Sie möchten Ihre Zolltarifnummer absichern? Dann erfahren Sie in unserem E-Book mehr darüber, wie Sie Zolltarifnummern bestimmen und verbindlich klären.
Aber wie findet man die richtige Zolltarifnummer und wie sichert man Sie ab? Das erklären wir in diesem Beitrag. Alles über Warentarifnummern erfahren Sie hier.
Was ist eine Zolltarifnummer?
Die Zolltarifnummer ist eine Verschlüsselung einer Ware in eine Nummer. Jede Ware im Import oder Export wird so erfasst und kann mit Zöllen oder Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen belegt werden. Die Zolltarifnummer Definition wird im gesamten Gebiet der World Trade Organisation (WTO) akzeptiert.
Alle Waren sind im Zolltarif konkret einer Zolltarifnummer zugeordnet. Tatsächlich gibt es keinen Spielraum bei der Ermittlung, sondern nur eine richtige Zolltarifnummer.
Die Ermittlung der Zolltarifnummer nennt man Tarifierung oder Einreihung der Ware in den Zolltarif.
Übrigens: Nur weil der Zoll die Einfuhren bislang „durchgewunken“ hat, bedeutet das noch lange nicht, dass der Zoll Ihre Zolltarifnummern akzeptiert hat. Warum erklären wir in diesem Blogbeitrag.
Zolltarifnummer / Warentarifnummer Unterschied
Zolltarifnummer oder Warentarifnummer sind Synonyme. Es gibt hier keine einheitliche Sprache. Beide Begriffe meinen das selbe. Insofern sollten Unternehmen sich nicht davon verwirren lassen, wenn verschiedene Begriffe durcheinander geworfen werden.
Es werden sprachlich verschiedene Begriffe verwendet, die sich zwar juristisch unterscheiden letztlich aber alle auf das gleiche abzielen – die richtige Eingruppierung der Ware in den Zolltarif:
Zolltarifnummer
Warentarifnummer
Warennummer
Taric-Code
HS-Code
KN-Code
Zollnummer
Warum werden Warentarifnummern vergeben?
Zur Ordnung des internationalen Handels ist es notwendig, sämtliche Waren die auf der Welt im- oder exportiert werden, nach einem einheitlichen und harmonisierten System zu erfassen.
Jede Ware erhält daher eine sogenannte Warentarifnummer bzw. Zolltarifnummer, anhand derer sie weltweit von den Zollbehörden eindeutig zugeordnet und erfasst werden kann. Um der Ordnungsfunktion genüge zu tun, muss also beispielsweise jedes Laufrad mit identischen Merkmalen, die gleiche einheitliche und verbindliche Codenummer erhalten, ganz gleich ob es nun in Mexiko oder Deutschland oder in Südafrika importiert wird.
Die Einreihung von Waren ist aber nicht nur für den Zoll wichtig, denn sie wirkt sich auch an anderer Stelle für die Unternehmen praktisch aus. Denn so groß wie die Vielfalt an Waren und Erzeugnissen im internationalen Handel ist, so sind es auch die potentiell anfallenden Zollsätze, die sich je nach Art der Ware stark voneinander unterscheiden können.
Die Zolltarifnummer macht einen Unterschied
So macht es beispielsweise für die Höhe der anfallenden Abgaben einen großen Unterschied, ob etwa ein Laufrad für Kinder zollrechtlich als „Fahrrad“ oder als „Spielzeug“ zu klassifizieren ist. Handelt es sich um ein Spielzeug, so fallen beim Import des Laufrads nur die üblichen Einfuhrabgaben an. Wäre ein Laufrad allerdings zollrechtlich als ein Fahrrad zu klassifizieren, so könnte sich möglicherweise das Problem des Anfalls von Antidumpingzöllen stellen.
Die exakte Einordnung in die richtige Warentarifnummer ist aber auch für die allgemeinen Anforderungen an die Ein- und Ausfuhr von Gütern extrem bedeutsam. Denn teilweise werden bei dem Im- und Export von bestimmten Waren Einfuhrgenehmigungen oder Ausfuhrerstattungen gefordert, oder es sind Zollaussetzungen und Zollkontinente vorhanden.
Ebenso lässt sich anhand der Warentarifnummer die wichtige Frage prüfen, ob eine Ware etwa mit Antidumpingzöllen belegt ist. Um diese Umstände greifbar zu machen ist die Einordnung von Produkten unter zwingende Warentarifnummern unerlässlich.
Das Harmonisierte System – HS-Code für den Zoll
Die Grundlage für die einheitliche zolltarifliche Einreihung von Waren ist heute das „Internationale Übereinkommen über das Harmonisierte System zur Bezeichnung und Codierung der Waren“ (HS-Code), das von der Weltzollorganisation (WZO/ WCO) verwaltet und regelmäßig überarbeitet wird.
Die Überarbeitungen der Nomenklatur werden regelmäßig notwendig, um sie an die neuen Bedingungen des internationalen Handels anzupassen, die sich etwa durch Entwicklungen in der modernen Warenstruktur ergeben können.
