Sie haben sich vielleicht schon einmal gefragt, wieso Incoterms jeder kennen sollte.

Die Antwort ist einfach: Diese Handelsklauseln vereinfachen den internationalen Handel. Incoterms waren Ihnen im Detail noch nie ganz verständlich? Hier werden diese einfach erklärt. Die Vereinbarung von Incoterms ist im internationalen Handel absolut üblich und jedes im Außenhandel tätige Unternehmen sollte sich der Bedeutung der Incoterms bewusst sein.

Wir gehen in diesem Artikel auf typische Fragen und Fallstricke ein und erklären, warum Incoterms benötigt werden. Zuletzt ist die aktuelle Version erschienen, die einige Änderungen gegenüber der Version von 2010 mit sich gebracht hat.

Falls sie Beratung von unseren Anwälten zu Incoterms benötigen, sprechen Sie uns gerne an. Wir beraten Unternehmen im Hinblick auf die Vereinbarung und Haftung unter +49 40 369615-0.

Wer braucht Incoterms?

Vielen international agierenden Unternehmen wird das Wort „Incoterms“ ein Begriff sein. Diese werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce – ICC) herausgegeben.

Es handelt sich dabei um eine Vielzahl von freiwilligen Klauseln, die der Auslegung handelsüblicher Vertragsformeln im internationalen Warenhandel dienen. Durch die Klauseln wird der internationale Handel um einiges erleichtert und übersichtlicher gemacht.

Da diese freiwilligen Klauseln mittlerweile aber eine so wesentliche Bedeutung erlangt haben, sollte jedes Unternehmen genau wissen was sich hinter den einzelnen Abkürzungen genau verbirgt, denn die Bedeutung der Incoterms im Außenhandel darf nicht unterschätzt werden.

Zusammengefasst braucht jeder Incoterms, der im internationalen Handel unterwegs ist.

Zusammenfassung: Wer Incoterms benötigt

  • jedes Unternehmen, das Ware importiert oder exportiert,
  • jeder der verlässliche Regelungen im Kaufvertrag schätzt und Streitigkeiten vermeiden will,
  • Spediteure und Zollagenten, die die Verzollung vornehmen und den Zollwert bestimmen müssen

Definition

EXW FCA CPT CIP? Incoterms sind im Prinzip nichts anderes als ein Code. Ein Code der sich aus immer drei unterschiedlichen Buchstaben zusammensetzt, hinter welchem sich dann eine bestimmte Regel befindet.

Diese Regeln beschäftigen sich jeweils mit den Rechten und Pflichten von Käufern und Verkäufern im internationalen Handelsverkehr. Inhaltlich regeln sie insbesondere die Pflichten, Obliegenheiten und Risiken der Parteien. Es geht dabei um den Transport, den Ort der vertragsmäßigen Lieferung, den Zeitpunkt des Gefahrübergangs, die Kostentragung und Versicherung.

Durch die vereinheitlichten Begriffe erreichen Vertragspartner eine international einheitliche Auslegung bestimmter Pflichten von Käufern und Verkäufern. Auf diese Weise können Missverständnisse vermieden und Rechtsstreitigkeiten verhindert werden. Dies ist auch der Grund warum die Anwendung von Incoterms international auf hohe Zustimmung stößt – sie werden den Anforderungen der Wirtschaft auf der gesamten Welt gerecht.

Fragen zu Incoterms?

Sie benötigen Rechtsrat im Hinblick auf die Handelsklauseln? Dann sprechen Sie uns gerne an.
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Was die Bestimmungen nicht enthalten sind spezielle Regelungen und detaillierte Aussagen zu Fragen der Zahlungsabwicklung, zum Eigentumsübergang oder zu den Folgen von Vertragsbrüchen.

Beachten sollten Sie, dass die Bedingungen ausschließlich auf die Lieferung beweglicher Waren Anwendung finden. Auf Lieferverträge über nicht körperliche Waren, wie etwa Computer-Software, können sie nicht angewendet werden.

Die ersten Bedingungen wurden bereits 1936 veröffentlicht und im Jahre 2010 mittlerweile zum siebten Mal revidiert. Die aktuelle Fassung sind die Fassung von 2020. Die Änderungen werden notwendig, um die Trade Terms an die aktuellen Entwicklungen der Handels- und Transportpraxis anzupassen.

