Wer seine Kinder aufs Internat schickt muss die AWV-Meldepflicht beachten – sofern das Internat im Ausland sitzt. Häufig werden hohe Gebühren an den Betreiber des Internats gesendet. Diese überschreiten oft 12.500 €, gerade dann, wenn die Jahresbeiträge fürs Internat im Voraus gezahlt werden.

Denn staatliche Internate kosten zwischen 250 und 650 Euro im Monat. Kirchliche Internate kosten zwischen 1.000 und 1.800 Euro im Monat. Internate in freier Trägerschaft kosten ab 1.650 Euro aufwärts.

Diese Meldepflicht trifft auf der anderen Seite aber auch Betreiber von Internaten, die Zahlungen aus dem Ausland entgegennehmen (z.B. aus vermögender Eltern in China).

Wer seine Gebühren für die Teilnahme am Internat nicht mit der AWV-Meldepflicht gemeldet hat, sollte anwaltlich prüfen lassen, ob hier ein Bußgeld von bis zu 30.000 € drohen kann und ob die Möglichkeit einer Selbstanzeige besteht.

Dieser Artikel wurde am 23. September 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.