Dieses Zolltarifschema wird derzeit von mehr als 155 Vertragsparteien und 200 Verwaltungen verwendet, so dass es damit auf über 98% des Welthandels zur Anwendung kommt. Über das Harmonisierte System werden sechs der ersten Nummern der Warentarifnummer vergeben.
Tipp: HS-Code prüfen ist wichtig
Die deutschen Zollbehörden verknüpfen häufig die regelmäßigen Änderungen des HS mit einer Pflicht der Unternehmen, ihre Einreihungspraxis zu überprüfen. Es empfiehlt sich daher mindestens bei einer Überarbeitung des HS zu überprüfen, ob die verwendeten Codenummern noch dem aktuellen Stand entsprechen. Der HS-Code für den Zoll muss stimmen und Sie sollten den HS-Code regelmäßig prüfen.
Die derzeitige Nomenklatur umfasst etwa 5.000 feingliedrig unterteilte, verschiedene Warengruppen, die durch einen sechsstelligen Code bezeichnet und nach verbindlichen Regeln in eine rechtliche und logische Struktur gebracht wurden.
So sieht dann beispielsweise der Zolltarif auf den ersten vier Nummern für das Kapitel 85 („Elektrische Maschinen etc.“) aus.
Dabei gliedert sich die Nomenklatur derzeit in 21 Abschnitte und 99 Kapitel, die ihrerseits dann in den Unterpositionen die Warengruppen bezeichnen.
Um sich einen ersten Überblick über das Zolltarifschema zu verschaffen ist es hilfreich zu wissen, dass diese grundsätzlich nach dem „Produktionsprinzip“ aufgebaut sind.
Das bedeutet,
dass sich grundsätzlich am Anfang des Zolltarifs eher Rohstoffe befinden,
in der Mitte werden Zwischenprodukte aufgeführt
und am Ende finden sich fertige Waren wieder.
Das Harmonisierte System hat die praktische Auswirkung, dass beispielsweise ein Entfernungsmesser weltweit unter die HS-Unterposition 901510 eingereiht wird.
Die Kombinierte Nomenklatur – Schlüssel zur Warentarifnummer
Die Zolltarife der einzelnen Länder und Staatenverbünde bauen auf dem HS auf und erweitern die Codenummer um weitere Stellen. So auch innerhalb der Europäischen Union.
Auf EU-Ebene gibt es die Kombinierte Nomenklatur (KN), die die 7. + 8. Stelle der Codenummern festlegt und den Waren Zollsätze, Textilkategorien, Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrgenehmigungen zuordnet.
Wird eine bestimmte Position oder Unterposition des HS nicht für Gemeinschaftszwecke weiter unterteilt, werden die 7. + 8. Stelle durch „00“ ersetzt.
Die KN gilt sowohl in der EU als auch in den assoziierten Staaten (BG, RO, TR, etc.) und ist im Gegensatz zum HS immer nur für ein Jahr gültig.
Während des Jahres ist die achtstellige Nomenklatur dann verbindlich und kann nicht geändert werden!
Die Europäische Union veröffentlicht jährlich in ihrem Amtsblatt die jeweils gültige und aktualisierte Fassung der KN als Verordnung. Damit sich die Unternehmen darauf einstellen können, erfolgt die Veröffentlichung spätestens zum 31.10 für das Folgejahr.
Die neue KN regelt dann die ersten acht Stellen des Zolltarifs bzw. des TARIC, sowie die Drittlandszollsätze für das Folgejahr.
Sie führen immer die gleichen Waren ein?
Firmen die regelmäßig gleichartige Waren einführen sollten daher nach Möglichkeit davon Gebrauch machen sich kostenlos eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) erteilen zu lassen.
Die Kombinierte Nomenklatur umfasst ihrerseits 21 Abschnitte, 99 zweistellig bezifferte Kapitel, 1.224 vierstellig bezifferte HS-Positionen, 5.205 sechsstellig bezifferte HS-Unterpositionen und 9.382 achtstellig bezifferte KN-Unterpositionen.
Der Aufbau der Kombinierten Nomenklatur lässt sich anhand folgender Abbildung am Beispiel der Einreihung von Schokolade verdeutlichen:
Kapitel des Harmonisierten Systems
2-stellig
Kakao und Zubereitungen aus Kakao = Kapitel 18
HS-Position
4-stellig
Schokolade und andere kakaohaltige Lebensmittelzubereitungen = 1806
HS-Unterposition
6-stellig
Kakaopulver mit Zusatz von Zucker oder anderen Süßmitteln = 1806 10
KN-Unterposition
8-stellig
Keine Saccarose enthaltend oder mit einem Gehalt an Saccharose (einschließlich Invertzucker als Saccharose berechnet) oder Isoglucose (als Saccharose berechnet) von weniger als 5 GHT = 1806 10 15
Integrierter gemeinschaftlicher Zolltarif (TARIC)
Wie bereits erläutert, besteht eine anzumeldende Codenummer aus bis zu elf Ziffern.
Die neunte und zehnte Ziffer in der Codenummer ergänzen diese durch die sogenannten TARIC-Nummern. Der TARIC ist der Integrierte Tarif der Europäischen Gemeinschaft und verschlüsselt weitere gemeinschaftliche Maßnahmen der EU.