  • Die Incoterms werden von der Internationalen Handelskammer (International Chamber of Commerce, ICC) geschaffen. Es handelt sich hierbei um eine Institution der Privatwirtschaft und nicht um ein Gesetz. Vielmehr unterwerfen sich Unternehmen den Regelungen freiwillig. Die Incoterms werden seit 1936 von der ICC geregelt.

  • Der Begriff „Incoterms“ ist englisch. Er steht für International Commercial Terms (In|co|terms). Auf deutsch bedeutet dieses „Internationale Handelsklauseln“. Hiermit sind alle im internationalen Handel üblichen Bedingungen gemeint, die die Lieferung, Beförderung und den Gefahrübergang von Sendungen regeln.

  • Incoterms gelten nicht automatisch. Sie können nur dann gelten, wenn sie von den Vertragsparteien beim Vertragsschluss ausdrücklich zugrunde gelegt werden. Die Bedingungen entfalten dann auch ausschließlich Wirkung zwischen dem Käufer und dem Verkäufer und binden nicht in die Vertragsabwicklung einbezogene Dritte.

  • Incoterms werden benötigt, um den verwendenden Parteien eines Vertrages die Möglichkeit der standardisierten Abwicklung ihrer nationalen und internationalen Handelsgeschäfte zu ermöglichen. Die Incoterms legen die Pflichten der Vertragsparteien detailliert fest und beugen damit späteren Rechtsstreitigkeiten vor.

  • Bei der Lieferung „frei Haus“ handelt es sich um eine Handelsklausel zwischen Kaufleuten. Bei der Lieferung frei Haus trägt der Lieferant die gesamten Transportkosten bis zur Haustür des Empfängers. Am ehesten ist also die Klausel „CPT“ mit der Lieferung „frei Haus“ vergleichbar. Hier vereinbaren Käufer und Verkäufer nämlich, dass die Fracht bis zu einem ganz bestimmten, zu benennenden, Ort bezahlt ist. Dies kann nach der Parteivereinbarung dann auch die Haustür des Käufers sein.

  • Wer für die Verpackung der Waren aufkommen muss, wird von den Klauseln selbst geregelt. Dabei gliedern sich alle Klauseln nach dem gleichen Muster, so dass Regelungen über die Verpackungspflichten für alle gleichermaßen unter dem Punkt „A9“ zu finden sind. Bei den Klauseln FCA, FOB und DAP hat der Verkäufer die Verpackungskosten zu tragen, in allen anderen Fällen der Käufer.

  • Auch die Frage wer den Zoll zu bezahlen hat, wird vollständig von den Bestimmungen geregelt. Grundsätzlich trägt bei allen Klauseln der Käufer die Zollkosten. Ausnahmsweise kommt der Verkäufer für die Zollkosten auf, wenn die Parteien die Klausel „DDP“ vereinbart haben.

  • Ob der Käufer oder der Verkäufer für den Verlust oder die Beschädigung der Waren haften muss, richtet sich danach, welche Klausel die beiden vereinbart haben. Grundsätzlich trägt dieses Risiko, bis zur Übergabe an den ersten Frachtführer, der Verkäufer. Wird allerdings die Klausel „EXW“ vereinbart, haftet ausnahmsweise der Käufer schon vor der Übergabe der Ware an den Frachtführer. Das bedeutet, dass der Käufer nach dieser Vereinbarung den Kaufpreis zu zahlen hätte, obwohl er die Ware vom Verkäufer nicht mehr erhalten würde.

  • Die Incoterms sind kein Gesetz, sondern ein eigenes Regelwerk der Internationalen Handelskammer. Sie werden von ihr herausgegeben und regelmäßig an die Handelsbräuche angepasst. Die Textfassungen können Sie direkt über die Internationale Handelskammer erhalten.

Die Rechtsnatur der Incoterms

Da es sich bei den Incoterms um von der Internationalen Handelskammer herausgegebene Klauselempfehlungen handelt, stellt sich die Frage nach der Rechtsnatur. Sie sind in jedem Fall unverbindlich und werden nur nach entsprechender und ausdrücklicher Vereinbarung in einen Vertrag einbezogen – es sind also empfohlene Geschäftsbedingungen, die allein kraft Vereinbarung gelten.

Es handelt sich dabei auch noch nicht um generelle Handelsbräuche, auch wenn diese selbst zum Teil aus althergebrachten Handelsbräuchen hervorgegangen sind beziehungsweise solche mitgeprägt haben.

