates aus. Denn der Zeit gibt es keine Ausfuhrzölle der Europäischen Union. Allerdings gehört zu einer ordnungsgemäßen Gestellung bei der Ausfuhr auch, dass die Zolltarifnummer der Ware korrekt angegeben wird.

Der Zoll will hier bei der Ausfuhr nämlich prüfen, welche Ware konkret ausgeführt wird. Das kann der Zoll natürlich nicht, wenn die Zolltarifnummer falsch angegeben wird.

In diesen Fällen nimmt die Zollverwaltung oft die Verwirklichung eines Bußgeldtatbestandes an, weil die Ware unrichtig gestellt wurde. Das Ausfuhrbegleitdokument sollte also unbedingt die richtige Zolltarifnummer enthalten.

Aber auch sonstige Fehler in der Ausfuhranmeldung können Konsequenzen nach sich ziehen. Hier sollte eine Selbstanzeige geprüft werden.

Folgen der falschen Zolltarifnummer

Die Folgen der Angabe einer falschen Zolltarifnummer sind also oft erheblich. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Fehler von der Zollverwaltung bemerkt wird.

Solange die Zollverwaltung die falsche Verzollung nicht bemerkt hat sollte evaluiert werden, ob eine Korrekturmeldung oder Zoll-Selbstanzeige sinnvoll erscheint.

Sollte eine Selbstanzeige erfolgen, gibt es für die Angabe der falschen Zolltarifnummer im Falle eines versehentlichen Verstoßes auch keine Strafe.

Die Konsequenzen der falsch angegebenen Zolltarifnummer lassen sich dann noch einmal abmildern.

Gibt man falsche Zolltarifnummern an, so erhält man in der Regel eine höhere Risikobewertung vom Zoll. Das bedeutet, dass künftige Einfuhren besonders kontrolliert werden. Es kommt dann oft zu Beschauen und Sicherheitsleistungen, die erbracht werden müssen. Insofern kann sich eine falsch gewählte Zollnummer auch noch viele Monate später auf den laufenden Geschäftsbetrieb auswirken.

Darüber hinaus sollte auch immer evaluiert werden, ob Zollagenten oder Spediteure in die Haftung genommen werden können, wenn diese falsche Zolltarifnummern verwenden. Dabei sollte nicht vergessen werden, dass Zolldienstleister grundsätzlich keine rechtliche Vorbildung haben – gleichwohl aber zu einer so komplexen Materien, wie den richtigen Zolltarifnummern versuchen zu beraten. Kommt es hier zu Fehlern, ist stets zu prüfen, ob die Zolldienstleister hier ggf. ihre Expertise überschritten haben und damit eine Pflichtverletzung unter dem Verzollungsauftrag begangen haben.

Haben Sie eine falsche Zolltarifnummer bei der Verzollung abgegeben? Dann sprechen Sie unsere Rechtsanwälte gerne an. Wir sind auf das Zollrecht und auch das Zollstrafrecht spezialisiert.

Dieser Artikel wurde am 14. August 2019 erstellt. Er wurde am 25. Juli 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.