Außerdem werden von den beiden Nummern handelspolitische Maßnahmen wie Antidumpingzölle oder Ausgleichszölle und Maßnahmen im Zusammenhang mit der Einschränkung der Beförderung wie Ein- und Ausfuhrverbote, Einfuhr- oder Ausfuhrbeschränkungen und mengenmäßige Beschränkungen erfasst.
In Einzelfällen werden auch Maßnahmen zu Statistikzwecken im Rahmen der Ein- und Ausfuhrüberwachung über diese Ziffern codiert.
Ist keine nationale Unterteilung vorgesehen, ist diese Stelle wieder entsprechend mit „0“ gekennzeichnet.
Achtung: Die Daten für den TARIC werden jeden Tag von der Europäischen Union aktualisiert und unmittelbar und arbeitstäglich durch das Zentrum für Informationsverarbeitung und Informationstechnik (ZIVIT) zur Verfügung gestellt.
Damit reagiert die EU auf tagesaktuelle Ereignisse.
Die elfte Stelle der Codenummer wird von einzelnen Ländern wie Deutschland zur Festlegung nationaler Regelungen und Maßnahmen verwendet. Darunter lassen sich also nationale Verbote und Beschränkungen oder Einfuhrumsatzsteuersätze einer Ware zuordnen
So ergibt sich beispielsweise für Luftreifen aus Kautschuk von der für Personenkraftwagen verwendeten Art die TARIC-Unterposition 4011 1000 00.
Aufbau Zolltarifnummer
Der Aufbau der Zolltarifnummer richtet sich nach dem Harmonisierten System und der Kombinierten Nomenklatur, sowie dem Taric. Aus der Kombination ergibt sich der Aufbau der 8 – 11 stelligen Zolltarifnummer.
Kapitel
90
„Medizinische und chirurgische Instrumente, Apparate und Geräte“ (HS, weltweit gleich)
HS-Position
9021
„Künstliche Körperteile“ (weltweit gleich)
HS-Unterposition
9021 21
„künstliche Zähne“ (weltweit gleich)
TARIC-Unterposition
9021 2190 00
(EU-weit gleich)
Codenummer
9021 2190 00 1
„für Menschen“ EZT (nur in DE)
Zolltarifnummer ist 11 stellig
Die Zolltarifnummer ist 11 stellig wenn es um den Import geht. Dann muss die gesamte TARIC-Codenummer angegeben werden, die 11-stellig ist.
Bei der Ausfuhranmeldung ist die Zolltarifnummer lediglich 8-stellig.
Einreihung von Waren in den Zolltarif
Die passende Zolltarifnummer für das eigene Produkt zu finden, nennt sich „Einreihung“ von Waren in den Zolltarif.
Es handelt sich hier um einen juristischen Vorgang, bei dem der Zolltarif mit seinen Anmerkungen und Erläuterungen sowie seiner Systematik berücksichtigt werden muss.
Keinesfalls ist es ausreichend, dass einfach nur der Wortlaut der Zolltarifnummer herangezogen wird. Zwar ist das der erste Schritt. Jedoch kann trotz des Wortlautes der Zolltarifnummer eine Ware in eine andere Position eingereiht werden, was sich nur aus den Erläuterungen und Anmerkungen zum Zolltarif ergibt.
Außerdem existieren sogenannte Allgemeine Vorschriften zur Auslegung des Zolltarifs – ein Regelwerk, das als eine Art Grundgesetz für die zolltarifliche Einreihung von Waren funktioniert und weltweit einheitlich angewandt wird.
Richtige Zolltarifnummer finden
Damit stellt sich gleichsam die Frage wie genau Sie die richtige Zolltarifnummer finden können.
Zunächst einmal kann festgehalten werden, dass mit der Einreihung die Zuordnung von Waren zu einer konkreten Warennummer gemeint ist.
Dabei existiert für alle möglichen Waren von vornherein eine feststehende Zolltarifposition.
Je nach dem für welche Zwecke die Zolltarifposition benötigt wird, umfasst die Warencodierung bis zu elf Ziffern.
Die Warennummer für die Ausfuhr etwa ist eine achtstellige Warennummer und der Code für die Einfuhr ein elfstelliger.
Um die Ware richtig einzureihen, ist es empfehlenswert, sich hier an eine strikte Reihenfolge zu halten.
Warendefinition
Wahl der zutreffenden KN-Bereiche, Abschnitte und Kapitel
Festlegung der zutreffenden HS-Position innerhalb dieser Kapitel
Einreihung in die 4-stellige HS-Position, dabei Abschnitts- und Kapitelanmerkungen und AV beachten
Einreihung in die 8-stellige KN-Nummer, dabei Abschnitts- und Kapitelanmerkungen und AV beachten
Zoll-Ware richtig definieren
Wichtig ist also zunächst einmal, dass Sie Ihre Ware möglichst genau definieren. Eine präzise Warendefinition ist essentiell wichtig für die Wahl der richtigen Zolltarifnummer.