Zwingendes Recht geht im Übrigen immer vor.

Auf der ganzen Welt gültig und akzeptiert

Das Regelwerk des ICC gilt für den internationalen Handelsverkehr auf der gesamten Welt und wird von der United Nations Commission on International Trade Law (UNCITRAL) unterstützt.

Wirksam werden die Incoterms immer erst dann, wenn Käufer und Verkäufer im Rahmen ihres Vertrages konkret auf diese Bezug nehmen. Die Vertragsparteien müssen dann vereinbaren welcher Term konkret für ihr Geschäft gelten soll und vor allem auch, auf welche Version sie sich geeinigt haben, denn es existieren mehrere Sprachfassungen.

Die Anwendungshinweise werden selbst kein Bestandteil des Vertrages. Die ICC weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anwendungshinweise lediglich dem Anwender dazu dienen sollen rasch die für ihn und sein Geschäft geeignetste Klausel zu finden. Die genaue Prüfung der Klausel ersetzen die Anwendungshinweise dann aber jedoch nicht.

Möchten Sie die Incoterms in einen Ihrer Verträge einbeziehen, empfiehlt es sich außerdem, sich einmal mit dem englischen Wortlaut der Originalklauseln des ICC zu beschäftigen.

Was beinhalten die Incoterms?

Die aktuelle Version der Incoterms 2020 bestehen insgesamt aus 11 Incoterms, die sich grob in zwei verschiedene Kategorien unterteilen lassen. Die erste Kategorie enthält Klauseln, die unabhängig von der gewählten Transportart und unabhängig davon, ob mehr als eine Transportart gewählt wird eingesetzt werden können. Die zweite Kategorie enthält „See- und Binnenschiffsklauseln“.

Die nachfolgende Tabelle soll Ihnen einen ersten Überblick über den Anwendungsbereich derjenigen Incoterms geben, die auf sämtliche Transportarten Anwendung finden:

  • EXW: ab Werk (Ex Works)
  • FCA: Frei Frachtführer (Free carrier)
  • FAS: Frei längsseits Schiff (Free alongside ship)
  • FOB: Frei an Bord (Free on Board)
  • CFR: Kosten und Fracht (Cost and Freight)
  • CIF: Kosten, Versicherung und Fracht (Cost Insurance Freight)
  • CPT: Kosten bezahlt bis (Carriage paid to)
  • CIP: Kosten und Versicherung bezahlt bis (Cost, Insurance paid to)
  • DAT: geliefert bis Terminal (Delivered at Terminal)
  • DAP: geliefert am Ort (Delivered at Place)
  • DDP: Geliefert und verzollt (Delivered, duty paid)

Für alle Verkehrsträger

 

Lieferbedingung

 

Bedeutung

EXW Ex Works = ab Werk
  • der Verkäufer liefert, wenn er die Ware dem Käufer beim Verkäufer oder an einen anderen Ort (z.B. Werk, Fabrik, Lager) zur Verfügung stellt
  • der Verkäufer muss die Ware weder auf ein abholendes Transportmittel verladen, noch muss er sie zur Ausfuhr frei machen
FCA = Free Carrier = frei Frachtführer– der Verkäufer liefert die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Käufer benannten Person beim Verkäufer oder an einem anderen benannten Ort

– Die Gefahr geht an dieser Stelle dann auf den Käufer über- falls notwendig, ist der Verkäufer verpflichtet die Ware zur Ausfuhr freizumachen – eine Verpflichtung des Verkäufers zum Freimachen der Ware zur Einfuhr, zur Zahlung von Einfuhrzöllen oder zur Erledigung von Einfuhrformalitäten besteht nicht

CPT Carriage paid to = Fracht bezahlt bis– der Verkäufer muss die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort liefern, den Beförderungsvertrag abschließen und die für die Beförderung der Ware bis zum genannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zahlen
CIP Carriage and Insurance paid to = Fracht und Versicherung bezahlt bis– der Verkäufer hat die Ware dem Frachtführer oder einer anderen vom Verkäufer benannten Person an einem vereinbarten Ort zu liefern und den Beförderungsvertrag abzuschließen

– der Verkäufer muss außerdem die für die Beförderung der Ware bis zum benannten Bestimmungsort entstehenden Frachtkosten zahlen- der Verkäufer schließt einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab – der Käufer sollte hier allerdings beachten, dass der Verkäufer lediglich verpflichtet ist, eine Versicherung mit einer Mindestdeckung abzuschließen

