Eine Ausfuhranmeldung ist eine formelle Anmeldung, die beim Export von Waren aus einem Land in ein anderes erforderlich ist. Sie dient zusammen mit dem ABD als Nachweis für den Exportvorgang und wird in der Regel elektronisch über das IT-Verfahren ATLAS (Automatisiertes Tarif- und Lokales Zollabwicklungssystem) abgegeben.

Die Ausfuhranmeldung ist ein wichtiger Schritt im Export- und Importprozess und gewährleistet eine reibungslose Abwicklung an der Ausfuhr- und Ausgangszollstelle.

Eine korrekte Anmeldung zum Export ist unerlässlich, um Probleme und Verzögerungen zu vermeiden. Daher ist es empfehlenswert, sich mit den spezifischen Anforderungen und Verfahren zur Ausfuhranmeldung vertraut zu machen und bei Unsicherheiten sich an einen Fachanwalt im Bereich Zoll zu wenden.

Was ist eine Ausfuhranmeldung?

Eine Ausfuhranmeldung dient dazu, den Export einer Ware ordnungsgemäß zu erfassen und zu kontrollieren. Eine “Freimachung zur Ausfuhr” besteht aus einer Ausfuhranmeldung und einem Ausfuhrbegleitdokument. Beides sind elektronische Dokumente, das der Zollbehörde alle relevanten Informationen über den geplanten Export einer Ware liefert.

Diese Informationen umfassen unter anderem den MRN-Code, eine eindeutige Identifikationsnummer für den Exportvorgang, sowie die notwendigen Angaben, die die exportierte Ware identifizieren.

Die Ausfuhranmeldung erfolgt über das ATLAS-System, das elektronische Zollabfertigungssystem. Es ermöglicht eine effiziente Abwicklung der Zollformalitäten und bietet den Exporteuren zahlreiche Vorteile.

Durch das ATLAS-Verfahren können diese schnell und einfach erstellt und an die zuständige Ausgangszollstelle übermittelt werden. Dabei ist von entscheidender Wichtigkeit, dass alle Angaben in der Ausfuhranmeldung korrekt sind.

Falsche oder unvollständige Angaben, die in ATLAS oder dem ABD getätigt werden, können zu Verzögerungen, Bußgeldern oder sogar zur Untersagung des Exportgeschäfts führen.

Daher ist es von großer Bedeutung, sorgfältig alle erforderlichen Informationen zu überprüfen und sicherzustellen, dass die Anmeldung korrekt und vollständig ist.

Wann muss man eine Ausfuhranmeldung abgeben?

Grundsätzlich muss eine Ausfuhranmeldung immer dann abgegeben werden, wenn Waren ab einem Warenwert von 1.000 Euro oder einem Gewicht von 1.000 Kilogramm aus einem Mitgliedsland der Europäischen Union (EU) in ein Drittland exportiert werden sollen.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um gewerblichen oder privaten Export handelt.

Mithilfe des elektronischen Verfahrens IAA-PLUS können Sie diese bequem online erstellen. Anderenfalls übernimmt das der Spediteur. Welche Angaben müssen gemacht werden?

Bei der Ausfuhranmeldung müssen bestimmte Angaben gemacht werden, um den Export reibungslos abwickeln zu können. Dabei müssen Sie alle relevanten Angaben zur Ware und dem Export angeben.

Dazu gehören unter anderem die Art der Ware, die genaue Beschreibung, das Gewicht und der Wert. Zudem müssen Sie Angaben zu dem Bestimmungsland des Exports machen.

Wichtig ist auch die Nennung der Ausgangszollstelle, an der die physische Ausfuhr der Ware stattfindet.

Für die Ausfuhr selbst benötigen Sie sodann das sogenannte Ausfuhrbegleitdokument (ABD), welches im ATLAS-System generiert wird. Dieses Dokument begleitet die Ware während des Exportprozesses und enthält wichtige Informationen für die Zollbehörden.

Was Sie zur Ausfuhrmeldung wissen müssen

  1. Fehlerhafte oder unvollständige Ausfuhranmeldung kann zu Verzögerungen im Exportprozess führen
  2. Unwissenheit über spezifische Anforderungen und Verfahren zur Ausfuhranmeldung kann zu Fehlern führen
  3. Mangelnde Kenntnisse in Bezug auf Zollgesetze und -vorschriften können zu Bußgeldern oder anderen Strafen führen
  4. Technische Probleme mit dem IT-Verfahren ATLAS können den Exportprozess behindern
  5. Änderungen in den Zollvorschriften können eine regelmäßige Überprüfung der Ausfuhranmeldungen erfordern, um sicherzustellen, dass diese immer aktuell sind
  6. Schwierigkeiten bei der Identifizierung der richtigen Zolltarifnummer kann zur falschen Ausfuhranmeldung führen.
  7. Fehlende Unterstützung durch Experten im Bereich Zollrecht kann zu unnötigen Risiken und Kosten für das Unternehmen führen

Was passiert, wenn die Ausfuhranmeldung falsch ist?

Fehler beim Export können unangenehme Konsequenzen nach sich ziehen.

Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich bewusst sind, was passiert, wenn die Ausfuhranmeldung falsch ist.

