Besonders Softwareunternehmen oder IT-Dienstleister sind von der AWV-Meldepflicht betroffen.

Als Software oder IT-Unternehmen werden oft Dienstleistungen grenzüberschreitend angeboten. Denn IT-Dienstleistungen werden elektronisch oder über die Cloud erbracht und aus diesem Grunde haben Unternehmen aus der IT- oder Softwarebranche Kunden aus ganz Europa oder auch der Welt.

Das führt dann dazu, dass schnell auch größere Zahlungen über 12.500 € aus dem Ausland gezahlt werden. Das können beispielsweise sein:

Alle diese Rechnungen, die über der Freigrenze liegen müssen von IT-Unternehmen gemeldet werden. Hier kommen schnell größere Summen zusammen.

Zur Beratung für IT-Unternehmen

Dieser Artikel wurde am 23. September 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Dr. Tristan Wegner ist seit 2013 als Rechtsanwalt im internationalen Handels- und Transportrecht tätig und hat über 10 Jahre Erfahrung. Er ist Fachanwalt für Transport- und Speditionsrecht. Er ist geschäftsführender Partner der Kanzlei. Herr Dr. Wegner war für eine international führende Kanzlei im Zoll– und Außenwirtschaftsrecht sowie für die Zollfahndung tätig und hat zum internationalen Handel promoviert. Rechtsanwalt Dr. Wegner ist regelmäßig in der Fachpresse und veröffentlicht Aufsätze. Er ist Mitglied im Versicherungswissenschaftlichen Verein Hamburg, der Deutschen Initiative junger Schiedsrechtler (DIS40) sowie dem Europäischen Forum für Außenwirtschaft, Verbrauchsteuern und Zoll, dem Verein für Seerecht und der GMAA. Er ist zudem Dozent und Lehrbeauftragter an der Universität Hamburg.