Wenn Privatpersonen oder Unternehmen größere Geldbeträge ins Ausland zahlen oder von dort erhalten, kann schnell der Verdacht auf Geldwäsche aufkommen. Denn ab Zahlungen von 10.000 € besteht die Pflicht nachzuweisen, woher das Geld kommt.

Was ist Geldwäsche?

Geldwäsche ist eine Straftat. Nicht nur in Deutschland, sondern in den meisten Ländern der Welt. In Europa gibt es eine Geldwäscherichtlinie der EU, die Geldwäsche unterbinden soll. Mit dieser werden allen EU-Staaten vorgegeben, wie diese ihre Gesetze ausgestalten müssen, um Geldwäsche zu verhindern.

Von Geldwäsche spricht man dann, wenn illegal erlangtes Geld in den Wirtschaftskreislauf gebracht wird. Denn das illegal erlangte Geld, muss irgendwie eingesetzt werden – sonst wäre es wertlos.

Welche Strafen gibt es bei Geldwäsche?

Bei Geldwäsche gibt es hohe Strafen. In Deutschland ist diese nach § 261 StGB strafbar und kann mit Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

Wie viel Geld darf man überweisen?

In Deutschland darf man unbegrenzt Geld überweisen. Eine Grenze, wie viel Geld man überweisen darf, gibt es also nicht. Auch nicht durch das Gesetz. Die Höhe der Überweisung wird nur durch das Überweisungslimit der Bank begrenzt.

Allerdings ziehen höhere Überweisungen andere Konsequenzen nach sich. Denn ab 10.000 € muss nachgewiesen werden, woher das Geld stammt. Und ab 12.500 € muss die Zahlung an die Bundesbank im Rahmen der Z4 Meldung gemeldet werden

Gilt das Geldwäschegesetz auch für Privatpersonen?

Ja, das Geldwäschegesetz gilt auch für Privatpersonen. Wieviel Geld kann man also überweisen, ohne dass das Finanzamt nachfragt? Wenn Sie höhere Beträge ab 10.000 € aus dem Ausland erhalten oder dorthin zahlen, so kann dieses die zuständigen Behörden auf den Plan rufen.

Gerade wenn Sie Dienstleistungen oder Waren bar bezahlen, kann das den Verdacht der Geldwäsche erhärten.

Da Sie verpflichtet sind, im Rahmen der AWV-Meldepflicht jede Überweisung ab 12.500 € an die Deutsche Bundesbank zu melden, haben die Behörden genau auf dem Schirm, wie sich höhere Zahlungsflüsse aus dem Ausland oder in das Ausland darstellen.

Banken sind auch verpflichtet, bei Zahlungen ab 10.000 € genau hinzusehen und Sie müssen dokumentieren, woher das Geld stammt. Wenn die Frage also ist, ob die Bank größere Geldeingänge meldet, so kann man das mit einem „ja“ beantworten.

Übrigens: Auch wenn mehrere Einzelzahlungen unter 10.000 € erfolgen, die aber kurz hintereinander erfolgen, kann das Argwohn auslösen. Denn das splitten von Zahlungen ist ein beliebtes Mittel im Meldewesen oder auch bei der Geldwäsche, um diese Regularien zu umgehen.

Wie müssen Unternehmen mit Geldwäsche umgehen?

Unternehmen müssen im Rahmen Ihrer Compliance dafür Sorge tragen, dass sie sich nicht versehentlich an Geldwäsche beteiligen. Sie müssen daher ein Anti-Geldwäsche-Programm aufsetzen, das mindestens die folgenden Aspekte enthalten muss:

Dieser Artikel wurde am 29. August 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.