In solchen Fällen kann es zu erheblichen Problemen bei der Ausfuhr Ihrer Ware kommen. Die zuständige Ausfuhrzollstelle und Ausgangszollstelle prüft die angegebenen Daten genau und vergleicht sie mit den vorliegenden Daten im System.

Wenn Unstimmigkeiten oder Fehler festgestellt werden, kann dies dazu führen, dass die Anmeldung abgelehnt wird und Ihre Ware nicht exportiert werden kann.

Nicht nur die Ausgangszollstelle, auch andere Behörden wie die Zollfahndung oder das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) können bei einer falschen Anmeldung einschreiten.

Es kann zu Bußgeldern und Strafen kommen, die sich je nach Schwere des Verstoßes auf mehrere tausend Euro belaufen können. Damit solche Situationen vermieden werden, sollten Sie aktuelle Informationen über Exportvorschriften und -verfahren beachten und im Notfall Kontakt zum Zoll oder dem BAFA aufnehmen, um die Ausfuhranmeldung korrekt auszufüllen.

Wer muss die Ausfuhranmeldung erstellen?

Die Ausfuhranmeldung muss vom “Ausführer“ oder seinem Vertreter erstellt werden.

Es ist die Verantwortung des Exporteurs, alle erforderlichen Dokumente und Informationen zusammenzustellen und die Anmeldung beim zuständigen Zollamt einzureichen.

Der Ausführer kann jedoch einen Vertreter wie beispielsweise einen Spediteur, Logistikdienstleister oder Zollagenten beauftragen, die Anmeldung in seinem Namen vorzunehmen.

Der Vertreter muss über das notwendige Fachwissen und Verständnis der Exportvorschriften und Zollverfahren verfügen, um die Ausfuhranmeldung korrekt auszufüllen.

Der Exporteur bleibt dennoch für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen in der Ausfuhranmeldung verantwortlich.

Bei bestimmten Arten von Exporten, wie beispielsweise Waren mit bestimmten Einschränkungen oder Genehmigungen, kann die Ausfuhranmeldung komplexer sein. In solchen Fällen kann es ratsam sein, sich an Anwalt für Außenwirtschaftsrecht zu wenden, um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.

Verfahrenserleichterung: Zugelassener Ausführer

Wenn Sie regelmäßig Ausführen, können Sie beim Zoll auch den Status als „Zugelassener Ausführer“ beantragen. Damit erhalten Sie dann eine sogenannte „Befreiung von der Gestellungspflicht“. Insofern können Sie das Ausfuhrbegleitdokument dann selbst ausdrucken und müssen die Ware nicht mehr beim Ausfuhrzollamt gestellen.

Diese Bewilligung wird aber nur zuverlässigen Unternehmen erteilt, die eine gute Zollorganisation aufweisen können. Das Unternehmen muss zudem einige Fragebögen beantworten und damit die Zollprozesse offenlegen, insbesondere prüft der Zoll hier z.B. auch die Gegebenheiten zur Sanktionslistenprüfung.

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen, eine Bewilligung als „Zugelassener Ausführer“ zu beantragen, dann sprechen Sie uns gerne an.

Was benötige ich für eine Ausfuhranmeldung?

Für eine Ausfuhranmeldung benötigen Sie verschiedene Unterlagen und Informationen.

Sind die Güter in der Ausfuhr beschränkt, benötigen Sie zunächst eine Exportgenehmigung. Hierfür ist das BAFA zuständig.

Des Weiteren müssen Sie eine Ausfuhrrechnung für die Exportware erstellen, welche Angaben zu Preisen, Mengen und sonstigen Kosten enthält. Diese Rechnung sollte alle relevanten Informationen enthalten, die für die korrekte Abwicklung der Ausfuhr benötigt werden.

Ein weiteres wichtiges Dokument ist der Nachweis über den Ursprung der Ware, wie beispielsweise ein Ursprungszeugnis. Dieses Zeugnis zeigt an, aus welchem Land die Ware stammt und ist oft notwendig, um spezielle Zollvorteile oder Handelsabkommen in Anspruch zu nehmen. Dabei ist zwischen dem präferenziellen Ursprungszeugnis und dem nicht präferenziellen Ursprung (handelspolitischer Ursprung) zu unterscheiden.

Des Weiteren benötigen Sie die entsprechenden Handelspapiere wie zum Beispiel eine Handelsrechnung, eine Packliste und einen Lieferschein. Diese Dokumente enthalten wichtige Informationen zur Identifikation der Ware und sind notwendig für die Zollabfertigung.

Zusätzlich werden oft weitere spezifische Dokumente benötigt, je nach Art der Exportware und den Vorschriften des Ziellandes. Dazu gehören unter anderem

  • Zertifikate,
  • Lizenzen oder
  • technische Dokumentationen.

Es ist ratsam, sich vor der Ausfuhranmeldung über die spezifischen Anforderungen und Dokumente zu informieren.

Je nach Land und Exportgut können die Anforderungen variieren. Eine genaue Prüfung der Voraussetzungen und das Zusammenstellen der erforderlichen Dokumente sind für eine reibungslose und rechtlich korrekte Ausfuhr unerlässlich.

Referenzen

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Dieser Artikel wurde am 26. Juli 2023 erstellt. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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  • Anton Schmoll

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.