In der heutigen globalisierten Welt sind Auslandsüberweisungen nicht wegzudenken. Alles was Sie zu Auslandsüberweisungen wissen müssen, haben wir hier zusammengestellt.

Wussten Sie beispielsweise, dass es Anbieter gibt, die schneller arbeiten als die Banken? Oder, dass Auslandsüberweisungen gemeldet werden müssen?

Was ist eine Auslandsüberweisung?

Bei einer Auslandsüberweisung wird Geld von einem Konto in Deutschland auf ein Konto im Ausland überwiesen.

Handelt es sich also auch bei einer EU Überweisung um eine Auslandsüberweisung? Ja. Ob es sich dabei um ein Konto in der EU oder außerhalb der EU handelt ist egal. In beiden Fällen handelt es sich um eine Auslandsüberweisung.


Merke: Eine Auslandsüberweisung liegt vor
• Bei einer Überweisung von Deutschland auf ein Konto in der EU
• Bei einer Überweisung von einem EU-Konto auf ein deutsches Konto
• Bei einer Überweisung von Deutschland in ein Drittland (außerhalb der EU)
• Bei einer Überweisung aus einem Drittland (außerhalb der EU) nach Deutschland

Aber wie ist es, wenn eine Überweisung zwischen zwei deutschen Konten erfolgt und einer der Kontoinhaber Ausländer ist? Für die Überweisung selbst handelt es sich nicht um eine Auslandsüberweisung. Für die Meldepflichten liegt hingegen eine meldepflichtige Auslandsüberweisung vor.

Die Überweisung kann dabei entweder in Euro oder in Fremdwährung erfolgen. Innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EU-Staaten sowie Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie sechs weiteren Staaten können Sie eine Auslandsüberweisung als SEPA-Überweisung in Euro tätigen.

Wenn Fremdwährungen zum Einsatz kommen, ist das SEPA-System nicht im Einsatz, sondern das internationale Zahlungssystem SWIFT greift in den meisten fällen.

Gründe für Überweisungen können z.B. sein

Im unternehmerischen Verkehr werden neben Auslandsüberweisungen (T/T) oft auch Akkreditive oder das Dokumenteninkasso verwendet.

Auslandsüberweisungen - das müssen Sie wissen

Ist eine Auslandsüberweisung kostenlos?

Ob die Überweisung ins Ausland kostenpflichtig ist, hängt ganz davon ab, welche Bedingungen die Bank vorsieht.

Überweisungen in Euro sind im Regelfall kostenfrei.

Erfolgt eine Umrechnung in Fremdwährung, so gibt es meist eine Überweisungsgebühr. Aber Achtung: Hier gibt es auch versteckte Gebühren, die Sie kennen sollten.

Denn der Wechselkurs, den die Bank zugrunde legt, kann mitunter teurer sein, als der börsenübliche Kurs. Dieses Problem lässt sich aber nur mit einem Fremdwährungskonto vermeiden.

Wer trägt die Kosten der Auslandsüberweisung?

Wenn die Auslandsüberweisung Gebühren auslöst, so stellt sich die Frage, wer eigentlich die Kosten der Auslandsüberweisung trägt. Hier gibt es drei verschiedene Szenarien, die den Kennbuchstaben OUR / BEN / SHARE entsprechen.

Die Variante OUR / BEN / SHARE muss beim Ausfüllen des Überweisungsträgers oder im Onlinebanking gewählt werden. Hier gibt es verschiedene Vor- und Nachteile.

OUR – Überweisender trägt die Kosten

Bei der Variante OUR trägt der Überweisende die Kosten. Aus Sicht der Bank trägt der eigene („OUR“) Kunde die Kosten.

BEN – Empfänger trägt die Kosten

Bei der Option BEN trägt der Empfänger die Kosten. Die Abkürzung kommt von dem Wort „beneficiary“. Die ersten drei Buchstaben entsprechen „BEN“. Alle Kosten, die die Bank oder auch zwischengeschaltete Banken verlangen, werden von der überwiesenen Summe abgezogen.