Passieren hier Fehler, hat das mitunter Auswirkungen auf die Zollanmeldung und die Verzollung. Falsche Zolltarifnummern können zu hohen Nachzahlungen und unter Umständen auch zu Strafverfahrenführen.
Steht einmal die Warendefinition, kann auf die Allgemeinen Vorschriften für die Einreihung zurückgegriffen werden.
Wie aber geht man eine solche Definition am besten an? Folgende Fragestellungen helfen Ihnen bei der Festlegung einer Warendefinition!
Wie definiere ich eine Ware im Zollrecht?
Welche Funktion erfüllt die Ware und wie wird sie ausgeübt?
Welche Bestandteile hat die Ware?
Welche funktionellen Eigenschaften besitzen die (Einzel-)Teile?
Gibt es einen bestimmten Verwendungszweck?
Welche Beschaffenheit hat die Ware? Ist es eine vollständige, unfertige oder zerlegte Ware oder eine Warenzusammenstellung?
Welches Material wurde für die Herstellung der Ware verwendet?
Wenn die Ware aus mehreren Materialien besteht, welches ist das charakterbestimmende Material?
Wie ist die Ware verpackt?
Wer sind die Käufer, Verkäufer und Verwender der Ware?
Folgende zolltarifliche Begriffe und Bezeichnungen werden in dem Zusammenhang auch oft verwendet und sind für Außenstehende oft unklar:
Was sind Teile im Sinne des Zolltarifs?
Zerlegt man eine Maschine oder ein mechanisches Gerät, erhält man mehrere (Einzel-)Teile. Jene Teile werden bei der Herstellung von vollständigen Waren durch unabhängige Herstellungsprozesse oder Fertigungstechniken hergestellt.
Um ein (Einzel-)Teil für sich genommen tariflich einzureihen, ist daher vorab die Einreihung der vollständigen Ware (also z.B. des mechanischen Geräts) notwendig.
Was ist Zubehör im Sinne des Zolltarifs?
Der Zubehör einer Ware wird als eigenständige, gebrauchsfertige Ware behandelt, weist aber einen funktionellen Zusammenhang mit einer anderen Ware auf und ergänzt diese in einer bestimmten Art und Weise.
So ermöglicht Zubehör grundsätzlich eine bessere Verwendung der Hauptware oder erweitert deren Nutzungsfunktion.
Zubehör kann daher mitunter auch unter einer eigenständigen Zolltarifnummer eingereiht werden.
Was ist eine unfertige Ware im Sinne des Zolltarifs?
Waren sind dann unfertige Waren, wenn sie bis zur Fertigstellung noch bearbeitet werden müssen, so z.B. Rohlinge, die aber bereits den Umriss der fertigen Ware aufweisen. Allerdings ist die Bewertung vom Einzelfall abhängig.
Was ist eine unvollständige Ware im Sinne des Zolltarifs?
Eine unvollständige Ware muss mindestens die maßgeblichen Bestandteile der vollständigen Ware aufweisen. Das ist der Fall, wenn mehr als 50 % der vollständigen Ware gestellt wird. Auch hier entscheidet aber der Einzelfall über die Einordnung der Ware.
Was sind zerlegte oder noch nicht zusammengesetzte Waren im Sinne des Zolltarifs?
Bei zerlegten oder noch nicht zusammengesetzten Waren handelt es sich um Waren, deren verschiedene (Bestand-)Teile lediglich zusammengesetzt werden müssen, um die vollständige Ware zu ergeben.
Das Zusammensetzen kann entweder durch Hilfsmittel (z.B. Schrauben, Muttern, etc.) oder durch einen anderen Vorgang, wie z.B. Vernieten oder Schweißen erfolgen. Dabei kommt es nicht auf die Kompliziertheit des Zusammensetzens an.
Voraussetzung: die Waren dürfen nicht mehr weiter bearbeitet werden.
Was sind Warenzusammenstellungen im Sinne des Zolltarifs?
Warenzusammenstellungen bestehen
aus mindestens zwei verschiedenen Waren, für deren Einreihung unterschiedliche Positionen in Betracht kommen
und die zur Befriedigung eines speziellen Bedarfs oder zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit zusammengestellt worden sind und
so aufgemacht sind, dass sie sich ohne vorheriges Umpacken zur direkten Abgabe an die Verbraucher eignen (z.B. in Schachteln, Kästchen, Klarsichtpackungen oder auf Unterlagen).
Was sind Verpackungen im Sinne des Zolltarifs?
Als „Verpackungen“ gelten innere und äußere Behältnisse, Aufmachungen, Umhüllungen und Unterlagen mit Ausnahme von Beförderungsmitteln — insbesondere Behältern —, Planen, Lademitteln und des bei der Beförderung verwendeten Zubehörs.
Grundsätzlich ist für die Tarifierung zu empfehlen, sich an einen zweistufigen Definitionsprozess zu halten, um eine möglichst objektive Warendefinition herzuleiten und die fehleranfällige subjektive Wahrnehmung außen vor zu lassen.
