Unsere Anwälte beraten Speditionen und Frachtführer im Hinblick auf den Brexit
Spediteure und Frachtführer werden vom Brexit in besonderem Maße betroffen. Gerade der Straßengüterverkehr ist betroffen, denn täglich verkehren 17.000 Lkw zwischen Calais und Dover. Bemerkbar wird sich vorallem der Wegfall von Transportvolumen machen, da Handelshemmnisse wahrscheinlich zu weniger Verkehr mit UK führen werden, was die Stückkosten erhöht und eventuell unwirtschaftlich macht.
Unsere Brexitanwälte beraten Spediteure bezüglich des Brexit vor allem bezüglich
- der Vereinbarung und ANpassung von Transport-Rahmenverträgen mit Unternehmen aus Großbritannien
- Lieferfristüberschreitungen und Verzögerungen durch den Brexit
- Einrichtung neuer Logistiklager auf beiden Seiten des Ärmelkanals
- die Anpassung von Frachtverträgen wegen zu erwartender Standzeiten, Belastungen, Kosten und Aufwendungen („Brexit-Anpassungsklauseln“)
- die zukünftige zollrechtliche Abwicklung von Transporten zwischen EU/UK
- die Haftung und Vertragsgrundlagen bei grenzüberschreitenden Transporten
- Kabotage im Land- und Seeverkehr nach dem Brexit
- die Änderungen im Luftfrachtverkehr bezüglich des reglementierten Beauftragten und bekannten Versenders
Brexit – Spediteure sind als erstes betroffen
Spediteure werden die ersten sein, die vom Brexit betroffen sind. Speditionen müssen wahrscheinlich im Falle eines harten Brexit mit langen Abfertigungszeiten an der Grenze rechnen. Es wird hier in besonderem Maße darauf ankommen, dass sie sich gegenüber den Absendern von der Haftung für Lieferfristüberschreitungen und Verzögerungen freizeichnen. Zudem kann es sein, dass zusätzliche Kosten auf Spediteure nach dem Brexit entstehen. Es empfehlen sich hier Vereinbarungen, dass der Auftraggeber die durch den Brexit verursachten Belastungen, Kosten und Aufwendungen zusätzlich vergütet. Gerade bei Rahmenverträgen müssen Anpassungen vorgenommen werden.
Geprüft werden muss auch der Versicherungsschutz. Denn Unternehmen, die bei einem britischen Versicherer versichert sind, sollten überprüfen, ob dieser Versicherungsschutz nach dem Brexit noch ausreichend ist. Auch bei deutschen Policen muss der Versicherungsschutz überprüft werden, denn Kabotage von Transporten innerhalb von England ist bislang nicht versichert gewesen. Auch Risiken der Zollabwicklung sollten ggf. noch ergänzend versichert werden.
Herausforderungen entstehen auch im Bereich der Kabotagefahrten in UK. Unternehmen werden hier auf bilaterale Genehmigungen zurückgreifen müssen, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich noch auszuhandeln sind. Die europäischen Regelungen zur Kabotage geltend nicht mehr.
Brexit für Speditionen – das sind die Konsequenzen
- Mehrbedarf an Personal
- Zeitverzögerungen
- Notwendigkeit der Verzollung
- keine verbindlichen Terminzusagen möglich
- Mehrbedarf an geschulten Personal und auch an Zollsoftware
Mehr Zollkompetenz nötig
Auch bei Spediteuren ist vertiefte Zollkompetenz notwendig. Denn Sendungen nach und vom Vereinigten Königreich werden in der Zukunft zollamtlich abgefertigt werden müssen. Spediteure, die bislang nur innereuropäischen Verkehr gehandhabt haben, werden daher nach dem Brexit Expertise in diesem Bereich aufbauen müssen.