SHARE – Kosten werden zwischen Empfänger und Überweisendem geteilt

Im Falle „SHARE“ werden die Kosten hälftig zwischen Begünstigtem und Überweisendem aufgeteilt. Dieses ist der Standardfall, wenn in der Auslandsüberweisung keine Option gewählt wird. Insofern wird auch hier dem Empfänger nicht der volle Betrag zur Verfügung gestellt.

Welche Kostentragung sollte man wählen?

Auch wenn es verlockend erscheint, die Option „BEN“ bei der Auslandsüberweisung zu wählen, und dem Empfänger die Kosten der internationalen Transaktion aufzuerlegen, so sollte hier Vorsicht greifen. In diesen Fällen ist die Auslandsüberweisung kostenlos.

Bei privaten Auslandsüberweisungen mag das unproblematisch sein.

Bei Überweisungen an Unternehmen im Ausland muss aber aufgepasst werden. Denn wenn z.B. das Unternehmen eine Ware erst ausliefert, wenn der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde, dann würden die Optionen BEN oder SHARE dazu führen, dass keine vollständige Zahlung eingeht. Der Überweisende könnte sich schadensersatzpflichtig machen oder aber Nachteile bei der Vertragsabwicklung haben.

Wie macht man eine Auslandsüberweisung?

Eine Auslandsüberweisung macht man genauso, wie alle anderen Überweisungen auch. Im Onlinebanking kann bei fast allen Banken auch eine Überweisung ins Ausland angelegt werden. Es muss lediglich die internationale Kontonummer IBAN eingetragen werden und der Auftrag angelegt werden.

Allerdings kann es sein, dass das Kontolimit speziell für das Ausland niedriger ist, als für Inlandszahlungen. Insofern sollte vor dem Anlegen der Überweisung ins Ausland noch einmal geprüft werden, ob das  Limit nicht erschöpft ist.

Wann müssen Auslandsüberweisungen gemeldet werden?

Wenn Sie als Privatperson oder Unternehmen Geld ins Ausland überweisen möchten, sollten Sie daran denken, dass es eine Meldepflicht gemäß der AWV (Außenwirtschaftsverordnung) gibt. Die Deutsche Bundesbank fordert von Ihnen, bestimmte Auslandsüberweisungen zu melden.

Aber auch die Banken unterliegen einer Meldepflicht bei Auslandstransaktionen.

Auslandsüberweisungen müssen dann gemeldet werden, wenn sie sich auf mehr als 12.500 € belaufen. Bei Überweisungen in Fremdwährung, kommt es auf den tagesaktuellen Umrechnungskurs an.

Wer meldet die Auslandsüberweisung?

Die Banken sind in bestimmten Fällen verpflichtet, die Auslandsüberweisungen zu melden. Die Hauptverpflichtung die Auslandsüberweisung zu melden, liegt aber beim deutschen Kontoinhaber.

Es obliegt den Banken nur, nach den Vorschriften des AWG und der AWV die Meldungen zu tätigen. Die Meldepflicht für grenzüberschreitende Transaktionen folgt für die Banken aus § 11 AWG in Verbindung mit § 70 AWV.

Die Bank muss daher melden:

Aus dieser Übersicht folgt bereits, dass die Bank generell Auslandsüberweisungen nicht melden muss. Die Pflicht zur Meldung liegt beim inländischen Kontoinhaber und bei Nichtmeldung kann ein Bußgeld verhängt werden.

Wer meldet Auslandsüberweisungen? Der inländische Kontoinhaber im Rahmen der AWV-Meldung.

Zusätzliche Meldepflichten für das Auslandsgeschäft ergeben sich ansonsten noch aus den Mitteilungen der Deutschen Bundesbank gemäß § 18 BBankG. Die Deutsche Bundesbank ist befugt, mithilfe von Statistiken auf dem Sektor des Bank- und Geldwesens ihre Aufgaben zu erfüllen. Dabei kann sie bei sämtlichen Kreditinstituten, Kapitalverwaltungsgesellschaften und extern verwalteten Investmentgesellschaften Anordnungen zur Erfassung von Zahlungsdaten erlassen.