Daher kann folgende Vorgehensweise helfen:
Identifikation der Ware mithilfe der Beschreibungen innerhalb der KN
Identifikation der Ware mithilfe außerhalb der KN
Zoll-Ware richtig einreihen
Wurde die Ware identifiziert und genau definiert, müssen im Anschluss die möglichen Abschnitte und Kapitel innerhalb der Kombinierten Nomenklatur ermittelt werden.
Der EZT Online kann hierbei hilfreich sein, um sich eine Übersicht und erste Orientierung im Inhaltsverzeichnis der KN zu verschaffen.
Um mögliche HS-Positionen innerhalb der ermittelten Kapitel auszuwählen, sollten dann die Warendefinition und die stoffliche Beschaffenheit der Ware mitberücksichtigt werden.
Der wichtigste Grundsatz dabei ist aber stets, dass Waren und Erzeugnisse immer ausschließlich anhand und aufgrund ihrer rein objektiven Beschaffenheit zu klassifizieren und in das Zolltarifschema einzureihen sind.
Der Verwendungszweck der jeweiligen Waren spielt nur dann eine Rolle, wenn der Zolltarif oder die Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur dies festlegen.
Auch kommt es bei der Einreihung grundsätzlich nicht auf eine subjektive Verwendungsabsicht des Unternehmers an. Vielmehr kommt es auf den Wortlaut des Tarifs und die Anmerkungen an.
Erläuterungen sind dabei eine wichtige Auslegungshilfe.
Nicht erheblich hingegen sind die Bezeichnung der Ware, Zertifizierung, Benutzerhandbuch oder wissenschaftliche Meinungen.
Wie reihe ich eine Ware in den Zolltarif richtig ein?
Maßstab bei der zolltariflichen Einreihung sind die Allgemeinen Vorschriften und Erläuterungen.
Die Bezeichnung der Ware, die subjektive Verwendungsabsicht des Unternehmens, die Zertifizierung, das Benutzerhandbuch oder wissenschaftliche Meinungenspielen hier keine Rolle und werden nicht berücksichtigt!
Schwierigkeiten bei der Abgrenzung
Einige Beispiele sollen noch einmal die praktischen Auswirkungen der richtigen Zolltarifnummer verdeutlichen:
Ein Holzstuhl könnte nach seiner stofflichen Beschaffenheit in Position 4421 als „Andere Waren aus Holz“
oder seiner Verwendung als Möbelstück in Position 9401 als „Sitzmöbel“ eingereiht werden.
In dem Fall ist die Zolltarifnummer 9401 deutlich genauer, als die Tarifnummer 4421, sodass diese vorzuziehen wäre. Aber Vorsicht bei der genaueren Unterteilung:
Denn die Tarifnummer 9401 40 erfasst „andere Sitzmöbel, mit Gestell aus Holz“.
Allerdings bezieht sich das lediglich auf ein Holzgestell.
Wenn dieses bei unserem Stuhl z.B. nicht aus Holz ist und auch nicht aus Metall (z.B. aus Plastik) dann greift hier die 9401 80 als richtige Warentarifnummer.
Problematisch ist oft auch die Zolltarifnummer für Medizinprodukte. Ein Dialysebeutel könnte nach seiner stofflichen Beschaffenheit als „Kunststoffe oder Waren daraus“ in die Position 3926 einzuordnen sein oder aber seiner Funktion nach möglicherweise auch als ein „Teil oder Zubehör“ eines Dialysegeräts in das Kapitel 90 eingereiht werden. Im ersten Fall würden Zölle anfallen, wohingegen die Beutel als Teile eines Dialysegeräts zollfrei wären.
Wo finde ich die Warentarifnummer?
Die Warentarifnummer wird vom Lieferanten teilweise auf der Handelsrechnung angegeben. Das ist aber keine Garantie dafür, dass diese auch stimmt. Mehr Informationen zur Warentarifnummer finden Sie bei der Europäischen Union hier.
Ist Warentarifnummer und Zolltarifnummer das gleiche?
Ja, die Begriffe sind synonym und bedeuten das gleiche.
Wo finde ich die 11 stellige Zolltarifnummer?
Die elfstellige Zolltarifnummer wird vom Lieferanten auf der Rechnung im Regelfall nicht angegeben. Dies ergibt oft nur die ersten sechs Stellen vor. Die restlichen Stellen müssen Sie aus dem elektronischen Zolltarif entnehmen.
Wie sieht eine Zolltarifnummer aus?
Eine Zolltarifnummer besteht aus insgesamt elf Ziffern. Ein Beispiel für eine Zolltarifnummer ist „4901 9900 00 9“. Dabei verschlüsselt die Zolltarifnummer von vorne nach hinten eine spezifische Ware.
Ist der HS Code die Zolltarifnummer?
Zolltarifnummer und HS-Code sind nicht das Gleiche. Der HS-Code bezieht sich lediglich auf die ersten sechs Ziffern der Zolltarifnummer und ist weltweit einheitlich. Die Zolltarifnummer kann bis zur elf Stellen aufweisen. Insofern enthält die Zolltarifnummer den HS-Code.
Was passiert bei falscher Zolltarifnummer?
