Es gibt dabei verschiedene Kennzahlen für die Z4-Meldung bei der Bundesbank.
Diese sind dem Merkblatt „Kennzeichenliste mit Belegarten“ zu entnehmen. Ein Auszug ist wie folgt:

Unklar waren bislang die Kennzahlen im Zusammenhang mit den Meldepflichten bei Krypto-Transaktionen. In einem neuen Verordnungsentwurf hat die Bundesregierung nun klargestellt, wie diese zu bewerten sind.
Dieser Artikel wurde am 3. Oktober 2023 erstellt. Er wurde am 09. November 2024 aktualisiert
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