Wir werden von Mandanten häufiger gefragt, ob es einen Bußgeldkatalog vom Zoll gibt, in dem Strafen nachgesehen werden können. Einen solchen Bußgeldkatalog des Zolls, vergleichbar mit dem Bußgeldkatalog im Straßenverkehr gibt es leider nicht.

Dazu ist auch zu bemerken, dass es eine Vielzahl an Bußgeldvorschriften gibt, nach denen Vergehen durch die Zollverwaltung geahndet werden können. Insofern gibt es auch unterschiedliche Bußgeldrahmen, in denen die Zollverwaltung das Bußgeld festsetzen kann.

Für diese Zoll-Verstöße gibt es ein Bußgeld

Es gibt eine Vielzahl von Vorschriften, die im Bereich des Zollrechts beachtet werden müssen und Verstöße können ein Bußgeld des Zolls nach sich ziehen. Exemplarisch möchten wir Ihnen einige Verstöße auflisten, bei denen es ein Bußgeld vom Zollamt gibt:

Kein Zoll-Bußgeldkatalog sondern Bußgeld nach Ermessen

Jede Bußgeldvorschrift setzt einen Bußgeldrahmen fest. Insofern kann ein Bußgeld ab einem Euro festgesetzt werden und bis zu 1 Million Euro betragen. So kann bei mangelnder Zollcompliance beispielsweise ein Bußgeld festgesetzt werden, das bis zu 1 Mio. Euro beträgt, wenn Straftaten im Unternehmen begangen wurden, und die Geschäftsführung keine Aufsichtsmaßnahmen unternommen hat.

Dabei ist wichtig, dass der Bußgeldrahmen pro Tat gilt. Insofern kann pro Verstoß ein Bußgeld theoretisch bis zur Maximalhöhe festgesetzt werden.

Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens ist es wichtig, den Zoll davon zu überzeugen, dass mindernde Umstände vorliegen oder aber überhaupt gar kein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften. Es kommt häufiger vor, dass Bußgeldverfahren von den entsprechenden Stellen eingeleitet werden und es tatsächlich an einem Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften fehlt.

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