Bei einer falschen Zolltarifnummer wird die Sendung angehalten, durch den Zoll inspiziert und es erfolgt eine Nachberechnung vom Einfuhrzoll. Im schlimmsten Fall wird ein Strafverfahren angemeldet, weil eine falsche Zolltarifnummer als Steuerhinterziehung gewertet werden kann.
Wie setzt sich die Zolltarifnummer zusammen?
Die Zolltarifnummer setzt sich aus Kapiteln, Positionen und Unterpositionen zusammen. Die ersten zwei Stellen sind das Kapitel, die ersten vier Stellen werden als Position bezeichnet, die ersten sechs Stellen als Unterpositionen des Harmonisierten Systems und die ersten acht Stellen als Unterpositionen der Kombinierten Nomenklatur.
Wer legt die Zolltarifnummer fest?
Die Zolltarifnummer wird durch niemanden festgelegt. Unternehmen müssen prüfen, welche Zolltarifnummer sie für richtig halten. Der Zeugen freilich eine abweichende Auffassung dazu haben. Letztlich verbindlich festgelegt wird eine Zolltarifnummer entweder im Rahmen einer verbindlichen Zolltarifauskunft oder durch einen Richter.
Was ist der KN Code?
Der KN-Code ist die achtstellige Zolltarifnummer. Die Kombinierte Nomenklatur (KN) ist eine Verfeinerung des internationalen Zolltarifs auf Ebene der Europäischen Union. Diese Nummer verschlüsselt Zollsätze, Einfuhrverbote oder Genehmigungen.
Was ist der Taric?
Beim Taric handelt es sich um die neunte und zehnte Stelle der Zolltarifnummer. Hierbei werden gemeinsame Maßnahmen der Europäischen Union verschlüsselt, z.B. Antidumpingzölle, Voraussetzungen oder Zollkontingente. Beim Taric handelt es sich damit um eine Verfeinerung der Kombinierten Nomenklatur.
Sind Zolltarifnummern international?
Nur zum Teil. Die ersten sechs Stellen der Zolltarifnummer basieren auf dem Harmonisierten System und sind daher international einheitlich. Da die einzelnen Zölle aber nicht auf der Ebene der ersten sechs Stellen codiert werden, kommt es auf die ganze Zolltarifnummer an. Das bedeutet auch, dass die vom Lieferanten vorgegebenen Zolltarifnummer nicht ausreichend sind, um eine Verzollung in der EU durchzuführen, weil diese ihm nicht international komplett vereinheitlicht sind.
Die richtige Zolltarifnummer zu finden, fällt selbst Politkern nicht leicht. So hat ein schweizerischer Politiker im Parlament einen Lachanfall bekommen, als er eine Fundstelle aus dem Zolltarif der Schweiz zu Bündnerfleisch vorlesen musste.
Er schloss mit den Worten, dass er selbst nicht wisse, was er da eigentlich gerade vorgelesen hatte.
Wer gibt über Zolltarifnummern Auskunft?
Eine Auskunft über die richtigen Zolltarifnummern zu erhalten gestaltet sich heutzutage relativ leicht. Es gibt für Unternehmen viele Möglichkeiten Informationen zur richtigen Zolltarifnummer anzufordern. Die wichtigsten Möglichkeiten Auskünfte zur richtigen Zolltarifnummer zu erhalten möchten wir nachfolgend darstellen.
Auskunft der Zollverwaltung
Eine Auskunft zur richtigen Warennummer erteilt grundsätzlich zunächst die Zollverwaltung. Es besteht hier in vielem Fällen die Möglichkeit, beim Anfertigungszollamt oder beim für Sie zuständigen Hauptzollamt eine unverbindliche Anfrage zu tätigen. Wenn Sie einen Zoll-Sachbearbeiter haben, der kooperativ ist, dann wird Ihnen auch Ihr Zollamt entsprechend bei der Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer weiterhelfen.
In vielen Fällen verweist das einzelne Zollamt aber auf die Zoll-Infohotline, bei denen Unternehmen Ihre Auskünfte platzieren können. Es gibt eine einheitliche Auskunftsstelle in Dresden, die jedes Unternehmen anrufen kann. Die Rede ist hier vom Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll.
Die Zollauskunft ist Monat bis Freitag von 8:00 Uhr bis 17:00 Uhr besetzt.
Unternehmen können unter der Telefonnummer 0351 44834-520 oder der E-Mail info.gewerblich@zoll.de anfragen, welche Zolltarifnummer richtig ist. Für Anträge auf Zolltarifnummern steht auch die Telefaxnummer 0351 44834-444 zur Verfügung.
In der Vielzahl von Fällen können Sie dem Zoll hier schildern, um welches Produkt es geht und erhalten eine erste Einschätzung, welche Zollnummer richtig ist.
Die Erfahrung zeigt allerdings, dass der Anruf bei zwei verschiedenen Mitarbeitern an der Auskunfts-Hotline mitunter zu unterschiedlichen Zollnummern führt.
Die Auskünfte, die man hier erhält, sind mitunter also mit Vorsicht zu genießen. Sie sind unverbindlich und das Unternehmen kann sich hierauf später nicht berufen. Das gilt auch schon deswegen, weil es Beweisprobleme gibt, welche Aussagen, die die Zollmitarbeiter getroffen haben zu beweisen.
