Speditionen, Reeder und Logistikunternehmen sind im Regelfall international tätig. Daher trifft sie die AWV-Meldepflicht besonders.

Denn so wickeln sie beispielsweise folgende internationale Zahlungen ab

Soweit inländische Schiffsmakler Zahlungen für die Rechnung ausländischer Reedereien entgegennehmen und Teilbeträge hiervon zur Bestreitung von Zahlungen (z. B. Hafenkosten) im Inland für Rechnung der ausländischen Reedereien leisten (Abzweigung), müssen die entgegengenommenen Zahlungen in voller Höhe als Ausgaben für Frachten und gleichzeitig die abgezweigten Beträge als Einnahmen aus Transportnebenleistungen für den Seeverkehr gesondert gemeldet werden.

Dieser Artikel wurde am 23. September 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.