Sie haben eine Mitteilung vom Zoll erhalten, dass gegen Sie wegen leichtfertiger Steuerverkürzung in Zollsachen ermittelt wird?
Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung handelt es sich nicht um eine Steuerhinterziehung, allerdings ist der Vorwurf trotzdem ernst zu nehmen.
Unsere Rechtsanwälte für Zollstrafrecht beraten Sie rund um das Thema leichtfertige Steuerverkürzung. Rufen Sie uns an unter 040/369615-0.Was ist eine leichtfertige Steuerverkürzung?
Eine leichtfertige Steuerverkürzung wird immer dann angenommen, wenn Steuern nicht absichtlich zu wenig gezahlt werden, sondern nur leichtfertig.
Leichtfertig handelt dabei derjenige, der aus besonderem Leichtsinn oder besonderer Gleichgültigkeit seine Verpflichtungen gegenüber den Steuerbehörden oder Zollbehörden nicht ernst nimmt. Leichtfertigkeit wird immer dann angenommen, wenn sich dem Unternehmer geradezu hätte aufdrängen müssen, dass er seine steuerlichen Pflichten nicht ordnungsgemäß erfüllt.
Leichtfertige Steuerverkürzung gegenüber dem Zoll
Auch in Zollfragen kommt eine leichtfertige Steuerverkürzung in Betracht. Denn auch bei Zöllen handelt es sich nach dem Gesetz um Steuern, sodass auch eine leichtfertige Zollhinterziehung möglich ist.
Eine leichtfertige Zollverkürzung kommt insbesondere in folgenden Fällen in Betracht:
- Anmeldung der falschen Zolltarifnummer, ohne diese nachzuprüfen, obwohl sich aufdrängen musste, dass die Zolltarifnummer falsch ist
- Nichtanmeldung von Waren am Flughafen und Benutzen des grünen Ausgangs
- Inanspruchnahme einer Zollbefreiung, obwohl sich hätte aufdrängen müssen, dass die Voraussetzungen nicht vorliegen
- Beantragung von Ausfuhrerstattungen, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorliegen, was das Unternehmen hätte erkennen können
- Geltendmachung von vergünstigten Zollsätzen (zum Beispiel Präferenzzöllen) obwohl das Unternehmen erkennen konnte, dass die Präferenznachweise nicht ordnungsgemäß ausgestellt worden sind
Strafe bei Zollverkürzung
Bei einer leichtfertigen Steuerverkürzung beziehungsweise leichtfertigen Zollverkürzung handelt es sich nicht um eine Straftat. Dementsprechend ist nicht mit einer Gefängnisstrafe zu rechnen. Allerdings kann ein Bußgeld verhängt werden. Das Bußgeld beläuft sich auf bis zu 50.000,00 €.
Während bei einer Steuerhinterziehung auch eine Geldstrafe verhängt werden kann (wie bei der Steuerverkürzung), kann dort aber auch eine Haftstrafe von 5 bis 10 Jahren verhängt werden. Eine Gefängnisstrafe ist bei der leichtfertigen Zollverkürzung nicht möglich.
Verteidigung bei leichtfertiger Steuerverkürzung
Wenn Sie einen Anhörungsbogen erhalten haben, weil der Zoll Ihnen eine leichtfertige Steuerverkürzung vorwirft, so sollte anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Auch dann, wenn gegen Sie beispielsweise eine Steuerhinterziehung bzw. Zollhinterziehung ermittelt wird, ist anwaltliche Hilfe sinnvoll.
Denn in vielen Fällen lässt sich die Zollfahndung noch überzeugen, dass keine vorsätzliche und strafbare Steuerhinterziehung vorliegt, sondern nur eine leichtfertige Zollverkürzung, die dann mit einem Bußgeld belegt werden kann.
Wenn Sie selbst feststellen, dass Sie Zollvorschriften nicht eingehalten haben und nur eine leichtfertige Zollverkürzung vorliegt, so kann auch mit einer Selbstanzeige Straffreiheit erreicht werden.
Dafür muss dem Zoll aber eine falsche Angabe unverzüglich mitgeteilt werden. Wenn der Zoll bereits die Einleitung eines Bußgeldverfahrens mitgeteilt hat, kommt eine Selbstanzeige nicht mehr in Betracht.
Insofern kann eine Selbstanzeige wegen einer leichtfertigen Zollverkürzung selbst dann noch abgegeben werden, wenn die Tat entdeckt wurde oder der Zollprüfer im Unternehmen ist und die Zollprüfung durchführt.
In so einem Fall geht der Zoll im Regelfall davon aus, dass die falschen Angaben unabsichtlich gemacht worden sind.
Sollte der Zoll die Geschehnisse allerdings so werten, dass er von Vorsatz ausgeht, so ist die Selbstanzeige unwirksam, deswegen sollte vor der Abgabe einer Selbstanzeige sorgsam abgewogen werden, ob man diese erbringen will. Unsere Anwälte für Zollstrafrecht helfen hierbei.
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