Unsere Anwälte beraten Sie zum Brexit und die Neuordnung Ihrer Handelsbeziehungen

Kommt es zum harten Brexit werden die Folgen auch für Deutschland beachtlich sein. Unternehmen sind gut beraten, wenn Sie die Brexit-Folgen evaluieren und den wohl unausweichlichen Austritt von Großbritannien aus der Europäischen Union strategisch beleuchten. Unsere Brexit-Anwälte beraten Sie zu allen Fragen rund um den internationalen Handel und die Verzollung bezüglich des Brexit.

Dazu gehört insbesondere die Beratung

“Haben

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an.“]

Checkliste Brexit für Unternehmen

  1. Überprüfen Sie, welche Waren Sie aus England beziehungsweise dem Vereinigten Königreich beziehen.
  2. Beurteilen Sie, inwiefern für diese Produkte in Zukunft Zölle anfallen könnten und ob die Lieferwege umorganisiert werden können.
  3. Behalten Sie im Auge, ob eine Zollunion nach dem Brexit mit Großbritannien wahrscheinlich ist.
  4. Überprüfen Sie, ob in gesellschaftsrechtlicher Hinsicht Anpassungen erforderlich sind, weil Sie z. B. Tochtergesellschaften in Großbritannien haben.
  5. Wenn Sie gewerbliche Schutzrechte (Marken, Patente etc.) in Großbritannien haben, stellen Sie deren Weiterverwendung nach dem Austritt Englands aus der EU sicher.
  6. Bewerten Sie, ob in umsatzsteuerrechtlicher Hinsicht Anpassungen nach dem Brexit nötig sind.

Was bedeutet der Brexit für Deutschland?

Der Brexit wird nicht nur für Deutschland, sondern auch für die Europäische Union ein starker Einschnitt werden. Der Austritt wird zahlreiche Bereiche betreffen. Dabei handelt es sich insbesondere um die folgenden Bereiche:

Wann ist das offizielle Brexit-Datum?

Am 30. März 2019 will Großbritannien die Europäische Union verlassen. Dieses ist das offizielle Brexit-Datum, wenn es nicht zum „Exit vom Brexit“ kommt. Allerdings hat man sich auf eine Übergangsphase bis zum 31. Dezember 2020 geeinigt, diese jedoch erst mit einem umfassenden Abkommen in Kraft treten soll. Sofern die Übergangsphase in Kraft tritt, sollen die Briten bis Ende 2021 Mitglied der Zollunion und des Binnenmarktes bleiben.

Spätestens ab dem 01. Januar 2022, möglicherweise aber auch schon zum 30. März 2019 könnte Großbritannien dann so behandelt werden, wie jedes andere Land außerhalb der EU auch. Es gibt dann also wieder Zölle, Kontrollen und die Anerkennung von Gesellschaften und Bürgerrechten, wie der generellen Reisefreiheit, ist nicht mehr gesichert.

Harter Brexit – was sind die Folgen

Am 23. Juni 2016 hat Großbritannien für den Brexit gestimmt. Ein Austritt aus der EU wird nun erfolgen. Die Folgen für Unternehmen werden möglicherweise erheblich sein. Neben Veränderungen bei der Arbeitnehmerfreizügigkeit und der Notwendigkeit von Arbeitserlaubnissen, wird wohl auch der Warenhandel zwischen Großbritannien und der Europäischen Union erheblich betroffen sein.

Insbesondere im Hinblick auf Zoll und Umsatzsteuer nach dem Brexit müssen von Unternehmen Neuerungen beachtet werden. Grundsätzlich gilt Großbritannien dann als Drittland. Die Folgen des Brexit treten aber erst mit dem tatsächlichen Datum des wirklichen Austritts ein, nicht schon mit dem Referendum.

Theresa May hatte bestätigt, dass sie den Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union bis Ende März 2017 einleiten und zwei Jahre lang formell verhandeln wird. Aber trotz dieses Zeitrahmens ist immer noch unklar, wie das Vereinigte Königreich die Beziehungen zur EU regeln wird. Es gibt eine Vielzahl von möglichen Ideen, aber gemeinhin als harter Brexit oder weicher Brexit kategorisiert werden.

Ein harter Brexit würde wahrscheinlich dazu führen, dass das Vereinigte Königreich den vollen Zugang zum Binnenmarkt und den vollen Zugang zur Zollunion zusammen mit der EU verlieren wird. Großbritannien würde dann die volle Kontrolle über seine Grenzen erhalten, neue Handelsabkommen schließen und neue Gesetze verabschieden. Das Vereinigte Königreich würde dann wahrscheinlich auf die Regeln der Welthandelsorganisation (WTO) für den Handel mit seinen ehemaligen EU-Partnern zurückgreifen. Gleichwohl gibt es gute Gründe dafür, dass ein Brexit-Notfallplan von den Regierungen ausgearbeitet wurde, der aber noch geheim gehalten wird.

Ein harter Brexit würde britische Waren und Dienstleistungen aber den regulären Zöllen unterwerfen, die sich am Warenwert orientieren und sich in der Regel auf bis zu 10 – 12 % belaufen können, je nach Ware. Für Unternehmen, die Waren aus Großbritannien beziehen dürfte es also teurer werden.

Großbritannien pflegt intensive Handelsbeziehungen zur EU. Insofern ist in diesem Bereich durchaus mit Verwerfungen zu rechnen. Der Export in die EU macht 45% der Waren und Dienstleistungen aus (£230 Mrd.) und 53% bei den Importen (£289 Mrd.) aus.

Unternehmen, die Waren nach Großbritannien exportieren oder von dort beziehen müssen sich jetzt folgende Fragen stellen:

Übergangszeitraum für den Brexit

Wie sich die Lage für Unternehmen konkret entwickelt und welche Maßnahmen genau getroffen werden, ist derzeit noch nicht genau absehbar. Selbst der Zoll hatte im Rahmen seiner Roadshow nur mitgeteilt, dass derzeit genaue Entwicklungen noch nicht absehbar sind.

Es muss nach der Brexit-Entscheidung nun erst einmal förmlich der Austritt aus der EU beim Europäischen Rat beantragt werden. Anschließend beginnt eine zweijährige Übergangsfrist zu laufen, binnen derer die entscheidenden Veränderungen ausgestaltet werden. Betroffene Unternehmen sollten die Entwicklung sorgfältig beobachten.

Dieser Artikel wurde am 15. August 2018 erstellt. Er wurde am 22. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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    Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.