Die Pflicht zur AWV-Meldung gilt auch bei Zahlungen per Paypal. Entscheidend ist nicht, dass eine Überweisung vorliegt, sondern dass Geld aus dem Ausland über 12.500 € empfangen oder gesendet wurde.
Auch wenn Sie also mit Ihrem ausländischen Geschäftspartner die Zahlungen über Paypal abgewickelt haben, gilt die Meldepflicht nach der AWV.
AWV-Meldepflicht bei Paypal vor allem für Unternehmen
Besonders problematisch ist der Fall, dass Online-Händler Paypal als Zahlungsmethode einsetzen und Kunden hierüber zahlen.
Denn in diesen Fällen zahlt Paypal regelmäßig in großen Summen die auf dem Konto aufgelaufenen Beträge aus. In diesen Fällen ist bislang noch nicht geklärt, ob eine Meldepflicht besteht. Hier besteht derzeit erhebliche Rechtsunsicherheit. Zum Beispiel ist derzeit völlig ungeklärt, ob es für die AWV-Meldung bei PayPal darauf ankommt, in welchem Land der Geschäftspartner ansässig ist oder ob es darauf ankommt, wo PayPal seinen Sitz hat. Teilweise wird die eine Auffassung vertreten – teilweise die andere.
Allen Unternehmen, die Paypal als Zahlungsmethode einsetzen und Auszahlungen über 12.500,- € erhalten haben, sollten daher prüfen, ob sie diese Zahlungen mittels AWV-Meldung gemeldet haben.
Diese Meldepflicht lässt sich auch nicht unbedingt dadurch umgehen, indem die Auszahlungen stets unter 12.500,- € gehalten werden.
Bis 30.000 € Bußgeld vermeiden trotz vergessener AWV-Meldung?
In einem kostenlosen Erstgespräch zeigen wir Ihnen, wie Sie mit einer Nachmeldung endgültige Freiheit von Geldbußen für sich erreichen.
Einerseits kann diese Gestaltung nur für die Zukunft gelten, nicht aber die Vergangenheit bereinigen.
Zum anderen müssen in vielen Fällen auch die gesamten aufsummierten Forderungen gegenüber ausländischen Unternehmen gemeldet werden – und zwar unabhängig von der Höhe der konkreten Zahlung. Es handelt sich hier um Meldepflichten, die über die Zahlungsmeldung selbst hinaus gehen. Gerade große Händler sind von diesen erweiterten Meldepflichten betroffen.
Wenn Sie als Händler Paypal im Einsatz haben und in der Vergangenheit Ihr Guthaben mit Zahlungen über 12.500,- € sich haben auszahlen lassen, dann sprechen Sie uns bitte an.
Wir können prüfen, ob Sie Meldepflichten unterlagen und die Verstöße notfalls über eine Selbstanzeige korrigieren.
Dieser Artikel wurde am 8. Mai 2022 erstellt. Er wurde am 20. August 2023 aktualisiert
Ihr Ansprechpartner
-
Rechtsanwalt, PartnerABC-Str. 2120354 Hamburg