DAT Delivered At Terminal = geliefert Terminal– der Verkäufer liefert die Ware, sobald diese von dem ankommenden Beförderungsmittel entladen wurde und dem Käufer an einem benannten Terminal im benannten Bestimmungshafen oder –ort zur Verfügung gestellt wird

– „Terminal“ kann dabei jeder Ort sein, unabhängig davon, ob überdacht oder nicht, z.B. wie ein Kai, eine Lagerhalle, ein Containerdepot, oder ein Straßen-. Schienen- oder Luftfrachtterminal

– der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Waren zum und der Entladung im Terminal stehen

DAP Delivered At Place = geliefert benannter Ort– der Verkäufer liefert, wenn die Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannten Bestimmungsort zur Verfügung gestellt wird

– der Verkäufer trägt alle Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung zum benannten Ort entstehen

DDP Delivered, Duty paid = geliefert verzollt– der Verkäufer liefert, wenn er die zur Einfuhr freigemachte Ware dem Käufer auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am benannte Bestimmungsort zur Verfügung stellt

– der Verkäufer trägt alle Kosten und Gefahren, die im Zusammenhang mit der Beförderung der Waren bis zum Bestimmungsort stehen und hat die Verpflichtung, die Ware nicht nur für die Ausfuhr, sondern auch für die Einfuhr freizumachen, alle Abgaben, sowohl für die Aus- als auch für die Einfuhr zu zahlen sowie alle Zollformalitäten zu erledigen

–  DDP stellt die Maximalverpflichtung für den Verkäufer dar

Incoterms für den Schifftransport

Nachfolgend die wichtigsten Informationen über die Incoterms, die ausschließlich im Bereich der Schiffstransporte Anwendung finden:

Lieferbedingungen Bedeutung
FAS Free alongside Ship = frei längsseits Schiff– der Verkäufer liefert, wenn die Ware längsseits des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen gebracht ist

– die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn sich die Ware längsseits des Schiffes befindet – der Käufer trägt ab diesem Moment alle Kosten

FOB Free on Board = frei an Bord– der Verkäufer liefert die Ware an Bord des vom Käufer benannten Schiffs im benannten Verschiffungshafen

– die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist – der Käufer trägt ab diesem Moment alle Kosten

– der Verkäufer ist verpflichtet, die Ware entweder an Bord des Schiffes zu liefern, oder bereits so für die Verschiffung gelieferte Ware zu verschaffen – der Hinweis „zu verschaffen“ bezieht sich hier auf mehrere hintereinander geschaltete Verkäufe in einer Verkaufskette („string sales“), die insbesondere im Rohstoffhandel vorkommen

CFR Cost and Freight = Kosten und Fracht– der Verkäufer muss die Ware an Bord des Schiffes liefern oder die bereits so gelieferte Ware verschaffen

– die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffs ist

– der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind

– der Verkäufer erfüllt sein Lieferpflicht, wenn er die Ware dem Frachtführer in der gewählten Weise übergibt und nicht, wenn die Ware ihren Bestimmungsort erreicht – da Bestimmungshafen und Verschiffungshafen nicht immer zusammenfallen, sollte bei Verwendung dieser Klausel der Verschiffungshafen vom Käufer so genau wie möglich benannt werden

CIF Cost, Insurance and Freight = Kosten, Versicherung und Fracht– bedeutet, dass der Verkäufer die Ware an Bord des Schiffs liefert oder die bereits so gelieferte Ware verschafft

– die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware geht über, wenn die Ware an Bord des Schiffes ist- der Verkäufer hat den Beförderungsvertrag abzuschließen und die Kosten und Fracht zu tragen, die für die Beförderung der Ware zum benannten Bestimmungshafen erforderlich sind

– der Verkäufer schließt auch einen Versicherungsvertrag gegen die vom Käufer getragene Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der Ware während des Transports ab

– der Käufer muss beachten, dass der Verkäufer nach der Klausel aber nur verpflichtet ist eine Versicherung mit einer Mindestdeckung abzuschließen – wünscht der Käufer darüber hinausgehenden Versicherungsschutz, bedarf dies einer gesonderten Vereinbarung

Dieser Artikel wurde am 29. November 2018 erstellt. Er wurde am 24. September 2023 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

Ihr Ansprechpartner

  • Dr. Tristan Wegner

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  • Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.