Die Zollfahndung ermittelt gegen Sie? Unsere Anwälte im Zollstrafrecht helfen Ihnen.
Sie haben von der Zollfahndung Post bekommen oder es läuft ein Ermittlungsverfahren der Zollfahndung gegen Sie? Dann helfen unsere Strafverteidiger im Zollstrafrecht gerne weiter.
Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner war selbst vor seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt bei der Zollfahndung Hamburg tätig und weiß als Zollstrafverteidiger daher, wie die Zollfahnder arbeiten.
Verteidigung gegen die Zollfahndung nötig?
Sprechen Sie unsere Anwälte für Zollstrafrecht in Hamburg gerne unter +49 40 369615-0 an. Wir beraten Sie bundesweit.
Zuständigkeit der Zollfahndung
Die Zollfahndung ist zuständig für alle Verbrechen rund um die Einfuhr und Ausfuhr von Waren.
Die Zollfahnder kommen insbesondere dann ins Spiel, wenn eine Steuerhinterziehung im Bereich des Imports vorliegt.
Steuerhinterziehung beim Import
Die Zollfahndung prüft vor allem, ob Importeure ihre Importe ordnungsgemäß verzollt und angemeldet haben. Falsche Zollanmeldungen werden hier überprüft und es wird ermittelt, ob eine strafbare Steuerhinterziehung beim Import vorliegt.
Schmuggel
Aber auch beim Schmuggel von Waren wird die Zollfahndung aktiv. Auf einige Waren gibt es eine besondere Verbrauchsteuer (z.B. Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Energiesteuer etc.). Beim Schmuggel von Energieerzeugnisssen, Tabak oder Alkohol wird die Zollfahndung ebenfalls aktiv.
Die Zollfahndung ermittelt z.B. wegen folgender Straftaten:
- unerlaubte Einfuhr von Waffen
- Ausfuhr von Kriegswaffen
- Schmuggel von Rauschgift
- Schmuggel von geschützten Tieren und Pflanzen
- Geldwäsche
- Umgehung von Antidumping-Zöllen
- Umgehung von Zöllen
- Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer
- zu gering angegebene Rechnungswerte und sonst falsche Zollanmeldungen
Die Zollfahndung prüft auch, ob verbotene Waren nach Deutschland eingeführt werden. Wird verbotene Ware eingeführt, liegt meist ein Bannbruch vor. Verbotene Waren sind z.B. (Waffen, exotische Tiere, Kulturgut, gefälschte Markenprodukte etc.).
Verstoß gegen Embargos und Sanktionen
Zuletzt wird die Zollfahndung dann tätig, wenn es um Verstöße im Außenwirtschaftsrecht geht. Hier sind beispielsweise denkbar:
- Verstoß gegen Russland-Sanktionen
- Falsche Ausfuhranmeldung
- Gestellungsverstoß
Wer sich einen dieser Fehler erlaubt, wird also ebenfalls Post von der Zollfahndung erhalten.
Zuständigkeit von Hauptzollamt und Zollfahndung
Die Zollfahndung ist eine besondere Abteilung des Zolls. Zollfahnder haben besonders gute Kenntnisse im Bereich des Zollrechts und des Strafrechts und führen deswegen Ermittlungen rund um Straftaten bei der Ein- und Ausfuhr. Jährlich finden nach den offiziellen Statistiken der Zollfahndungsämter viele Verstöße statt, die auch entdeckt und bestraft werden.
Zuständig für die Ermittlung bei Zollstraftaten ist neben der Zollfahndung auch das Hauptzollamt. Das Hauptzollamt ermittelt meist aber nur bei kleineren Straftaten selbst, z.B. vereinzelten falschen Zollanmeldungen. Hat das Hauptzollamt die Vermutung, dass Einfuhrabgaben im großen Stil hinterzogen worden sind oder eine Bande von Schmugglern aktiv ist, übergibt es die Ermittlungen dann an die Zollfahndung.
Straftaten, bei denen die Zollfahndung z.B. ermittelt sind:
Straftaten | Paragraph und Gesetz |
Zigarettenschmuggel (Tabaksteuerhinterziehung) | § 370 AO |
Hinterziehung von Einfuhrumsatzsteuer | § 370 AO |
Einfuhr von Drogen | § 29 BtMG |
Falsche Angaben bei der Zollanmeldung (Zollhinterziehung) | § 370 AO |
Verstöße bei Zollagern und Steuerlagern | § 370 AO |
Steuerhehlerei | § 374 AO |
Einfuhr gefälschter Medikamente | § 95 AMG |
Rechte der Zollfahndung
Die Zollfahndung hat neue Befugnisse erhalten. Diese Befugnisse ermöglichen es ihnen, bei Zollhinterziehung und Straftaten im Bereich von Zoll und Außenwirtschaft zu ermitteln.