Gibt es solche Anordnungen der Bundesbank nach § 18 BbankG, so sind ausnahmsweise auch die Banken verpflichtet, die Auslandsüberweisung zu melden.

Welche Risiken bestehen bei Auslandsüberweisungen?

Bei Auslandsüberweisungen gibt es bestimmte Risiken, die Sie beachten sollten. Dazu gehören beispielsweise:

Das größte Risiko dürfte wohl darin liegen, dass die Bank zu hohe Gebühren für die Auslandsüberweisung aufruft. Hier empfiehlt sich in jedem Fall ein Anruf beim Bankberater, denn das Kosten- und Leistungsverzeichnis der Banken ist oft sehr undurchsichtig.

Fragen Sie in diesem Zusammenhang auch nach weiteren Kosten bei der Umrechnung in Fremdwährung und ob hier der Wechselkurs der EZB zugrunde gelegt wird, oder ein bankeninterner Wechselkurs.

Ein allgemeines Risiko bei Überweisungen von Geld ins Ausland kann auch in dem Risiko von Verzögerungen liegen. Denn es werden nicht nur Ihre Bank und die Empfängerbank eingeschaltet, sondern oft auch viele Korrespondenzbanken, bis das Geld dann tatsächlich gutgeschrieben wird. Wenn die Überweisungen zeitkritisch sind, sprechen Sie mit Ihrem Ansprechpartner bei der Bank. Eventuell kann dieser (gegen Aufpreis!) eine internationale Expressüberweisung anlegen lassen. Auch hier sollten Sie die Gebühren vorab erfragen.

Tippfehler in Überweisungen können sowohl national als auch international auftreten. Hat sich eine falsche Kontonummer in den internationalen Überweisungsschein eingeschlichen und wird die Überweisung trotzdem ausgeführt, so gibt es hier meist nur ganz wenige Möglichkeiten, das Geld wieder im Ausland zurückzuholen. Hier werden ausländische Anwälte eingeschaltet werden müssen und es muss erst einmal ausfindig gemacht werden, an wen das Geld wirklich überwiesen wurde. Insofern sollte bei einer Überweisung in das Ausland noch einmal doppelt geprüft werden, ob alle Daten korrekt sind.

Und ein Risiko gibt es bei Transaktionen mit ausländischen Geschäftspartnern natürlich immer. Diese können sich als unseriös erweisen. Eventuell werden falsche Kontoverbindungen mitgeteilt oder auch gefälschte Dokumente erstellt. Hier sollte auch noch einmal abgeprüft werden, ob alle Angaben zur Überweisung ihre Richtigkeit haben. Wenn Ihr Geschäftspartner z.B. im Libanon ansässig ist, sie aber eine polnische Bankverbindung erhalten, sollten Sie stutzig werden.

Wie lange dauert es, bis eine internationale Überweisung abgeschlossen ist?

Im Regelfall dauert eine internationale Banküberweisung ca. 5 Werktage.

Wie lange es wirklich dauert, richtet sich auch danach, ob Sie die Überweisung über Ihre Hausbank oder einen spezialisierten Anbieter für Auslandstransaktionen tätigen, z.B. Wise (ehemals TransferWise). Banken bieten in der Regel den Service für Auslandsüberweisungen an, jedoch kann dies mit höheren Gebühren verbunden sein und länger dauern.

Die Überweisung geht schneller, wenn es sich um eine SEPA-Überweisung im Euroraum handelt als wenn erst noch eine Währungsumrechnung erfolgen muss.

Auch hier empfiehlt sich, die Überweisung an den ausländischen Partner nicht „auf den letzten Drücker“ durchzuführen, sondern rechtzeitig zu planen. Sprechen Sie Ihr Ihren Banker an.

Fragen zu Auslandsüberweisungen im unternehmerischen Kontext?

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Dieser Artikel wurde am 27. August 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.