Datenbanken mit Zolltarifnummern
Wer selber recherchieren möchte, welche Warennummer richtig ist, dem stehen auch viele Internet-Datenbanken zur Verfügung. Beispielshaft sind hier die folgenden Möglichkeiten zu nennen:
www.zolltarifnummern.de Es handelt sich hierbei um eine Internetseite der Marketing-Agentur „NG Marketing“. Auf dieser Internetseite lassen sich Zolltarifnummern entweder nach dem TARIC oder der Beschreibung der Ware suchen.
http://auskunft.ezt-online.de Zur vertieften Recherche lässt sich auch die Auskunftsanwendung elektronischer Zolltarif (EZT) der Zollverwaltung nutzen und auch hier Auskünfte über die zutreffenden Zollnummern und Zollsätze. Die Suche in dieser Anwendung ist allerdings nicht so komfortabel, wie auf der vorgenannten Internetseite. Man benötigt bereits einige Erfahrung, um mit dem EZT-Online die richtigen Zolltarifnummern zu finden.
www.destatis.de Auf dieser Seite des Statistischen Bundesamtes lässt sich das Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik einsehen, wobei ich hier die Zolltarifnummern ebenfalls zugrunde liegen. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Zolltarifnummern herunterzuladen.
Bei diesen Datenbanken ist allerdings anzumerken, dass obwohl sie eine schnelle Ermittlung der Zolltarifnummern ermitteln, diese Auskünfte teilweise von privatwirtschaftlichen Unternehmen stammen. Insofern kann nie zu 100 % sichergestellt sein, dass die Datenbanken vollständig und richtig sind.
Selbst die Zollverwaltung verweist in ihrer eigenen Auskunftsanwendung EZT-Online darauf hin, dass die dort getätigten Angaben nur unverbindlich sind. Dennoch stellen diese Auskunftsanwendungen und Datenbanken eine gute Möglichkeit zu einer ersten Recherche dar.
Auskünfte der Speditionen / Zollagenturen
Viele Unternehmen beauftragen auch Speditionen oder richtige Zollagenturen, ihnen die richtigen Zolltarifnummern herauszusuchen und Auskünfte zum Zolltarif zu geben.
Die meisten dieser Speditionen machen auch einen hervorragenden Job wenn sie Auskünfte geben. Gleichwohl gilt: Auch die Spedition kann nicht mit letzter Sicherheit die Warennummer richtig ermitteln. Denn oft fehlt ihr die Fachkenntnis über die spezifischen Eigenschaften der Ware. Diese kennt immer nur der Importeur. Daher wird eine Zollnummer dann meist anhand der Handelsunterlagen (z.B. Rechnungen) bestimmt oder auch lediglich die Tarifnummer aus der Rechnung übernommen.
Verantwortlich für Zolltarifnummre ist der Importeur
Ein beliebter Irrtum von Unternehmen: Wenn ein Zolldeklarant eingeschaltet ist, trägt diese die Verantwortung für die richtige Zollnummer und damit verbundene Informationen. Das ist falsch. Aus Sicht des Zolls, ist das Unternehmen verantwortlich, das sogar seinen Dienstleister prüfen und überwachen muss.
Professionelle Tarifierungsdienstleister
Mittlerweile gibt es auch Unternehmen, die sich darauf spezialisiert haben eine Tarifierung von Waren vorzunehmen. Das gilt insbesondere für die Fälle, in denen eine große Anzahl von Waren eingeführt werden muss. Diese Anbieter versprechen mitunter, dass die Tarifnummer von alleine vorgeschlagen wird, sodass eine Auskunft der Zollverwaltung nicht mehr möglich ist.
Allerdings ist zu bemerken, dass automatische Vorschläge von Zolltarifnummern immer damit stehen und fallen, wie gut die Qualität der zur Verfügung gestellten Daten durch das Unternehmen ist. Ist der Materialstamm unvollständig und sind für die richtige Einreihung in der Warenwirtschaft nicht alle Zollrechtlichen Aspekte hinterlegt worden (das ist äußerst selten der Fall), ist auch eine automatische Tarifierung der Waren nicht komplett automatisiert möglich.
Zudem kann auch eine (Teil-)Automatisierung der Ermittlung automatischer Warentarifnummern niemals Fachwissen innerhalb des Unternehmens ersetzen.
Insofern ist zu bemerken, dass beispielsweise eine Edelstahlschraube mit Gewinde und Kopf anders in den Zolltarif eingereiht wird, als eine Edelstahlbolzenschraube ohne Gewinde.
Insofern können auch automatisierte Ermittlungen von Zolltarifnummern die Ermittlung der richtigen Zolltarifnummer nicht vollständig ausschließen.
Software zur automatischen Bestimmung Zolltarifnummer
Unser Zollrecht-Anwalt Dr. Tristan Wegner von O&W Rechtsanwälte hat sich im Zuge dessen mit Henning Uiterwyk von der Firma Netwyk zu diesem Thema ausgetauscht.