Das bisherige Zollfahndungsdienstgesetz wurde daher durch eine komplette Neufassung ersetzt. Hintergrund ist die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes aber auch die Umsetzung der EU Richtlinie 2016/680.
Zollhinterziehung passiert oft in der organisierten Kriminalität. Diese agiert abgeschottet, daher bekommt der Zoll nur schwer Informationen für die Strafverfolgung.
Die Zollfahndung hat z.B. folgende Rechte
- Einsatz verdeckter Ermittler
- Überwachung von Telefonen, E-Mailverkehr, Online-Durchsuchung
- Hausdurchsuchungen
- Vernehmungen von Zeugen und Beschuldigten
- Langfristige Observation
- Beantragung von Haftbefehlen und U-Haft
- Identitätsfeststellungen
- vorläufige Festnahmen
- Sicherstellungen oder Beschlagnahmen von Beweismitteln und deren Auswertung
Zollfahndung ermittelt – was tun?
Gegen Sie und Ihr Unternehmen wird wegen einer Zollstraftat ermittelt?
Dann sollten Sie im ersten Schritt einen Anwalt aus dem Zollrecht / Zollstrafrecht kontaktieren, der mit Ihnen zusammen die für Sie und Ihr Unternehmen richtige Strategie entwickelt, bevor Sie sich ggf. zur Sache äußern.
Denn als Beschuldigter haben Sie ein umfassendes Schweigerecht, von dem sie auf jeden Fall Gebrauch machen sollten. Das gilt insbesondere auch als Zeuge: Sobald Sie sich selbst belasten müssten, haben sie ein Zeugnisverweigerungsrecht.
Zollfahndung ermittelt - Schweigen ist Gold!
Es gilt der Grundsatz: Der Staat muss Ihnen nachweisen, dass sie eine Straftat begangen haben und nicht Sie dem Staat, dass Sie keine begangen haben. An dieser Beweisführung müssen Sie in keiner Form mithelfen.
Besonders bei plötzlichen Maßnahmen der Zollfahndung sollten Sie sich unter keinen Umständen irgendwie zur Sache einlassen.
Oft sind die Ermittlungen der Zollbehörden noch nicht sehr weit fortgeschritten und es lässt sich mitunter noch gar kein ausreichender Tatverdacht begründen, der für eine Anklage geschweige denn Verurteilung erforderlich wäre.
Alles was Sie sagen, kann im Zweifel missverstanden werden oder im schlimmsten Fall den Tatverdacht erhärten.
Sie haben bereits eine Vorladung vom Hauptzollamt erhalten?
Vorladung Zoll - richtig agieren
Wichtig: Einer Vorladung des Hauptzollamtes müssen Sie auf jeden Fall Folge leisten! Das Nichterscheinen kann sich nachteilig auf Ihr Verfahren auswirken.
In bestimmten Fällen können Unternehmen auch mithilfe einer strafbefreienden Selbstanzeige eine Strafe und finanzielle Konsequenzen abwenden – jedoch nur im Bereich der Zollhinterziehung.
Daher sollte der konkrete Einzelfall auf jeden Fall von einem Anwalt aus dem Zollrecht bewertet werden, der die nötige Sachkunde und Erfahrung im Zollstrafrecht mitbringt.
Anwalt Zollstrafrecht
Als auf Zoll- und Zollstrafrecht spezialisierte Rechtsanwälte stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung.
Sie haben weitere Fragen oder gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren der Zollfahndung?
Gerne sind wir Ihnen in Ihrem Fall behilflich und übernehmen für Sie auch die Auseinandersetzung mit der Zollfahndung und wahren Ihre Rechte im Verfahren und verteidigen Sie vor Gericht.
Anwalt und Partner bei O&W, Dr. Tristan Wegner, hat bei der Zollfahndung Hamburg gearbeitet und bringt daher die nötige Erfahrung, Weitsicht und Fingerspitzengefühl für Ihren Fall mit und ist der richtige Ansprechpartner für Sie bei zollstrafrechtlichen Ermittlungen durch die Zollfahndung und Ihr Strafverteidiger im Zollstrafrecht!
Sie haben Fragen zur Zollfahndung? Wir betreuen und beraten Unternehmen bei Ermittlungen durch den Zoll und das bundesweit!
Dieser Artikel wurde am 28. Juni 2020 erstellt. Er wurde am 22. Oktober 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.
Ihr Ansprechpartner
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RechtsanwaltABC-Str. 2120354 HamburgRechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.