Großbritannien hat einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung des Austritts aus der Europäischen Union gemacht. So wurde am 13. September 2018 der „Taxation (Cross-border Trade) Act“ (TCBTA) auf den Weg gebracht. Der TCBTA ist notwendig um den Austritt Groß Britanniens auch im Hinblick auf seinen bisherigen Anschluss zum Binnenmarkt und dem Zollrecht der Union vorzubereiten.

Von der Union losgelöstes Zollrecht

Bisher findet im Vereinigten Königreich noch das einheitliche Zollrecht der Europäischen Union und damit insbesondere der Unionszollkodex (UZK) mit seinen detaillierten Regelungen unmittelbar Anwendung. Je nach Ausgang der noch laufenden Beitrittsverhandlungen zwischen der Union und Großbritannien wird es allerdings einen Zeitpunkt geben, in dem diese Rechtsgrundlagen keine Anwendung mehr finden.

Die Briten haben bereits damit begonnen die dann auftretenden Lücken zu schließen, indem sie die Grundlage für ein von der Union losgelöstes Zollregime geschaffen haben. Im neuen Zollgesetz sind bereits etwa Regelungen hinsichtlich der Einfuhrumsatzsteuer und der Mehrwertsteuer enthalten. Andere Punkte wurden bisher noch wissentlich ungeregelt gelassen, um auf die noch unklaren Ergebnisse der Austrittsverhandlungen mit der Union reagieren zu können. Das Gesetz soll dann im weiteren Verlauf durch entsprechende Durchführungsrechtsakte ergänzt werden.

Bereits feststehende Regelungen

Im Hinblick auf die inhaltlichen Regelungen des Zollgesetzes lässt sich zunächst einmal festhalten, dass dieses insbesondere Rechtsgrundlagen für den Erlass zollrechtlicher Durchführungsakte enthält, die etwa nötig sein werden, um Großbritannien die eigenständige Eintarifierung von Waren, die Gewährleistung von Zollpräferenzen oder die Einführung handelspolitischer Maßnahmen zu ermöglichen.

Ansonsten scheint sich das Zollgesetz inhaltlich stark an den Regelungen des UZK zu orientieren. Vergleichbar angelegt wurde so etwa die Unterscheidung der Einfuhr von Waren zum freien Verkehr und den besonderen Zollverfahren.

Eine besondere Stellung hat im neuen Zollrecht auch der „Authorised Economic Operator“ (AEO) zugesprochen bekommen. Durch die entsprechenden Regelungen wird es zugelassenen Unternehmen ermöglicht von Erleichterungen im Zollverfahren zu profitieren.

Zeitpunkt des Inkrafttretens unklar

Wann das neue Zollgesetz nun tatsächlich in Kraft treten wird, ist bisher unklar und wird maßgeblich von dem Ausgang der Austrittsverhandlungen Großbritanniens mit der EU abhängen. Für den Fall, dass die Union und Großbritannien ein umfassendes Beitrittsabkommen verabschieden, würde es eine Übergangsphase in den Beziehungen Großbritanniens zur Union geben, in welcher der UZK mit sämtlichen seiner Durchführungsverordnungen voraussichtlich bis Ende 2020 anwendbar bleibt. Falls Großbritannien die Union allerdings ohne die Unterzeichnung eines solchen Abkommens verlassen sollte, würde das eigenständige Zollgesetz mit sämtlichen Konsequenzen bereits zum Austrittszeitpunkt am 29. März 2019 Anwendung finden.

Die Entwicklungen des Brexit dürften weiter mit Spannung zu verfolgen sein.

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Dieser Artikel wurde am 9. Oktober 2018 erstellt. Er wurde am 22. November 2020 aktualisiert. Die fachliche Zweitprüfung hat Rechtsanwalt Dr. Tristan Wegner durchgeführt.

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Brexit

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  • Rechtsanwalt Anton Schmoll berät im Zollrecht, zum Außenwirtschaftsgesetz und zur Verbrauchssteuer. Er ist seit 2013 für die Kanzlei tätig und hat seitdem in zahlreichen Verfahren vor dem Bundesfinanzhof und der Europäischen Kommission das Zollrecht maßgeblich weiterentwickelt.