Softwareentwickler Uiterwyk stellt in dem Gespräch seine Idee und Software für die automatische Zolltarifnummernbestimmung vor.
Deutlich wurden in dem Gespräch u.a. folgende Auffassungen:
Die Software habe nichts mit künstlicher Intelligenz zu tun, sondern arbeite deterministisch und die Ergebnisse seien deswegen stets nachvollziehbar, so Henning Uiterwyk.
Rechtsanwalt Dr. Wegner weist hingegen darauf hin, dass sich Spezialfälle nicht mit einer Software lösen lassen dürften, diese aber ein guter Ansatz für große Artikelstämme sei, die tarifiert werden müssten. Es komme aber auch auf die Stammdatenqualität an.
Um mehr über das Thema automatisierte Zolltarifnummern zu erfahren, schauen Sie gerne in das Video.
Verbindliche Auskünfte der Zollverwaltung
Insofern besteht auch die Möglichkeit, das Unternehmen eine verbindliche Zolltarifauskunft bei der Zollverwaltung einholen. Es handelt sich hierbei um die rechtlich einzige Möglichkeit, wirklich Rechtssicherheit zu erhalten. Denn eine einmal erteilte verbindliche Zolltarifauskunft bindet die Zollbehörden an diese Zolltarifnummer.
Allerdings gibt es auch eine Kehrseite. Denn auch das Unternehmen ist für mindestens drei Jahre an diese Zolltarifnummer gebunden. Wenn also nicht vor der Beantragung der verbindlichen Zolltarifauskunft vorgeprüft wird, ob die Vorstellung des Unternehmens überhaut realistisch sind, so kann man sich mit der Beantragung einer solchen verbindlichen Zolltarifauskunft schnell ein Bärendienst erweisen.
Wenn Unternehmen sich aber sicher sind, eine realistische Chance auf die gewünschte Zolltarifnummer zu haben, sollte der Weg einer verbindlichen Auskunft zur Zolltarifnummer auf jeden Fall gegangen werden. Auch die Zollabfertigungen können mit einer solchen verbindlichen Auskunft des Zolls erheblich beschleunigt werden.
Auskunft eines Anwalts für Zollrecht zur Zolltarifnummer
Auch Rechtsanwälte geben Auskünfte zur richtigen Zolltarifnummer.
Dabei ist nur darauf zu achten, dass es sich um eine Anwaltskanzlei handelt, die auch tatsächlich entsprechend langjährige fachliche Expertise bei der Ermittlung von Zolltarifnummern aufweist.
Ansonsten besteht immer das Risiko, dass eine falsche Auskunft zur Zolltarifnummer auch von Anwälten getätigt wird. Die Konsequenzen für ein Unternehmen sind dann oft erheblich, weil Nachzahlungen, Strafverfahren oder eine zu teure Verzollung drohen.
Zudem ist der Vorteil, dass Rechtsanwälte im Regelfall nicht nur eine isolierte Auskunft zur Zolltarifnummer geben, sondern auch das Gesamtbild des Imports und Exports im Blick haben. In manchen Fällen kann eine legale Umstellung der Lieferströme oder Modifikation des Produktes bereits ausreichend sein, um eine vergünstigte Warentarifnummer zu erhalten. Insofern kann durch Rechtsanwälte eine umfassendere Beratung erfolgen, als beispielsweise von der Zollverwaltung.
Die Zollverwaltung weist auf ihrer Internetseite im Übrigen auch selbst darauf hin, dass Auskünfte des Zolls selbst keine umfassende Rechtsberatung durch einen Anwalt für Zollrecht ersetzen. Auch insofern lohnt es sich daher anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Anwaltliche Beratung zum Zolltarif
Und wie unterstützen wir Sie, die richtige Warentarifnummer zu finden?
Wie aufgezeigt, kann die Einreihung im Einzelfall sehr anspruchsvoll sein, da das Warenverzeichnis abstrakt ist und es dementsprechend immer nur eine fehlerfreie Einreihung eines Produktes geben kann, sodass nur eine Warentarifnummer die zollrechtlich richtige ist.
Schon die Definition einer Ware und das Erkennen ihrer genauen Zusammensetzung kann Unternehmen vor große Probleme stellen. Mit einer fehlerhaften Einreihung von Produkten gehen diverse Gefahren einher, wie etwa eine Steuerhinterziehung, die mögliche Versagung von zollrechtlichen Bewilligungen oder auch häufigere Beschau durch den Zoll.
So finden wir die Zolltarifnummer
Wir prüfen die Einreihung Ihrer Ware und geben Auskunft über die richtige Warentarifnummer.
Wir beantragen eine verbindliche Zolltarifauskunft zum Zolltarif (vZTA), um die Richtige Einordnung in den Zolltarif abzusichern.
Bei falschen Auskünften durch den Zoll prüfen wir diese und geben Ihnen Sicherheit für die Einfuhr.
Strategische Beratung zu Zollsätzen bei Import und Export
Dieser Artikel wurde am 13. Juli 2018 erstellt. Er wurde am 25. Juli 2023 aktualisiert