Viele Menschen fragen sich, welche Erfahrungen andere mit der AWV-Meldepflicht bei der Deutschen Bundesbank gemacht haben. Viele verstehen nicht, was zu tun ist, wenn sie den Hinweis AWV Meldepflicht beachten auf dem Kontoauszug finden und feststellen, dass sie die AWV Meldepflicht vergessen haben.

Meist gibt es wenig Erfahrungen zur AWV-Meldung – denn die meisten Unternehmen und Privatpersonen kennen diese gar nicht. Laut Umfrage melden 45% der Befragten Beträge über 12.500 EUR nicht. Sie kennen auch die Ausnahmen von der Meldepflicht nicht.

Kaum jemandem – nämlich 91% der Befragten – ist die gesetzliche AWV-Meldepflicht überhaupt bekannt.

Wir möchten an dieser Stelle von einigen Erfahrungen unserer Mandanten mit der AWV Meldepflicht berichten.

Wir können keine Namen oder Firmennamen nennen, da wir als Anwälte die Verschwiegenheit ernst nehmen.

Wir möchten aber von den Erfahrungen berichten, die grundsätzlich Unternehmen im Hinblick auf die AWV Meldung gemacht haben.

Beurteilung Ihrer Zahlungen

Sie fragen sich, ob Sie eine AWV-Meldung hätten erbringen müssen? Wir haben schon mehr als 100 Unternehmen geholfen und kennen fast alle Branchen.
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Reederei

Eine international tätige Reederei hat es viele Jahre ihre Zahlungen nicht an die Bundesbank gemeldet.

Unternehmenskauf

Ein anderer Mandant ist Angestellter bei einem australischen Softwareunternehmen gewesen und hat dort auch gelebt. Er besaß eine Beteiligung an diesem Unternehmen. Als diese dann ausgezahlt wurde erfolgte keine AWV Meldung.

Rechnungen als Steuerberater nicht gemeldet

Ein anderer Mandant war eine Sozietät von Steuerberatern. Sie haben jahrelang keine AWV-Meldung für die Honorare von ausländischen Mandanten gemacht. Zudem wurden Kosten für die Auftraggeber verauslagt, was ebenfalls nicht berücksichtigt wurde.

Rechnungen für ausländische IT-Dienstleistungen

Ein deutsches Softwareunternehmen hat vergessen, die Zahlungen für IT-Dienstleistungen von europäischen Kunden zu melden.

Das Bußgeldverfahren wurde daraufhin eingestellt, sodass das Unternehmen letztendlich gute Erfahrungen mit der vergessenen AWV Meldung gemacht hatte.

Dieser Artikel wurde am 8. Oktober 2023 erstellt. Er wurde am 09. Mai 2024 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.